Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

AppStore Markenname?
#1

Wollte mal ganz lapidar nachfragen ob einer weiß, ob der Begriff "AppStore" als Markenname eingetragen wurde und offiziell als solcher gilt, sprich man dieses doch eher fantasie Wort nicht selbst nutzen darf.

Im WWW habe ich nur folgendes gefunden:
Zitat:Deutsche Marken

* App Store (9 , 8, 36)
* App Store (36 , 8, 9)

Europäische Gemeinschaftsmarken

* APPSTORE (35,42)

IR Marken

* APPSTORE (35)

USA Marken

* APPSTORE

Kann einer was damit anfangen?
Zitieren
#2

Mit 100%iger Sicherheit hat Apple sich den Namen schützen lassen...!
Zitieren
#3

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche für nationale Suche und
http://www.wipo.int/ipdl/en/search/madri...struct.jsp für internationale Suche

Was dort zu finden ist und in der selben Kategorie genutzt werden soll, wird teuer.
Siehe VW mit dem Touran und der hamburger KFZ-Werkstatt einer Familie Turan - da hatte VW die Markenrecherche vor der Namensgebung verpennt und die Hamburger KFZ-Leute haben sich gefreut.
Zitieren
#4

Nationale Suche ergab
Zitat:Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Klasse 08:
Elektrische und nicht elektrische Rasierapparate
Klasse 09:
Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren, Fernsehapparate, Fotoapparate, Navigationsgeräte für Fahrzeuge, Radios, Videokameras
Klasse 36:
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen
also def. nicht die selbe Kategorie.

Internationale Suche spuckte Apple Inc. in USA aus, sprich Markenname ist soweit ich das verstanden habe nur in den USA eingetragen.
Zitieren
#5

Dann könntest Du ja mal einen Anwalt, der sich mit Patent- und Markentrecht auskennt, aufsuchen und weitersehen.
Oder Du wagst einen Schuss ins Blaue und stellst gleich Deinen Antrag - kostet etwas und falls schon vergeben, gibt es nichts zurück.
Sind rund 700,-€ Kosten beim DPMA und man ist so halbwegs abgesichert, obwohl ich wahrscheinlich nicht den Weg gehen würde, sondern lieber einen anderen Namen erdenken - ist weniger stressbehaftet, sollte nämlich ein millionenschwerer Konzern Lust haben, mit einem einen Klagemarathon zu machen, hat man sicherlich den kürzeren Atem - da spielt es kaum eine Rolle, ob man Recht hat. Da muss man nur immer die stetig steigenden Prozesskosten wuppen können.
Zitieren
#6

Möchte ja kein Patent oder das Wort selbst als Marke etablieren sondern es nur verwenden.

Bin mal bisschen rumgesurft, es gibt seiten die den Namen appstore oder app-store in z.B. der Domain beinhalten.
Von daher gehe ich aus das es keine Probleme macht.
Zitieren
#7

Man sollte es nicht drauf angekommen lassen, den man hat sowieso den kürzeren gezogen ^.^

Apple gegen eine Person, die zertreten einen wie eine Fliege o.o

MFG
Zitieren
#8

(03.10.2009, 21:08)iP3G schrieb:  Möchte ja kein Patent oder das Wort selbst als Marke etablieren sondern es nur verwenden.

Eben, wenn Du den Namen verwenden willst, solltest Du dich absichern.
Eine minimale Absicherung wäre halt eine Markenregistrierung in der entsprechenden Kategorie - dann hat man vielleicht eine Chance im Falle aller Fälle Recht zu bekommen, ansonsten wird nämlich von einem streitwilligen Konzern der Name auch in der betreffenden Kategorie registriert und man hat ein Problem.

Ich würde den Namen so oder so nicht verwenden, zu hoch ist das Risiko, dass Geld und Nerven in einem Prozessmarathon verloren gehen - und ich bin nun wirklich jemand, der einer zünftigen Streiterei nicht aus dem Weg geht. Wenn aber von vor herein klar ist, dass ich verliere, bzw. die Wahrscheinlichkeit über 50% liegt, streite ich nicht.

Ansonsten; viel Erfolg/Glück!
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste