Andersherum: Ich habe ein IPhone mit Staub unter dem Display welcher nicht von Anfangan dort war und sicher auch kein Feature darstellt. Das Gerät wurde zu keinem Zeitpunkt unsachgemäß behandelt weswegen ich mir keiner Schuld bewusst bin bzw. ich keinen Grund sehe, das dies nicht unter die Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren fällt.
Hier noch mal einen Text, der die ganze Sachlage auf den Punkt bringt.
Hier noch mal einen Text, der die ganze Sachlage auf den Punkt bringt.
Zitat:"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.