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Sonderkündigungsrecht O2
#1

Hallo ihr Hilfefreudigen :-)

ich habe vor einer weile Gehört, dass es bei O2 ein Sonderkündigungsrecht gibt, da der Überlassungsvertrag mit T-Mobile nicht mehr besteht. Stimmt das, und wenn ja, wie alt muss der Vertrag dafür sein, dass diese Überlassung noch im Vertrag drin steht?
Nur kurz zur geschichte, dass ihr euch nicht wundert warum ich nicht einfach im Vertrag nachschaue. Hab von einer älteren Dame die ich kenne erfahren, dass sie vor einem Jahr nen Vertrag für ihre Nichte abgeschlossen hat und diese Nichte jetzt ne Handyrechnung über 1000€ geschafft hat und die jetzt nicht bezahlt, jetzt ist natürlich die Vertragsinaberin angeschissen und die möchte jetzt da raus kommen. Natürlich ist das nicht die optimale lösung, aber leider geht es wohl nicht anderst. Ich habe auch schon gesagt, dass sie die Rausgabe des Handys fordern soll etc. im zweifelsfall Polizei, aber leider ist sie etwas zu gutmütig...

Würde mich über Feedback von euch sehr freuen, vlt. hat ja jemand noch andere tipps, alles was den Vertrag kündigen lässt wäre perfekt. Und alle Vorschläge, dass die Nichte keine Kosten mehr produzieren kann wäre perfekt.

danke schon mal, Markus
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#2

ISuche + Sonderkündigungsrecht =
https://iszene.com/showthread.php?tid=50588

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#3

ach, cool, dass auch hier ein Thread ist, hätte ich mir ja egtl. denken sollen... :-) sry, damit hätte ich mir und euch wohl einiges sparen können...
danke für deine Hilfe!
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#4

Dann sag der alten Dame ,das Sie einfach in einen o2 Shop gehen soll und Ihr die Karte speeren assen soll oder besser noch Sie soll sich einfach ein Kartentausch veranlassen.
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