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Anzeige wegen kauf einer Unlock-Simkarte(Furiou)
#41

Ich verstehe das nicht. O2 sitzt in München und über google habe ich nichts gefunden das jemand ein Problem bekommen hat. Der shop sitzt in Leimen und vertreibt dort weiter seine Sachen das ist auch unlogisch wenn er Dreck am stecken hast. Hast du die mal angerufen ?

Gruß Mike
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#42

Nein ich habe sie noch nicht angerufen! Heidelberg ist wohl der nächst grössere Ort dort und von dort kommt die Anzeige! Ich werde vill morgen mal ne Anfrage starten ob die etwas wissen!
Und ja genau, O2 sitz in München und ja, ich habe auch nix im Netze gefunden!
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#43

(23.11.2009, 21:47)RedFuchs schrieb:  Na wie geschrieben, sieht es ja immo so aus als ob der Kauf zur Anzeige kam! Wie auch immer das in diesem zusammenhang steht! Rechtsbeistand bin ich gerade dabei einzuholen!Und wie "Oberlix" schreibt ist es ja wohl von O2 kein problem!
Ist schon der Hammer, wo sind eigentlich die, besagten (vom Herrn am Telefon), anderen die die selbe Anzeige bekommen haben sollen!?
Na am Dienstag geht es erstmal zum LKA, und ich werde sehen was nun Wortwörtlich in der Anzeige steht! Hoffe mal, das das nicht ein anfang ist den alle dann einmal betrifft die eine solche KArte gekauft haben!

Wenn Du beim LKA eine Aussage machst, kann Dich das belasten. Wenn die Sache eindeutig wäre, würde die Staatsanwaltschaft sofort Anklage erheben und nicht das LKA anweisen, Dich zu befragen. Du solltest Deine Aussage verweigern oder zu einem Rechtsanwalt. Das Geld solltest Du investieren.
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#44

(23.11.2009, 21:19)Iphone-Jeff schrieb:  auch wenn ich hier erschlagen werde, aber jailbreak und unlock ist gleichzusetzen mit cracked apps. Es ist und bleibt nicht legal.

Ach ja, ich nutze natürlich auch jailbreak und unlock.

sorry, aber du hast echt keine Ahnung, was du da sagst...doh

weder ist der Jailbreak noch der Unlock ilegal und solange keine gecrackte Software auf deinem iphone ist, bewegst du dich in absolut wasserdichten rechtlichen Raum... glaubs einfach mal!

Ich kann mein iPhone grün anmalen, mixen, gegen die Wand schmeißen oder eben jailbreaken... es ist MEINS und nicht mehr Apples...

Und dir Redfuchs viel Glück und ich denke, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wurde!Nod_yes
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#45

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Entweder, Du gehst da hin und belastest Dich u. U. noch mehr. Ausräumen kannst Du da gar nichts. Es wird lediglich eine Aussage aufgenommen, entscheiden tut wer anders.

2. Du gehst zu dem Termin erst gar nicht hin. Wenn Du Lust hast, kannst Du dort anrufen, sagen, dass Du nicht kommst und mitteilen, dass sich in Kürze ein von Dir bevollmächtigter Anwalt melden wird, der Akteneinsicht wünscht.

Die bessere Methode ist 2. Der Anwalt kostet allerdings auf jeden Fall Geld, auch wenn er eine Einstellung des Verfahrens bewirkt.
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#46

(24.11.2009, 00:08)olo schrieb:  
(23.11.2009, 21:19)Iphone-Jeff schrieb:  auch wenn ich hier erschlagen werde, aber jailbreak und unlock ist gleichzusetzen mit cracked apps. Es ist und bleibt nicht legal.

Ach ja, ich nutze natürlich auch jailbreak und unlock.

sorry, aber du hast echt keine Ahnung, was du da sagst...doh

weder ist der Jailbreak noch der Unlock ilegal und solange keine gecrackte Software auf deinem iphone ist, bewegst du dich in absolut wasserdichten rechtlichen Raum... glaubs einfach mal!

