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Du darfst rechtlich immer kündigen wenn AGB´s verändert werden.
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Das bezweifelt ja niemand.
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das Ganze habe ich vor etwa einen halben jahr gemacht , mit der Kündigung.
jetzt da die irgend welche neue AGB's haben binn ich wider wild entschlossen
das Ganze für ein und alle mal zu beenden. hab es ehh nicht gebraucht.
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So, Wiederspruch ist raus. Jetzt ist Click&Buy im Zugzwang.
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Habe das grade in einem anderen Artikel zu diesem Thema gefunden:
".... eine Rücklastschrift mit 25 Euro (obwohl diese kürzlich vom Bundesverfassungsgericht im Fall Germanwings mit nicht höher als 10 Euro festgelegt wurde)."
Wenn das stimmt haben wir ja Hoffnung!
Ja da ging es glaube ich um eine Fluggeselschaft. Habs nur am Rande mitbekommen.
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Habe auch Widerspruch eingelegt!
"Guten Tag.
Ich widerspreche hiermit den neuen AGB's!
Vor allem aber der erhöten und unverschämten Rücklastschriftgebühr.
15€ war schon eine Frechheit, aber 25€ ist in meinen Augen Betrug!
Mit freundlichen Grüßen,
...."
Mal sehen.... nun werde ich bestimmt gekündigt! ;-)
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So hab jetzt auch eine Kündigung Email geschickt .
bin mal gespannt ob da was kommt, seit so nett und gibt mal bescheid falls Ihr ne Kündigung Bestätigung bekommt .
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Moin,
wie schauts eigentlich aus, wenn ich das Kündige, kann ich Kostenlose App's trotzdem noch laden?
Dank euch...
lg Jonas
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und wie lange ist dieses "guthaben" gültig?
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Das weiß ich nicht! Es sollte ja eigentlich unbegrenzt gültig sein! Da es ja nicht verschenkt wird, sondern gekauft werden muss! Bei nokia sind oft Gutscheine für den music store bei neuen Geräten dabei!
Die laufen ab... Kosten aber auch nichts!
Hier müsste doch das Prinzip der Prepaid Karten gelten!
Bezahltes Guthaben darf nicht verfallen... Oder irre ich mich hier?
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Und ? Hat einer schon eine Kündigungs Bestätigung bekommen ??
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Da wird auch sicher nichts mehr Kommen!
Hab jetzt mal eine andre Email an die geschickt mit einer andren Adresse
und einer andren frage betreff: Probleme bei der Neuanmeldung :-)
also wenn die sich noch heute melden mit einer Hilfe Antwort dann ist wohl alles klar .
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Wenn die sie nicht melden dann bleibt wohl nur noch ein Brief per Einschreiben mit Rückantwort.
Gruss Stefan
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@Sonni
das was du meinst ist ein "Einwurfeinschreiben" der vorposter spricht von einem Einschreiben mit Rückschein,sind zwei unterschiedliche dinge.
Davon abgesehen sind beide rechtlich rechtlich zulässig und die zustellung wird vor gericht anerkannt.
DeCoy