Gregsen schrieb:also zunächst mal wenn das schreiben per email ohne persönliche ansprache kam gehört es in den papierkorb. Es gibt viel zu viele kleinganoven die tausende solcher mails verschicken in der hoffnung das auch nur jeder tausendste drauf reagiert.
Nun zur rechtlichen seite: Es ist meines wissens nicht so, dass geräte ohne CE kennzeichen in deutschland grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen. Es ist allerdings so, dass geräte die im europäischen wirtschaftsraum in verkehr gebracht werden den europäischen sicherheitsrichtlinien entsprechen müssen. Das CE zeichen stellt dabei einen nachweis dar, dass diese geräte tatsächlich alle sicherheitsrichtlinien erfüllen. Geräte ohne das zeichen können vom Zoll aufgehalten werden, bis der nachweis der erfüllung der sicherheitsrichtlinien vorliegt. Andernfalls wäre die folge, dass z.b. grundsätzlich jedes technische gerät was ein US tourist nach deutschland mitbringt beschlagnahmt werden müsste.
Den nachweis dass das iphone CE konform ist, hat apple aber bereits geführt und da deutsche iphones mit den US iphones baugleich sind, sollte es hier kein problem geben.
Weiterhin ist es nicht Sache von T-mobile oder Apple sich um einhaltung des CE siegels zu kümmern, genausowenig wie es meiner eisnchätzung nach eine abmahnung rechtfertigt. Die einhaltung der CE Richtlinien übernimmt die zuständige behörde und nur die ist befugt dafür strafen auszusprechen.
Es gibt allerdings durchaus möglichkeiten für apple oder t-mobile einen gewerblichen verkauf auf basis des markenrechts in deutschland einzuschränken. In diesem fall wären auch Abmahnungen durchaus denkbar, mir ist aber bisher nicht bekannt das dieser weg von apple oder t-mobile beschritten wurde.
Trotzdem ist dieser text selbstverständlich keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche einschätzung der Rechtslage ohne Gewähr. Eine ernsthafte rechtsberatung sollte vom anwalt deines vertrauens durchgeführt werden, und solltest du tatsächlich schriftliche Post von einem Anwalt diesbezüglich kriegen, rate ich dir dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Hallo
Das Anschreiben was mir zugestellt wurde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd zeigen wir an, dass wir die T-Mobile Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, vertreten.
Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen unsere Mandantin nicht näher vorzustellen brauchen. Unsere Mandantin betreibt das D1-Mobilfunknetz und bietet im Zusammenhang damit auch Mobilfunk-Endgeräte an. Wie Ihnen ebenfalls bekannt sein dürfte, vertreibt unsere Mandantin in der Bundesrepublik Deutschland das iPhone der Firma Apple.
Wie unsere Mandantin feststellen musste, bieten Sie auf Ihrer Webpräsenz u.a. auch das iPhone an.
Wie ein Testkauf ergeben hat, sind die von Ihnen angebotenen Geräte indessen in der Bundesrepublik Deutschland nicht verkehrsfähig.
Ein Testkauf hat ergeben, dass die von Ihnen angebotenen iPhones nicht das hierzu erforderliche CE-Konformitätszeichen aufweisen.
Das Inverkehrbringen eines iPhones ohne CE-Kennzeichnung stellt einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) dar.