29.04.2008, 13:01
iSZENE - Die Zahlenkette
29.04.2008, 13:02
§ 1414
Eintritt der GütertrennungSchließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.
Eintritt der GütertrennungSchließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.
29.04.2008, 13:21
29.04.2008, 20:30
29.04.2008, 20:41
01.05.2008, 12:33
01.05.2008, 12:37
01.05.2008, 19:03
05.05.2008, 22:44
05.05.2008, 22:48
05.05.2008, 23:01
05.05.2008, 23:03
06.05.2008, 23:06
06.05.2008, 23:07
Und was hat der an???
Ein blaues Shirt
07.05.2008, 10:35
07.05.2008, 15:12
07.05.2008, 15:14
gehts noch was größer
07.05.2008, 17:45
07.05.2008, 17:54
07.05.2008, 23:53
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