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Staub unterm Display
#1

Hallo
folgendes Problem stellt sich mir und würde gerne von euch wissen, ob ihr mein Vorgehen teilt oder mir abratet.

Ich habe seit geraumer Zeit eine rote Fluse unter dem Display. War damit im Apfelshop meines Vertrauens der auch verwundert schaute, und mir mitteilte, er müsse es einsenden - ob es eine Kostenfreie Reparatur sei könne er aber nicht versprechen.
Da mich die Fluse aber nicht sonderlich stört habe ich es bis heute nicht machen lassen. Jetzt habe ich aber durch Zufall heute gesehen, dass sich zu der vorhandenen Fluse noch kleine, weitere Partikel gesellen.

Das Handy ist ein originales von T-Mob, jedoch gejailbreak.

Mein Vorgehen währe:
Datensicherung, Auslieferungszustand und dann zu T-Mob..

Meine Fragen:
Richtiges Vorgehen?
Fällt "Staub unter dem Display" unter Garantie/Gewährleistung?
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#2

Das ist ganz klar ein Garantiefall und Apple wird das auch so sehen.
Genau als erstes mal eine Datensicherung machen und falls du einen Jailbreak drauf hast eine WIederherstellung im DFU...
mfg
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#3

Also ich würde es nicht zu Tmobile geben... Ich würde bei der Apple Hotline anrufen und es abholen lassen. Damit gehts auf jedenfall schnelelr als über Tmobile

Und ja das ist das richtige Vorgehen. Dieser Fehler fällt unter die Garantie und wird für gewöhnlich anstandslos von Apple umgetauscht.
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#4

Danke schon mal für die Antworten!
Das mit der Hotline ist doch schon einmal ein guter Hinweis welche ich gerne annehmen werde.

Kurze Frage: Die Nummer der Hotline lautet?
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#5

Technischer Support für iPod, iPhone und Mac: 01805 009 433** (DE)

** € 0,14 pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz können höhere Gebühren anfallen.
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#6

nimm lieber die 089-996400...
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#7

und was hat apple gesagt?? ist es ein garantiefall?? und wenn ja wie sieht das mit einem ersatzgerät aus oder so?? ich habe nämlich auch stub unter dem display und einen kleinen riss an dem backcover Sad dann würde ich da auch mal anrufen =)

weis einer ungefähr wie lange das phone dann weg ist wenn man das einschickt??
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#8

Ich habe zuerst die kostenfreie Nummer angerufen, dort wurde ich wohl weiterverbunden an einen Techniker (oder so was ähnliches).

Der wiederrum konnte mir aber nicht helfen, da die Garantie von einem Jahr (die Apple gibt) schon abgelaufen ist - ergo: Ich wurde an T-Mob. verwiesen. Da angerufen pocht man darauf, das ich mein IPhone in einen von deren Magentafarbenen Shops bringe. Auch nach mehrmaligem nachfragen kann oder will man mir am Telefon nicht helfen.

Ich werde also mein IPhone die Tage in den Shop bringen müssen und erst dann kann ich leider weiter berichten.

Generell bin ich aber auf das Gesicht gespannt, wenn ich Frage was ich als entschädigung bekomme, denn nach §430 BGB darf einem Käufer im Garantiefall keine kosten entstehen. Aber das nur nebenbei.
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#9

habe ich das richtig verstanden, dass man erst jailbreaken soll und dann wiederherstellen??
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#10

Ne wenn du n Jailbreak hast und es einschicken willst, dann musst n Restore im DFU machen Zwinkern
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#11

achso dann habe ich das falsch verstanden!
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#12

(28.07.2009, 21:56)LaDDe schrieb:  ....
Generell bin ich aber auf das Gesicht gespannt, wenn ich Frage was ich als entschädigung bekomme, denn nach §430 BGB darf einem Käufer im Garantiefall keine kosten entstehen. Aber das nur nebenbei.

Ich würde die Entschädigung nicht erwähnen, denn sonst kommr ein Mitarbeiter dort vielleicht noch auf die Idee die Beweislastumkehr zu benutzen und dann hast Du den Buhmann, da Du beweisen musst, das dieser Fehler schon bei der Übergabe (Neukauf) bestand .... ZwinkernBiggrin

Man solls halt net alles unbedingt ausreizen, kann auch mal nach hinten losgehen.

Nachtrag:
[Klugscheißmodus ein]
Zudem regelt die Kosten der Garantiegeber und Du hast dabei laut BGB sowieso keinen Anspruch drauf, da das BGB eh keine Garantien behandelt.
Du meinst sicherlich die Gewährleistung oder richtigerweise die Sachmängelhaftung.
[Klugscheißmodus aus]

Ich erwähne es halt nur, weil die 2 Sachen rechtlich immense Unterschiede machen.
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#13

Der Outlow hat natürlich recht... Smiley
Aber erst mal sehen, welcher Azubi mich da wieder bedient.
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#14

(29.07.2009, 01:16)Outlaw schrieb:  
(28.07.2009, 21:56)LaDDe schrieb:  ....
Generell bin ich aber auf das Gesicht gespannt, wenn ich Frage was ich als entschädigung bekomme, denn nach §430 BGB darf einem Käufer im Garantiefall keine kosten entstehen. Aber das nur nebenbei.

