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Schon 3x iPhone 3G eingeschickt - Teil des Geldes zurück??!?
#1

Hi all,

ich hab da mal ne Frage:

Ich hab mein iPhone 3G jetzt schon wieder eingeschickt, da der Lichtspalt noch größer war als bei den vorherigen 3(!)...

Auf ner Ami-hp hab ich gelesen, dass wohl einer nach 3 Reparaturen einen Teil des Geldes zurückbekommen hat. Was muss man den tun, wenn man das auch will?

THX
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#2

nach einer 3. missglückten reparatur kann man das gerät normalerweise zurückgeben und sein geld zurückverlangen. so ist es hier in deutschland... was ne ami-homepage schreibt hat da wohl nix zu sagen.

ich weiß allerdings nicht wie es ist, wenn ein vertrag an das gerät gekoppelt ist... aber gleich kommt sicher jemand vorbei, der genau bescheid weiß... unsere rechtsabteilung sozusagen... Biggrin
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#3

Also ich hab zum Beispiel mein (MedionBiggrin)-Notebook auch schon 3 mal eingeschickt. Beim dritten Mal habe ich dann mein Geld zurückgefordert, wurde aber nichts... Aber Medion ist eh k***e.
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#4

nein, ihr versteht nicht.

ich meine, dass ihr ein neues gerät bekommt + einen geringen preisnachlass...
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#5

Wenn du nur einen "Preisnachlass" haben möchtest, dann würde ich nochmal nett und freundlich bei der Hotline anrufen und denen deinen Leidensweg schildern.
Vielleicht bekommst du ja eine Gutschrift.

Ansonsten besteht halt die Möglichkeit des Rücktritts.
Schadensersatzansprüche entstehen dann aber nur in Form des Schadensersatzes statt der Leistung. Bringt dir aber nichts, weil du zumindest dann kein iPhone mehr hast, du aber offensichtlich dabei bleiben möchtest.
Inwieweit es sich um einen verbundenen Vertrag handelt - so das gleichzeitig ein Rücktrittsgrund auch für den Mobilfunktvertrag vorliegt - hängt vom Einzelfall ab. Bei dem iPhone und den entsprechend auf dieses Gerät zugeschnittenen Verträgen wird man dies aber wohl schon annehmen können.

Einen Schadensersatzanspruch wir man also nicht rechtlich begründen können.
Aber ich denke mal die Kosten für den Soforttausch sollten aus Kulanzgründen schon drin sein.

Ach ja; ist natürlich keine Rechtsberatung!
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#6

Die Kosten für den Soforttausch bekommt man sowieso von T-Mobile wieder. Nach dem 2. erfolglosen Nachbesserungsversuch kannst du zurücktreten oder halt deinen Vertrag bei T-Mobile wandeln. Dann nimmste einfach einen anderen Tarif und ein Handy dazu.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit direkt einen neuen Iphone Vertrag mit Neugerät abzuschliessen. Das praktiziert T-Mobile bei Kunden die durch refurbished Geräte immer wieder enttäuscht worden sind.
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#7

(09.01.2009, 00:34)Nightrusher schrieb:  Die Kosten für den Soforttausch bekommt man sowieso von T-Mobile wieder. Nach dem 2. erfolglosen Nachbesserungsversuch kannst du zurücktreten oder halt deinen Vertrag bei T-Mobile wandeln. Dann nimmste einfach einen anderen Tarif und ein Handy dazu.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit direkt einen neuen Iphone Vertrag mit Neugerät abzuschliessen. Das praktiziert T-Mobile bei Kunden die durch refurbished Geräte immer wieder enttäuscht worden sind.

Da ich leider das letzte Jahr auch so eine Mega Handy Reperatur-Tausch-Wandlungsaktion mit T-Mob hinter mir habe wollte ich nur mal noch meinen Senf dazu geben:

Das mit der Wandlung ist richtig, das hättest du allerdings bereits nach dem 2. Nachbesserungsversuch machen können, denn du bist ja bereits einen weiter wenn ich dich richtig verstanden habe!

