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jailbreak - die rechtliche seite
#1

moin, moin...
ich wollte mal fragen ob´s hier rechtlich geschulte mitglieder gibt die mir einige fragen beantworten könnten.
die nutzung eines jailbreaks ist in deutschland illegal, da sie die von apple geschützte firmware verändert (soweit richtig?), aber bisher wurde noch nie (auch international) nicht gegen einen user vorgegangen, so dass es keine präzedenz-fälle gibt (auch richtig?).
kein kläger - keine klage

was mich wundert... warum geht apple nicht gegen die jailbreak entwickler vor? die schöpfer von blackrain usw. sind ja relativ bekannt und stellen ja die software zur firmwareänderung bereit.
warum also hält apple da so die füße still?
ich freue mich ja das es so ist (was würde ich nur ohne das dev-team machen ;-) ), versteh es aber die rechtlichen grundlagen nicht.
hat einer von euch mehr infos? ich meine begründete (evtl. mit quellverweisen)?
#2

der jailbreak ist NICHT illegal
der unlock hm jo der schon
selbstverständlich darfst du dir wenn du dir nen lappi kaufst auch ein anderes betriebsystem draufpacken...
#3

naja, der jailbreak stellt doch einen verstoß gegen die nutzungsbedingungen von apple dar. daher bin ich mir da nicht sooo sicher, desweiteren beruht er auf einen eingriff auf die geschütze firmware.
wie gesagt: bitte etwas ausführlichere antworten und bitte mit begründung.
#4

Das verhält sich doch genauso wie mit den Herstellern von Software, die Software anbieten, die einen Kopierschutz aushebeln können.

Die werden auch nicht belangt. Gibt halt genug Länder wo es erlaubt ist. Die Amigesetze haben nicht auf der ganzen Welt Gültigkeit.

Warum Apple nichts macht? Weil sie nichts machen können. Ihnen sind die Hände gebunden und das ist auch gut so. Wo kämen wir denn dahin, wenn Apple zu sagen hat was ich mit meinem iPhone mache. Das kann eh keiner kontrollieren.

Natürlich muss man mit dem Verlust der Garantie rechnen, wenn bei einem Defekt ein Jailbreak fest gestellt wird. Das ist klar. Und das ist auch richtig so. Apple kann nicht für den Jailbreak garantieren.

Rein rechtlich hat man hier in Deutschland nichts zu befürchten. Es sei denn wegen des Unlocks. Das ist nämlich eine ganz andere Geschichte und die ist definitiv im illegalen Bereich anzusiedeln. Und cracked Apps sowieso. Das ist ja auch das stärkste Argument von Apple. Aber nicht jeder Jailbreaker benutzt cracked Apps.
#5

Risikofreiheit und Legalität:
Jailbreaken bedeutet nicht Unlocken! Es ist risikofrei. Alles was vor dem Jailbreak funktioniert hat, wird auch danach weiterhin funktionieren. Der Jailbreak fügt lediglich Erweiterungen hinzu. Jailbreaken ist risikofrei und beeinträchtigt die Garantie nicht. Es kann jederzeit eine Wiederherstellung per iTunes vorgenommen werden, um das iPhone in den Werkszustand zurückzusetzen. Viele Menschen führen den Jailbreak durch. (Um den Unterschied zwischen Jailbreak und Unlock zu verstehen: Jailbreaken ist der Prozess um das iPhone-Dateisystem für die Installation von 3rd-Party (Drittanbieter-Software von Hobby-/Community-Entwicklern) -Programmen zu öffnen. Unlocken hingegen ist der Prozess um regulär nicht vorgesehene SIM-Karten mit einem durch den Mobilfunkanbieter per SIM-/Netlock gesperrten iPhone zu verwenden.) Das Jailbreaken jedoch ist vollkommen legal bricht kein Gesetz in keinem Land der Welt.
#6

Doch, die Garantie ist definitiv weg. Versuch mal ein iPhone MIT Jailbreak wegen Softwareproblemen als Garatiefall zu tauschen Zwinkern

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
#7

Der Jailbreak ist ganz bestimmt nicht risikofrei.


