14.06.2009, 18:03
(14.06.2009, 17:07)miLLiBob schrieb: Das ist schlicht und ergreifend falsch!
So richtig falsch ist die Aussage, dass die Bedienung eines Navigerätes verboten ist, aber nicht.
Mein Lieblingssatz aus Deinen Links:
Zitat:Wenn es bei der Programmierung eines fest verankerten Navis zum Unfall kommt, weil Sie dadurch abgelenkt sind, kann die Versicherung sich weigern zu Zahlen!
Um sich erfolgreich weigern zu können, brauchen die Versicherungen eine Rechtsgrundlage.
Es stimmt zwar, dass Navigeräte nicht gezielt bezeichnet werden, aber das ist nicht direkt eine Erlaubnis.
Man darf generell nichts tun, was die Aufmerksamkeit vom Fahren ablenkt.
Sonst dürfte man ja auch fernsehen oder so.