Ich kann mein iPhone grün anmalen, mixen, gegen die Wand schmeißen oder eben jailbreaken... es ist MEINS und nicht mehr Apples...

Und dir Redfuchs viel Glück und ich denke, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wurde!Nod_yes

Es ist leider nicht so eindeutig. Aber das hat mit diesem Thema nichts mehr zu tun. Dem Themenverfasser wird es doch im Augenblick gleichgültig sein, ob der Jailbreak erlaubt ist.


Fuchs, lese unbedingt Deine PMs.
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#47

@ Redfuchs
Also, erstmal ist Heidelberg kein Nest!!!
Ich verbitte mir solche Bezeichnungen meiner Heimatstadt... Evil1


Aber BTT:
Ich würde an deiner Stelle erst einen Rechtsanwalt aufsuchen, und mit ihm zu dieser Vernehmung beim LKA gehen. Bevor Du noch unabsichtlich irgendwas sagst, was dich Kopf und Kragen kosten kann.
Ausserdem kann ein Anwalt bei der Polizei und Staatsanwaltschaft "Akteneinsicht" beantragen, und somit vielleicht auch ein bisschen Licht ins Dunkle bringen...
Hier im Forum zu spekulieren, was denn nun sein könnte ist da wahrscheinlich nicht so hilfreich.
Und wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, musst Du eben in den sauren Apfel beissen, und den Anwalt selbst zahlen.
Die Ausgabe wär es mir jedenfalls wert.
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#48

Ich habe das Nest zur Stadt gemacht!
Ursprünglich ging es nicht wirklich um die Spekulation, um was es sich dreht! Ich wollte eigentlich nur sehen ob es auch ander betrift..da mir ja soetwas in der Richtung mitgeteilt wurde!
Ich habe nicht wirklich eine Peilung was ich falsch beim kauf gemacht habe!Ich habe sie nicht mal genutzt!
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#49

hast du mal den Verkäufer darauf angesprochen? Wenn der noch on ist würde ich mal da auch nachfragen!^^

dennoch eine krasse Geschichte... hoffe du kommst da irgendwie raus.
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#50

es geht wohl definitiv nicht um den kauf der unlock-sim, sondern um deren verwendung.
da du durch die verwendung der unlock-sim eine gefakte IMSI übermittelst und das betrug darstellt. man hat darüber auch sehr viel gelesen, wenn man sich mit dem thema "unlock-sims" beschäftigt hat, also dass es rechtlich wohl nicht einwandfrei ist, diese zu verwenden und dass es sich um betrug handeln dürfte.

der kauf einer solchen karte ist definitv nicht verboten, aber die verwendung, so wie es aussieht und auch vermutet wurde.
ich kann mir ja auch eine bong kaufen ohne rechtliche folgen.
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#51

Also erst einmal ist ein Betrug, wer einen anderen einen Schaden vorsätzlich zufügt.

Vorsatz, der wird schon mal fehlen, oder ?
Er hat für seine Telefonate bezahlt ?

Das heisst Betrug negativ.
Hat der Provider den Störer angeschrieben ? Nein ? Auch schlecht...


Vielleicht sollte er mal bei dem Verkäufer anrufen und fragen, was das Problem ist ?

Bei dem Anwalt, vorher eine eventuelle stundenweise Abrechnung vereinbaren ( kann Kosten sparen ) Würde den Anwalt nicht zum Termin bitten, sondern alles schriftlich machen. Dem LKA würde ich schreiben, man äußere sich schriftlich zum Sachverhalt und man möge bitte die Fragen schriftlich mitteilen.
Danach würde ich den Anwalt befragen. Der kann dann auch noch die Akteneinsicht machen.

Zum iphone jailbreak und Umbauten
Das iphone kann mit einem Nagel durchbohrt werden, wenn man es gekauft hat und so auch die Software verändert werden, wenn es funktionieren würde. Das Eigentum ist da ganz klar geregelt. Bei meinem Audi darf ich ja auch die Scheinwerferglühbirne wechseln mit einer nicht von Audi verkauften, oder ?

