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ED HARDY COVER für iPhone 3G
#21

(16.04.2009, 13:26)vkeskic schrieb:  ich habe dich nicht als vollidioten betitelt, sondern lediglich einen spruch zitiert, den man mit einem augenzwinkern sehen sollte...und wenn ich mir den durchschnittlichen ed hardy "träger" mal etwas näher betrachte, trifft der spruch (leider) auch zu. vermutlich ist es aber nur ein vorurteil und ausnahmen gibt es überall blablabla

unabhängig davon finde ich ed hardy, oder "motive von christian" wie du es ja nennst, die hässlichste moderscheinung der letzten jahre!

ABER jedem seins. wenn du von kopf bis fuss ed hardy trägst, wieso dann nicht noch auf dem iphone...

btw. habe ich kein problem damit dass du für ein "stink normales baumwoll shirt" 100 €+ ausgibst. wers hat, der hats nun mal...

Nicht nur im Avatar stimmen wir überein! Prost (muss mir mal einen neuen suchen, glaube du hast den schon länger)

(16.04.2009, 13:45)elmanu schrieb:  so sieht´s aus...wer hats der hats

Immerhin befinden wir uns ja alle in einem iPhone-Forum! Zwinkern
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#22

(16.04.2009, 16:47)vkeskic schrieb:  falsch.

strafbar macht man sich bei einem kauf garantiert nicht, genauso wenig hat man mit rechtlichen konsequenzen bei einem kauf zu rechnen.

dein angesprochener fall greift AUSSCHLIEßLICH für den verkauf von NICHT LIZENSIERTER WARE für einen entsprechenden markt. d.h. wenn du dir zB in den USA ein original iphone ed hardy backcover zulegst, welches so nicht für den europäischen markt bestimmt ist, und es dann hier in deutschland anbietest!

davon abgesehen sind solche abmahnungen mittlerweile selbst rechtswidrig in deutschland, weil es nach deutschen gesetz für fälle mit geringem wert einen gedeckelten strafbetrag gibt.

Tut mir leid, aber der Erwerb wird gleichbehandelt mit dem Erwerb von Hehlerware, somit ist die Herausgabe der Ware abzuhandeln und das ohne Geld zurück zu erhalten. Strafbar ist es auch dann, wenn nachgewiesen werden kann, das der Käufer um den Umstand wusste. Und das ist nun mal bei Ed Hardy leicht nachzuweisen.

Zu deinem gedeckelten Strafbetrag. Nehmen wir an dir wird Wissen vorm Kauf nachgewiesen. Dann kaufst du für 60 Euro ne Handytasche, darfst diese nicht behalten, bekommst Dein Geld nicht wieder, und erhälst als gedeckelten Strafbetrag irgendetwas zwischen 100 und 300 Euro (aktuell sagt der gedeckelte Strafbetrag das 5fache des Kaufpreises aus). Tut dennoch weh. Und wer die junge Dame mit Ihrem Ed hardy Shirt auf Ebay im TV gesehen hat, weiß das die nicht gerade amüsiert war.
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#23

du gehst von einem "theoriefall" aus, der so in der praxis selten bis gar nicht vorkommt.

die praxis sieht so aus. ein ganz normaler ebay user ersteigert sich ein ed hardy shirt von xyz und gut ist! so ein fall kommt wohl zig hundert mal vor täglich. nach deinem verständnis macht sich jeder käufer dabei strafbar und das ist schlichtweg falsch!

es gehört defintiv mehr dazu als anhand des "geringen" preises oder der verfügbarkeit des shirts in deutschland einen vorsatz nachzuweisen!
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#24

wenn du es so siehst gehört auch nicht viel dazu ebay einen vorsatz zu unterstellen eigentlich verbotene artikel wissentlich anzubieten. passieren tut dennoch nichts.

nach meinem Wissen kam der Theoriefall Ed Hardy kam seit Jahresbeginn zumindest 3x vor.
Wie es bei anderen aussieht weiß ich nicht.
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