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Hi all,
ich hab da mal ne Frage:
Ich hab mein iPhone 3G jetzt schon wieder eingeschickt, da der Lichtspalt noch größer war als bei den vorherigen 3(!)...
Auf ner Ami-hp hab ich gelesen, dass wohl einer nach 3 Reparaturen einen Teil des Geldes zurückbekommen hat. Was muss man den tun, wenn man das auch will?
THX
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nein, ihr versteht nicht.
ich meine, dass ihr ein neues gerät bekommt + einen geringen preisnachlass...
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Wenn du nur einen "Preisnachlass" haben möchtest, dann würde ich nochmal nett und freundlich bei der Hotline anrufen und denen deinen Leidensweg schildern.
Vielleicht bekommst du ja eine Gutschrift.
Ansonsten besteht halt die Möglichkeit des Rücktritts.
Schadensersatzansprüche entstehen dann aber nur in Form des Schadensersatzes statt der Leistung. Bringt dir aber nichts, weil du zumindest dann kein iPhone mehr hast, du aber offensichtlich dabei bleiben möchtest.
Inwieweit es sich um einen verbundenen Vertrag handelt - so das gleichzeitig ein Rücktrittsgrund auch für den Mobilfunktvertrag vorliegt - hängt vom Einzelfall ab. Bei dem iPhone und den entsprechend auf dieses Gerät zugeschnittenen Verträgen wird man dies aber wohl schon annehmen können.
Einen Schadensersatzanspruch wir man also nicht rechtlich begründen können.
Aber ich denke mal die Kosten für den Soforttausch sollten aus Kulanzgründen schon drin sein.
Ach ja; ist natürlich keine Rechtsberatung!
Die Kosten für den Soforttausch bekommt man sowieso von T-Mobile wieder. Nach dem 2. erfolglosen Nachbesserungsversuch kannst du zurücktreten oder halt deinen Vertrag bei T-Mobile wandeln. Dann nimmste einfach einen anderen Tarif und ein Handy dazu.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit direkt einen neuen Iphone Vertrag mit Neugerät abzuschliessen. Das praktiziert T-Mobile bei Kunden die durch refurbished Geräte immer wieder enttäuscht worden sind.
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also ein kollege von mir hatte sein neues macbook pro schon zum 2ten mal einschicken müssen. apple hatte sich bei ihm dafür entschuldigt und er hat 160 euro zurückbekommen.
das geht beim 3g nicht???!? was kann man versuchen?
Minderung geht nicht immer! Schaut mal in eure AGBs. Da müsste drin stehen ob die Minderung ausgeschlossen wurde. Ich hab grad die AGBs nicht zur Hand.
Allerdings kann man es auch einfach versuchen. Die scheinen mir kulant genug zu sein, um es auf einen Versuch ankommen zu lassen. Wichtig ist, dass ihr Appel eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzt und nach dieser könnt ihr dann Minderung fordern. Natürlich nur wenn innerhalb der Frist der Mangel nicht nachgebessert wurde.
Damit meinte ich, dass man nicht allgemein sagen kann, dass eine Minderung immer möglich ist. In deinen AGBs steht drin wie du dich im Gewährleistungsfall zu verhalten hast und welche Bedingungen gelten. Ich habe gerade mal in die AGBs von T-Mobile reingeschaut. Dort wird die Minderung nicht beschränkt oder ausgeschlossen. Lediglich die Haftung, aber das soll nun hier nicht interessieren. Ich weiss ja nicht wo du dein Gerät her hast, denn es kommt auf die AGBs an.
Bei einer Minderung wird folgend verfahren:
1. Du setzt dem Verkäufer eine angemessene Frist den Mangel endgültig zu beseitigen. Da du ja schon mind. 3 Geräte erhalten hast, die nicht in Ordnung waren, setzt du ihnen eine Frist von 2 Wochen. Diese Fristsetzung schickst du bitte schriftlich auf Papier an den Verkäufer und bittest um ein Bestätigungsschreiben.
2. Sollte der Verkäufer nach abgelaufener Frist den Mangel nicht behoben haben, forderst du (wieder) schriftlich auf Papier eine Minderung.
3. Danach wird dir ein Teil des Geldes zurückerstattet. Erwarte aber nicht allzuviel. Meist ist es wirklich enttäuschend, was man da zurückerhält. Die Formel für die Berechnung der Minderung ist: Geminderter Preis = (wirklicher Wert x vereinbarter Preis) / Wert ohne Mangel.