Genauso darf ich in der Elektrik etwas umbasteln, ( z.B. Radio mit eigenen Boxen einbauen, oder ? ) das Auto gehört mir und ich kann damit machen, was ich will.

Basta !


Gruesse aus FRA
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#52

Bin über den Bericht auf iFun.de auf diesen Fall aufmerksam geworden.

Wenn ich auch mal kurz meinen Senf dazu geben darf...

Mir scheint, als hätten einige hier nicht den von miLLiBob geposteten Artikel gelesen.

Wenn das so stimmt, dürfte der Fall ja klar sein. Durch eine gefakte IMSI verschafft man sich illegal Zugang zu einem Mobilfunknetz und kann, laut dem Artikel, sogar Schaden anrichten, in dem dieses gefakte Login zur Netzüberlastung führt. Also haben nicht nur Apple und T-Mobile daran Interesse dagegen vorzugehen, sondern auch die betroffenen Netzbetreiber, die derzeit froh um jeden verminderten Traffic sind.

Dass ein o2-Mitarbeiter im Shop oder in der Hotline dazu nichts Negatives sagt, verwundert mich nicht, woher soll er denn um die technischen Details dieser Karte wissen. Im CallCenter wissen die meisten nur das, worin sie geschult, was vor ihnen auf dem Bildschirm oder an den Zetteln daneben steht.

Und das solche Produkte weiterhin legal verkauft werden dürfen, hat ja m45k schon erwähnt.

Wenn die Nutzung einer solchen Karte illegal ist, dann schützt Unwissenheit leider vor Strafe nicht.

Aber wenn dieser Shop z. B. beim Verkauf dieser Karte von 100% legal spricht, und das bei deinem Shop, wo du die Karte gekauft hast, auch der Fall ist, wäre das schon mal ein guter Ansatz für deinen Anwalt um dich aus der Angelegenheit rauszuschlagen.

Aber das sind jetzt alles nur meine logischen Schlussfolgerungen und keine Rechtsberatung. Bin kein Jurist.
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#53

Hi,
der Fall ist durchaus interessant.

Anhand der bisher dargestellten Tatsachen kann durchaus davon aus gegangen werden, dass der Ursprung deines Verfahrens mit dem Händler im Zusammenhang steht.

Derartige Simkarten (TurboSim etc.) sind nämlich grundsätzlich geeignet den Telekommunikationsvorgang mindestens durch die Übermittlung falscher Daten zu beeinflussen. Ob es hierdurch zu einem Schaden durch Fehlabrechnungen bei dem Telekommunikationsanbieter kommt ist erst einmal zweitrangig. Denn schon die Übermittlung der falschen Daten selbst kann einen strafbare Handlung darstellen. Um es unjuristisch zu formulieren, kann es sich hierbei um eine Art "digitale Urkundenfälschung" im Telekommunikationsvorgang handeln.

Da diese Sims daher die Möglichkeit einer Straftatbegehung erlauben, kann bereits der Verkauf solcher mit anschließender tatsächlicher Nutzung der selbigen bezüglich des Händlers den Anfangsverdacht der Beihilfe zum Computerbetrug oder der Täuschung im Rechtsverkehr bei einer Datenverarbeitung begründen.

Sollte daher ein Ermittlungsverfahren gegen den Händler anhängig sein, im Wege dessen auch die Käufer ermittelt worden sind, kann auch gegen diese ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, da zumindest der Anfangsverdacht dahingehend besteht, dass ein Käufer die Karte wird auch benutzt haben.

Hieraus ergibt sich auch die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Heidelberg, da sich die Zuständigkeit des Gerichts und damit auch die der StA sich regelmäßig nach dem Tatort richtet. Dies ist beim Käufer der Wohnort, da hier mit einer Inbetriebnahme der Karte gerechnet werden kann.

Der Ankauf der Karte selbst ist juristisch nicht zu beanstanden, nur die Verwendung der selbigen.

D.h. wird die Verwendung nicht eingeräumt und kann auch nicht im Laufe des Verfahrens nachgewiesen werden, ist das Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen.