Wenn du was erreichen willst dann schreib T-Mob ne nette Mail wo du detailliert alles geschildert hast. Bei mir hat sich dann die nette Beschwerdeabteilung telefonisch gemeldet und ich habe meinen Vertrag dann (damals noch Relax Tarif) auf einen Iphone Tarif (Complete S) umstellen können und haben on Top das 3G 16GB in weiß für 1 € bekommen. Also wenn man echt schon viel durch hat dann hilft so ne Mail echt weiter, hab damals gezweifelt aber mittlerweile ruhig das Mailprog auf und den netten Leuten ne Mail hinschmettern! Dann hast du viellei au die Möglichkeit die ganze Sache neu aufzurollen, mit einem komplett neuen Vertrag + neuem Gerät!

Gruß
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#8

Das mit der Wandlung ist so ein altes Ding, das sich immer noch wacker hält, die gibt es nämlich schon lange nicht mehr.

Hier:
https://iszene.com/thread-37304-post-304...#pid304713

habe ich das bereits schonmal ausführlicher geschrieben.

@skygott: Es darf mittlerweile sogar eine Rechtsberatung erfolgen. Smiley
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#9

(09.01.2009, 20:45)kalochero schrieb:  Das mit der Wandlung ist so ein altes Ding, das sich immer noch wacker hält, die gibt es nämlich schon lange nicht mehr.

Hier:
https://iszene.com/thread-37304-post-304...#pid304713

habe ich das bereits schonmal ausführlicher geschrieben.

@skygott: Es darf mittlerweile sogar eine Rechtsberatung erfolgen. Smiley

Sorry meinte natürlich den Rücktritt. Bin Gedanklich noch bei den Österreichern gewesen :blushing:
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#10

also ein kollege von mir hatte sein neues macbook pro schon zum 2ten mal einschicken müssen. apple hatte sich bei ihm dafür entschuldigt und er hat 160 euro zurückbekommen.

das geht beim 3g nicht???!? was kann man versuchen?
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#11

Minderung geht nicht immer! Schaut mal in eure AGBs. Da müsste drin stehen ob die Minderung ausgeschlossen wurde. Ich hab grad die AGBs nicht zur Hand.

Allerdings kann man es auch einfach versuchen. Die scheinen mir kulant genug zu sein, um es auf einen Versuch ankommen zu lassen. Wichtig ist, dass ihr Appel eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzt und nach dieser könnt ihr dann Minderung fordern. Natürlich nur wenn innerhalb der Frist der Mangel nicht nachgebessert wurde.
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#12

(10.01.2009, 19:48)Nightrusher schrieb:  Minderung geht nicht immer! Schaut mal in eure AGBs. ...

kann mir vielleicht jemand das in den AGB´s zitieren? Finde nix...

thx
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#13

Damit meinte ich, dass man nicht allgemein sagen kann, dass eine Minderung immer möglich ist. In deinen AGBs steht drin wie du dich im Gewährleistungsfall zu verhalten hast und welche Bedingungen gelten. Ich habe gerade mal in die AGBs von T-Mobile reingeschaut. Dort wird die Minderung nicht beschränkt oder ausgeschlossen. Lediglich die Haftung, aber das soll nun hier nicht interessieren. Ich weiss ja nicht wo du dein Gerät her hast, denn es kommt auf die AGBs an.

Bei einer Minderung wird folgend verfahren:

1. Du setzt dem Verkäufer eine angemessene Frist den Mangel endgültig zu beseitigen. Da du ja schon mind. 3 Geräte erhalten hast, die nicht in Ordnung waren, setzt du ihnen eine Frist von 2 Wochen. Diese Fristsetzung schickst du bitte schriftlich auf Papier an den Verkäufer und bittest um ein Bestätigungsschreiben.
2. Sollte der Verkäufer nach abgelaufener Frist den Mangel nicht behoben haben, forderst du (wieder) schriftlich auf Papier eine Minderung.
3. Danach wird dir ein Teil des Geldes zurückerstattet. Erwarte aber nicht allzuviel. Meist ist es wirklich enttäuschend, was man da zurückerhält. Die Formel für die Berechnung der Minderung ist: Geminderter Preis = (wirklicher Wert x vereinbarter Preis) / Wert ohne Mangel.
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