Ich würde die Entschädigung nicht erwähnen, denn sonst kommr ein Mitarbeiter dort vielleicht noch auf die Idee die Beweislastumkehr zu benutzen und dann hast Du den Buhmann, da Du beweisen musst, das dieser Fehler schon bei der Übergabe (Neukauf) bestand .... ZwinkernBiggrin

Man solls halt net alles unbedingt ausreizen, kann auch mal nach hinten losgehen.

Nachtrag:
[Klugscheißmodus ein]
Zudem regelt die Kosten der Garantiegeber und Du hast dabei laut BGB sowieso keinen Anspruch drauf, da das BGB eh keine Garantien behandelt.
Du meinst sicherlich die Gewährleistung oder richtigerweise die Sachmängelhaftung.
[Klugscheißmodus aus]

Ich erwähne es halt nur, weil die 2 Sachen rechtlich immense Unterschiede machen.

Eine Frage: Wenn du doch schon sagst, du hast bei dem Apple Techniker nachgefragt, und der meinte, dass du nur 1 Jahr Garantie/Gewährleistung auf dein iPhone hast und du sagst "Es ist älter als 1 Jahr!" Glaubst du dann, wenn du zu T-Mobile gehst, dass sie dir eine "Entschädigung" entgegenbringen, wenn du keinen Anspruch mehr auf Garantie/Gewährleistung hast (weil älter als 1 Jahr!)? Da nutzt dir dein §430 oder so auch nichts mehr.Huh
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#15

1 jahr garantie gegenüber apple / 2 jahre gewährleistung gegenüber t-mobile! das sind 2 völlig verschiedene sachen!!! ist das so schwer zu verstehen?!
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#16

(30.07.2009, 13:11)Renegade1987 schrieb:  1 jahr garantie gegenüber apple / 2 jahre gewährleistung gegenüber t-mobile! das sind 2 völlig verschiedene sachen!!! ist das so schwer zu verstehen?!

nana wir bleiben aber nett Zwinkern ....

dann wünsch ich dir mal viel erflog. gruß
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#17

So, kommen wir man wieder zurück zum Thema.

Ich war heute, wie mir an der Magentafarbenen Hotline empfohlen wurde, bei einem lokalen Telefondealer. Dieser Wies mich freundlich darauf hin, dass dies keinen Sachmangel darstellen würde sondern "normale Gebrauchsspuren" sind. Gab mir dann allerdings noch den Tipp, mich an einen Apfel-Shop in der Umgebung zu wenden.

Lag gerade auf dem zur Arbeit, also Schnell noch an einem Silber-grauen Apfelshop angehalten.
Der Herr, der mich bediente schaute mich schon komisch an: "Sie haben eine IPhone" - ja "Sie haben ein Problem mit diesem" - ja (er schaut auf die Rückseite). "Schade" sagte er weiter, "da können wir Ihnen leider nicht helfen" und fing mit der Gewährleistungs- und Garantiegeschichte an. Der Shop würde nichts verdienen, da das Gerät beim Magentafarbenen Riesen gekauft wurde usw.. Als guten willen und weil er mir ja helfen wolle (das sagte er wirklich so) gab er mir aber eine Kostenfreie Hotline Nummer von Apple, wenn ich das mit denen Ausklamüsern würde, hätte ich die Chance ein Refurbishtes Gerät vom Fachmann zu erhalten.

Ohh man! Servicewüste Deutschland.

Ich würde jetzt noch mal die Magenta-Hotline bemühen und denen dieses Vortragen und darum bitten, doch das Gerät bei mir ab zu holen.
Andernfalls rufe ich da in einer Woche wieder an und sage, das ich einen Sporadischen Display Ausfall habe.
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#18

Zitat:Andernfalls rufe ich da in einer Woche wieder an und sage, das ich einen Sporadischen Display Ausfall habe.

Wenn das aber nicht stimmt, dann wirst Du das Gerät, falls Du's einschicken lässt, unrepariert wieder zurück bekommen, da bei T-Mobile versucht wird, den Fehler zu rekonstruieren. Sollte das nicht möglich sein, lehnen die Deinen Antrag sofort ab.
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#19

Um Kurz das Thema wieder in die richtige Bahn zu lenken - es geht hier um das Problem, das Staub unter dem Display ist. Ich würde mich freuen, wenn Sachdienliche Hinweise zu diesem Thema kommen und nicht (ich bin da nicht ganz unschuldig) abgeschwiffen wird.
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#20

Sorry, wollt Dich ja nur darauf hinweisen. Dein Problem ist eben, das die gesetzliche Gewährleistung (also alles nach Ende der Garantieleistung) nur bei Defekten, die nachweislich oder offensichtlich schon beim Verkauf vorhanden waren, greift. Und nach 6 Monaten kommt es dann zur Beweislastumkehr, also musst Du nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf bestand. Und sowas ist in den meisten Fällen leider unmöglich.

Falls ich da was durcheinander bringe, korrigiert mich bitte.

Probier's doch mal in nem Gravis oder Apple Store und frag, ob die Dir den Staub wenigstens entfernen können, oder frag mal bei den iphone-pirates, die machen auch Reparaturen und sind recht fit.
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