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2 iPhones und Auto gestohlen
#1

Hallo,

ich komme gerade aus meinem Italienurlaub zurück. Mir wurden mein iPhone 3G und mein iPhone 3G S aus der Mietwohnung in Italien gestohlen. Und zwar sind die Diebe Nachts auf den Balkon (3,50 Meter hoch) geklettert und sind in das offene Fenster eingetiegen während wir schliefen und haben die Handtasche meiner Frau gestohlen. Darin befand sich Geld, die 2 iPhones und der Autoschlüssel. Weil sie meinen Mercedes auch noch so toll fanden haben sie denn auch gleich mitgenommen. :thumbdown:

Meine Frage. Kann ich die iPhones über meine Hausratversicherung ersetzt bekommen? Kennt sich jemnand damit aus? Versicherung kann ich ja am WE nicht anrufen. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich auskennt.

Und wie sieht es mit meinem Auto aus? Übernimmt die Vollkasko das?
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#2

Sei mir nicht Böse. Wie kann man in Italien das Fenster offen lassen? Wo warst du in Italien? Ich hoffe du bekommst alles ersetzt.

Iphone 4 --- iOS 6 ---
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#3

In Bibione waren wir. Na ja. Es war ein 3,50 Meter hoher Balkon und wir schliefen in der Wohnung. Haben doch nicht damit gerechnet, dass da jemand einsteigt.
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#4

Also Auto geht über die Teilkasko. Sollte kein Problem sein. Hab das auch schon
durch. Ein paar Rumänen gefiel mein guter Kadett sehr gut. Das Extra-Eingebaute
Radio wurde anteilig bezahlt, weil ich die Quittung noch hatte.
Du wirst auch nicht in der Versicherung hochgestuft.

Aber zum Einbruch. Da kann ich auch noch mitreden (Malle). Mir wurde das Zimmer
am hellichten Tag "geöffnet". Ebenfalls das Geld und mein damaliges Nokia 5110
gemopst.
Hier hatte ich gar keine Chance auf Ersatz und bin auf den Schaden sitzen geblieben.

Grüße,
Chris
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#5

ich war auch in bibione und mein balkon war zum glück etwas höher als 3m.

ihr tut ja so als ob es in italien nur diebe gibt.

in bibione ist es immer stark lage abhängig.

kam auch erst gestern zurück.
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#6

Hi,

also wenn ich nicht ganz schlecht informiert bin, müsste deine Hausratversicherung für dein Haus oder deine Wohnung in Deutschland auch den Schaden den du im Urlaub erleidet hast, z.B. Diebstahl des iPhones, mit ersetzten. Diese Versicherung ist in der Hausratversicherung im Prinzip mit enthalten und nennt sich, ich glaube, im Fachjargon "Außenversicherung". Hier gibt es glaube ich Obergrenzen z.B. 10% deiner Hausratversicherungssumme sowie sogenannte maximale Obergrenzen, teilweise 10.000€
Ich bin z.B. bei der Allianz und dort gilt Folgendes bei meinem Vertrag:
30% meiner Hausratversicherungssumme wird auch bei der Außenversicherung abgedeckt oder
20% meiner Hausratversicherungssumme wird für Wertsachen abgedeckt
Weiterhin aber auch Dinge wie z.B. Rückreise aus Urlaub oder Diebstahl aus nem verschlossenen Auto
etc...