@funky . Die Nutzungsbedingungen von Apple haben nur Einfluss auf die Garantie. Apple macht keine Gesetze.
#8

Das ist eigentlich nur halb richtig.

Laut den AGB´s für Deutschland gehört das Handy weiterhin Apple. Du hast es zwar gekauft, doch sie könnten es von dir zurück verlangen. Ob du es ihnen aushändigst ist eine andere Sache, doch sie könnten das Gerät auch von dir einklagen.

Auch ist das modifizieren der Apple eigenen Software nicht erlaubt. Somit ist das Jailbreaken auch schon illegal und könnte unter Umständen belangt werden.


Das Vergleich mit dem Laptop und dem OS hinkt da etwas. Wenn man z.B. zu einem großen Fachmarkt geht und dort ein Laptop kauft ist in der Regel ein OS vorinstalliert. Das heißt aber nicht das man es behalten muss. Es ist aber auch nicht erlaubt den Aktivierungs- / Registrierungskey von Raubkopien einzugeben.
Es gibt aber auch die Möglichkeit ein Laptop komplett ohne OS zu kaufen und dort dann das zu installieren was man möchte.

Es ist aber nicht möglich sich ein iPhone zu kaufen wo kein OS installiert ist. In diesem Fall ist das eine mit dem anderem Verbunden.
#9

ja das ist klar weil durch die benutzung eines jailbreakes aktionen durchgeführt werden
bzw machbar sind
die mit einem normal gebrauchten iphone nicht anwendbar sind!
deshalb beschränkt sich die garantie auf die "dafür vorgesehene nutzung"
ich hatte zb mein 1. iphone auch jailbreaked hatte dann einen hardwaredefekt hab es wiederherstellt
und ohne klage seitens tmobile oder apple ein austausch gerät bekommen!
nur wenn sich dann apple auf den jailbreak beruft dann wirds haarig,
seitens des garantieanspruchs...
aber rein rechtlich wird wegen jailbreak nichts gemacht!
#10

Apple kann mein iPhone zurück verlangen? Aus welchem Grund sollte das so sein?

Und warum darf man die FW nicht modifizieren? Darfst dein Windowsbetriebsystem ja auch modifizieren. Wird ja auch zu Genüge getan. Da sagt auch keiner, dass es illegal ist.

Darf ich in mein eigenes Auto einbrechen? Klar, wenn ich die Verantwortung dafür übernehme( bezüglich Reparatur), darf ich das.
#11

über cracked apps brauchen wir uns nicht unterhalten...
aber da ja die garantie verfällt (wie falko schon richtig gescchrieben hat) bleibt doch die frage nach den nutzungsbedingungen (denen man ja zustimmt) und der veränderung der firmware. wenn ich das urhebergesetz (hier in deutschland) richtig deute, so hat apple durchaus einen anspruch auf die "firmware". wenn du ein komplett neues betriebssystem auf dein iphone spielen würdest, wäre das kein problem, aber wenn man eine modifizierte firmware benutzt handelt es sich doch schon eher um einen verstoß.
wie gesagt, berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber versucht doch bitte mal einen verweis zu bringen. meinung ist ja schön und gut, aber die interessiert mich hier nicht so (da mache ich dann mal einen anderen thread auf ;-) ). mir geht´s hier wirklich um rechtliche grundlagen.
#12

Ich finde diese AGB Sache immer super toll muss ich sagen, sieht man auch oft bei Ebay, vorallem, wenn ich lese, das man laut AGB nur ein Jahr Gewährleistung hat. Es ist so, auch wenn es in den AGBs steht, das man sich nicht über das BGB hinweg setzen kann. Auch keine Großkonzerne.
Wenn ich das Handy kaufe, kann Apple das Handy nicht zurück verlangen, der Anspruch ist laut deutschen Gesetz weg, denn ich gehe einen Kaufvertrag und keinen Miet- oder Leihvertrag ein.
Ich bin im Besitz und im Eigentum eines Handys und damit habe ich laut BGB nun mal ein Recht erworben, da ziehen leider auch keine AGBs mehr. Es kann sein das ein Eigentumsvorbehalt besteht, wenn Du das Handy noch nicht vollständig bezahlt hast.
Wenn Du Aktivierungs- oder Registry Keys von Raubkopien besitzt, und damit Programme freischaltest, dann bist Du schon auf der illegalen Seite, egal was für einen Rechner Du besitzt. Da muss ich Dir leider sagen, das Dein Vergleich gerade hinkt.
Gruß
Amphion
#13