Hieraus ergibt sich auch das weitere Vorgehen.

Es sollten gegenüber der Polizei keine Angaben gemacht werden. Zwar ist die Vorladung der Polizei nicht bindend, jedoch erfolgt bei unentschuldigten Fernbleiben regelmäßig eine Vorladung der Staatsanwaltschaft, die zwingend ist und notwendigerweise auch mit Zwangsmaßnahmen ermöglicht werden kann.
Da dem Beschuldigten selbst auch kein Akteneinsichtsrecht zusteht, ist es ratsam einen Strafverteidiger zu konsultieren, der entsprechende Mitteilung an die Polizei macht, dass man sich erst nach Aktenansicht schriftlich gegenüber der StA zum Tatvorwurf äußern wird.
Eine Rechtsschutzversicherung wird aber in keinem Fall hierfür die Kosten übernehmen, da solche Verfahren, welche eine vorsätzliche Tatbegehung zum Vorwurf haben, regelmäßig von der Deckungspflicht ausgenommen sind.


Sollten jedoch bereits tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat eines Käufers vorliegen, kann man bei einem "brauchbaren Verteidiger" und den Umständen, dass der Beschuldigte bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, kein oder nur ein minimalster Schaden eingetreten ist, davon ausgehen, dass das Verfahren zumindest gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt wird und es nicht zu einer Anklage bzw. zu einem Strafbefehl kommt.

Gruß,
stonestream
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#54

Hallo!

habt bitte Verständnis das ich immo keine weiteren vermutungen machen werde! Ich weis das ich nicht vorsätzlich oder aus anderen Gründen, die vorteile erbringen würden, etwas gekauft habe! und ja ich habe alle Rechnungen bezahlt! [/align]Ich habe für fast alles eine Flat(Telefonieren ins deutsche Netz und O2, Sms Flat für O2, I-Net Flat unbegrenzt) und Fremdnetze zu fast null % nutze.

MfG
RedFuchs
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#55

Also ich rate Dir ganz dringend dazu ab eine Aussage bei der Polizei zu machen, alles was Du zu sagen hast kannst du noch zu einem späteren Zeitpunkt sagen.

Merk Dir mal - Die Polizei arbeitet nie für Dich, sondern immer gegen Dich!

Ich würde Dir raten den Termin abzusagen und erst einmal Akteneinsicht zu beantragen. Dass kannst du in Berlin zb sehr kostengünstig bei der Kanzlei Hönig machen, die fordern die Akte an und senden dir nen PDF Scan per E-Mail zu, dann weisst du erstmal mehr und kannst entscheiden ob und wie du weiter verfährst und ob sich die Kosten für einen Anwalt lohnen!

Kostenpunkt: EUR 30

LG
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#56

(26.11.2009, 15:08)heldausberlin schrieb:  Aber wenn dieser Shop z. B. beim Verkauf dieser Karte von 100% legal spricht, und das bei deinem Shop, wo du die Karte gekauft hast, auch der Fall ist, wäre das schon mal ein guter Ansatz für deinen Anwalt um dich aus der Angelegenheit rauszuschlagen.

der shop ist in china. wer sagt, dass es dort nicht verboten ist.
ich kann auch sachen vom ausland nach deutschland bestellen obwohl se verboten sind (z.b. hanfsamen aus österreich, holland oder spanien)
is dann nicht das problem des shops, sondern mein eigenes, da ich mich selber damit auseinandersetzten muss ob es nun legal ist oder nicht.
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#57

(26.11.2009, 18:21)m45k schrieb:  der shop ist in china.
Es geht um den Shop, in dem der TE gekauft hat. Wenn dort ähnliches steht, ist das ein Anhaltspunkt.
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#58

Der Shop ist in Deutschland...werde den Name aber nicht weiter geben...kann jeder selber finden wenn er nach der FuriouSim Sucht!

LG
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#59

Nun. Hast du den Shop jetzt mal angerufen ?

Gruß Mike
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#60

Ich glaube er verarscht uns hier alle
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