Du müsstest deinen Schaden also, sofern du versichert bist, voll ersetzt bekommen

Viel Glück !
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#7

Sollte in der Hausratsversicherung inkludiert sein. Wichtig ist aber, dass du dein Einbruch der italienischen Polizei gemeldet hast und dort auch ein Protokoll bekommst, dann sollte das bei der Meldung klappen.
Aber eine Notfallnummer sollte deine Versicherung schon haben. Schau mal im Internet nach
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#8

Ich muß sagen, ich habe erst ein wenig geschmunzelt, als ich die Überschrift gelesen hatte. Dachte sieht man mal wie die Gewichtung ist! Erst das iPhone und dann das Auto !! :-) Doch beim lesen, war dann klar "Mietwagen", also halb so schlimm! :-/ Doch dann dachte ich!! Wenn ich wüsste, das jemand im Beisein von meiner Familie und mir, in der Wohnung war "KOLLER, AMOK; HORROR" Hoffe nur, das Du das Geld iPhones zurück (ersetzt) bekommst!
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#9

Nee ist kein Mietwagen. Ist schon mein eigener Wagen. Die Gewichtung habe ich so gesetzt, weil dies halt ein iPhone Forum ist und kein Mercedes Forum.

Ich habe gelesen, dass Versicherungen es als grob fahrlässig einstufen, wenn man den Schlüsel in einer ebenerdigen Wohnung bei geöffneteten Fenster in der Wohnung rumfliegen lässt.

Aber der 3,50 Meter hohe Balkon ist ja nicht ebenerdig und ausserdem waren wir in der Wohnung anwesend. Das dürfte doch auch noch eine Rolle spielen oder nicht?
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#10

Tut mir leid für dich. Ich hoffe das deine Versicherung das übernimmt.

Kannst denn du nicht Samstags bei deiner Versicherung anrufen?
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#11

Bei der Autoversicherung hatte ich gleich Donnerstag angerufen. Da ist es auch der Diebstahl passiert. Das mit der Hausratversicherung fiel uns erst später ein. Die Wertgegenstände sind aber auch im Polizeibericht gelistet. Also sollte die Hausratversicherung sowas übernehmen, dann wird es wohl reichen, wenn ich mich Montag melde.
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#12

(08.08.2009, 19:53)*Leopard* schrieb:  Ich habe gelesen, dass Versicherungen es als grob fahrlässig einstufen, wenn man den Schlüsel in einer ebenerdigen Wohnung bei geöffneteten Fenster in der Wohnung rumfliegen lässt.

Und wo sollst du die denn aufbewahren? Abends immer brav in ein Bankschliessfach verstauen? Gruebel
Hoffe auch, dass du das zurückerstattet kriegst. Den Ärger hast du nun mal schon...
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#13

Es geht da mehr um das geöffnete Fenster.

Aber wie gesagt. Bei einem 3 Meter hohen Balkon dürfte das kein Problem sein, wenn wir das Fenster offen hatten. Zumal wir in der Wohnung anwesend waren und geschlafen haben.
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#14

Es gibt KFZ Versicherungen wo in der Vollkasko unter anderem der Diebstahl von Handy´s aus dem KFZ mit abdeckt vorrausgesetzt sie warem im Handschuhfach verschlossen. Auf diesen wege könnte es mit deinen beiden Handys evtl klappen mit dem Ersatz.

Zur Hausratversicherung? Die ist doch nur für das eigene Heim und nicht für den Urlaubsort?
Bei uns ist das so das wir im Urlaub über den ADAC mit abgedeckt sind.
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#15

Huhu,

also ich arbeite bei ner Versicherung. Ich hatte vor 2 Wochen einen ähnlichen Fall.

Das Auto wird natürlich gezahlt von der Teilkasko.
Bei der Hausratversicherung kommt es etwas auf deine Bedingungen an und wie alt sie ist.

Sollten keine Einbruchspuren vorhanden sein bekommst nichts gezahhlt, da nur ein Diebstahl vorliegt und kein EINBRUCH Diebstahl. Und die grobe Fahrläßigkeit wird auch geprüft. Ist diese in deinem Vertrag nicht mit eingeschlossen sehe ich eher wenig Chancen... Sorry.

Viele Grüße
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#16

Zählt das denn nicht als Einbruch, wenn die Leute auf den Balkon klettern und in die Wohung eindringen?

