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Neue Fenster in der Wohnung
#1

Hallo,

Ich wohne seit 25 jahre in einer Stadtwohnung, bei uns werden jetzt die Fesnster und eine neue Fasat gemacht, das geht von der Neuen Heimat aus.

Meine frage: um die Fenster raus zu bekommen mus man bei der Mauer schremen. Nun habe ich in der ganzen Wohnung ein Edelputz und wie wahrschendlich jeder weis kann man den nicht einfach so ausbesern. Die Arbeiter sind nicht gerade die besten sind meistens Türken ( ich habe nicht gegen ausländer). Muss die Firma oder die Neue Heimat die Wohnung wieder so herstellen wie sie war oder muss ich das machen. Es ist auch der Treck in der wohnung und putzen muss meine Frau, sind die auch für das putzen zuständig.

Kennt sich vielleicht jemand damit aus!

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#2

kommt drauf an, was das für fenster sind und wie sie versetzt wurden.
ich den meisten fällen kann man die fenster herausschneiden, ohne das an der außenfassade größere schäden entstehen.
innen hast du auf alle fälle eine menge dreck. da muss auch ziemlich sicher der putz nachgebesert werden. mann kann auch mit PVC innen verkleiden, ist aber nicht so schön.
die arbeiter werden den alten zustand natürlich nicht wieder herstellen können. es erfolgt eine abdeckung des bodens, und der gröbere Mist wird natürlich auch wieder mitgenommen. stausaugen, staubwischen, aufwischen wird sicher einiges an arbeit nach den arbeiten machen.
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#3

zuerst haben sie aussen an der Fasat geschrämt und auch innen wird das nicht ausbleiben. Wir sind im 3 Stock und kommen morgen dran. Bei 4 Pateien würde das schon gemacht, ich habe mir das angeschaut und es sieht fürchpaar aus, alle schimpfen sie:thumbdown: An den Fenster bei den Scheinungen ( innen in der wohnung ) wird auch zum teil geschrämt so das löcher sind und teilweise kann man auch durchschauen. Ich habe selber Maurer gelehrnt und weis auch bescheit, obwohl ich den Beruf nicht mehr ausübe. Ich möchte nur das die Wohnung wieder so ist wie sie war ohne das ich was dafür machen muss. Ich wohne ja nicht gratis in der Wohnung.

Mir geht es darum ob ich im recht bin und das fordern kann das die Wohnung wieder so aussieht wie sie war

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#4

wenn es eine mitwohnung ist, muss der zustand natürlich wieder hergestellt werden. zumindest innen.
die außenfassade geht dich dann aber nix an.
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#5

(27.05.2009, 21:46)hotzi99 schrieb:  Mir geht es darum ob ich im recht bin und das fordern kann das die Wohnung wieder so aussieht wie sie war
Eindeutig: JA
Mit Fotos den Zustand vorher festhalten und den Zustand nach Einbau der Fenster dokumentieren.
Vermieter zur Wiederherstellung (falls notwendig) der Fensterleibungen schriftlich auffordern!
Keine Eigenleistung vornehmen, da diese nicht zu verpreisen geht.
Angebot von einer Profifima einholen und dem Vermieter vorlegen.
Dann mit ihm die Umsetzung in Eigenleistung aushandeln.
Nach dem Motto: Ich mache und erhalte Geld oder entsprechenden Mietnachlaß.
Geht das nicht: Rechtsanwalt
Was anderes funktioniert nicht!
(...etwas komplexer verdiene ich damit mein Geld jeden Monat...Tounge2)
Wenn du weitere Hilfe brauchst bitte per PN.Nod_yes
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#6

cool, sogar ein profi hier Smiley
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#7

kann @bollix90 nur zustimmen, hab das damals auch so gemacht wie ich meine Wohnung von meiner Uroma geerbt habe! Renovierungskosten von ca. 8.000 Euro vorgelegt - Angebot gemacht das ich alles selber mache / dafür bleibt die Miete so wie damals dei meiner Uroma, jetzt hab ich eine Mietwohnung a 50m² + Keller + extra Raum für 180 Euro (das gibts heute nicht mehr so leicht)

dafür aber auch 4 Monate Baustelle und Arbeiten bis mir alles weh getan hat!

EDIT:
angefangen von Strom über Wasserleitungen - alle Böden / Wände + Kaminheizung neu gemacht!
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#8

(27.05.2009, 22:35)trust schrieb:  cool, sogar ein profi hier Smiley
Grundsätzlich: Wenn irgend welche Fragen rund um`s Bauwesen sind, einfach loslegen!
Ich mache das schon viele Jahre mit eigenem Büro.
Tipps und Hinweise sind grundsätzlich kostenlos.
Alles andere per PN oder Telefonbereich.
(Beruf: A...Tounge2)
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