Und ist es grob fahrlässig, wenn ich die Balkontür aufhabe, wenn ich in der Wohnung schlafe?

Wenn ich nicht anwesend gewesen wäre, dann wäre es vielleicht grob fahrlässig. Aber wenn ich anwesend bin kann man das dann als grob fahrlässig einstufen?
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#17

Einem Freund von mir wurden auch mal die Autoschlüssel aus seinem Geschäft gemopst.
Das Auto war weg, der Fahrer testete damit, wie lange ein 5er BMW einem Frontalzusammenstoß mit einer Straßenbahn standhält, er verstarb am Unfallort, das Auto hatte einen Totalschaden.

Der BMW wurde nicht ersetzt, es wurde nicht als Diebstahl des Wagens gewertet, da der "Dieb" den Schlüssel hatte. Er stahl zwar den Schlüssel, aber die Schlüssel waren unzureichend gesichert - sie lagen in dem nicht öffentlich zugänglichen Teil der Geschäftsräume.


Es ist also immer etwas heikel, wenn eine Versicherung sich wirklich aus der Zahlung herauswinden möchte, findet sich ein Weg...
Pass also bei der Formulierung des Schadenshergangs auf, idealerweise hilft Dir ein vertrauenswürdiger (befreundeter) Versicherungsberater.
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#18

Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten: ich habe durch die Bank schlechte Erfahrungen mit Versicherungen gemacht, wenn es um Schadensregulierungen geht, die hinterher nicht über eine Hochstufung wieder reingeholt werden können.
Versicherungen sind leider alle ungewillt irgendetwas zu bezahlen, außer die Formulierung ist so unumstößlich, dass die Versicherung auch vor Gericht verlieren würde....

Aber wer hat schon den Nerv so weit zu gehen...
Besonders übel ist hier die Allianz... seufz; kleines Bsp am Rande: Handy in Prag aus der Jackentasche mittels Anrempeln geklaut worden.... Bezahlt wurde kein Cent, hätte der Typ mich bedroht, würden sie bezahlen... Das nächste Mal lüge ich und zwar mit dem allerreinsten Gewissen!
Falls ein Versicherungsheini mitliest: überlegt euch mal, warum so viele Leute versuchen euch zu bescheißen, könnte man ehrlich antworten, was passiert ist, nachdem man zehn Jahre Beiträge bezahlt hatte und nie was gemeldet hatte und dann 250 € nicht bezahlt bekommt, wird unglaubwürdig... so was nennt man Kulanz...

Wären Versicherungen fair, würden die Leute weniger betrügen... so! Dies nur am Rande und total OT....
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#19

(09.08.2009, 21:49)olo schrieb:  Handy in Prag aus der Jackentasche mittels Anrempeln geklaut worden.... Bezahlt wurde kein Cent, hätte der Typ mich bedroht, würden sie bezahlen...

Ja, das ist dann bloß Diebstahl, wenn er in irgendeiner Weise droht, ist es Raub.

Witzige Anekdote;
Ein Freund von mir ist Staatsanwalt, dem wurde der Laptop geraubt.
Er wusste um die Umstände, dass nur bestimmte Klauereien versichert sind nichts, beschrieb den Hergang und bekam eine Ablehnung, weil es ja nur ein Diebstahl war (die schrieben sogar den angeblich begründenden Paragraphen dazu...).
Nun ja, sie hatten da eindeutig den falschen Gesprächspartner im Bezug auf Straftaten - er hat denen dann erstmal erklärt, wann ein Eigentumsdelikt ein Raub und wann ein Diebstahl ist.

Also selbst wenn man wirklich beraubt wurde, wird von der Versicherung noch versucht dagegen anzustinken - Hauptsache nicht zahlen. Da hat man als Nichtjurist keine Chance.
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#20

Also,

das mit dem geöffnetem Fenster würde ich dann doch besser für mich behalten.

Gruß
access
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