@Funky die Frage ist auch was Du wissen willst. Ich würde niemals innerhalb der zwei Jahre auf eine Garantie pochen, denn die kann der Hersteller frei definieren, also einschränken, wenn dann würde ich immer auf die Gewährleistung pochen und da hat der Verkäufer leider den Hut auf, er muss mir in den ersten halben Jahr beweisen, das dass Gerät einen defekt hat, den ich verursacht habe, nach einem halben Jahr entsteht laut BGB eine Beweislastumkehr, dann musst Du dem Verkäufer zeigen, das Du den defekt nicht hervorgerufen hast.
Gruß Amphion
#14

ich hatte eigentlich mit meinem vergleich damit gemeint dass
ich mir ein lappi kauf und LEGAL ein anderes betriebsystem kaufe und das dann draufknall!!
war nie die rede von kopie/key/lizenz/ oder sonstigem!
natürlich kann ich damit die garantieansprüche verlieren weil es ausserhalb der garantie fällt!
#15

Du wirkst dabei auch nicht auf das betriebseigene System ein. Wenn du Word installierst veränderst du nicht den Kernel von Windows. Wenn du aber etwas installierst was das grundlegend System verändert gilt es als Modifikation und ist nicht erlaubt. Sicherlich gibt es dafür immer Software, doch erlaubt ist es ganz einfach nicht.

Er wollte die grundsätzliche rechtliche Lage wissen, die ist halt so.



Du kannst in dein Auto einbrechen ja. Du sagst auch das du es bezahlst.
Wenn du dein iPhone in den Mixer schmeißt und ein neues kaufst kannst du das auch machen, erwarte aber keine Garantie von Apple.


@ Amphion

Du veränderst aber nun mal das betriebseigene System um etwas von Drittanbietern zu installieren. Das ist nicht vorgesehen, also greifst du auf das System ein. Wäre es gewollt gäbe es die Option dazu in den Einstellungen (wie z.B. beim Android)

Sie geben laut den AGB ihr 1 Jahr Garantie und das ist auch im BGB erlaubt. Du kannst dein Kauf auch als Leasing sehen mit einmaliger Rate. Sie können es zurück fordern wenn sie es wollen. Diese Option haben mittlerweile fast alle Konzerne
#16

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig.

Du darfst niemanden damit schädigen mit einer Modifizierung. Finanziell gesehen. Anders natürlich auch nicht, aber das dürfte mit einem Jailbreak auch schwer möglich sein,

Da Apple die FWs aber kostenlos zur Verfügung stellt kann das ja schon mal nicht sein. Ist ja nicht so, dass wir uns etwas anschaffen, was man eigentlich bezahlen muss. Wie ein gecracktes Windows z.B.

Ganz im Gegenteil. Wir verändern nur etwas, was wir gekauft haben. Da kann Apple viel vom geistigen Eigentum faseln. Das ist purer Blödsinn. Dann darf ich in der Badewanne auch keine Songs mehr von den Ärzten singen.

Wenn das DevTeam jetzt modifizierte FWs verkaufen würde, das wäre illegal. Dann würden sie etwas verkaufen was ihnen nicht gehört.

Es stimmt doch gar nicht, dass man geistiges Eigentum nicht verändern darf. Wo steht das denn? Das steht nirgendswo. Wenn man es verändert und es dann verkauft, das wäre illegal.

Wir können uns auch ein komplett anderes BS aufs iPhone ziehen. Wenn die jemand programmieren kann, ich bin dabei. Da hat Apple gar nichts zu melden.

Mit Paragraphen kann ich nicht dienen. Ich nutze meinen Verstand. Da brauche ich keine Paragraphen.
#17

oh man...
also: was will ich wissen...
wie magicians schon richtig erkannt hat: es geht mir um die grundlagen.
garantie interessiert mich nicht. mein ihone läuft mit JB rund.
zu leopard: doch, du hast das betriebssystem gekauft. apple stellt lediglich aktualisierungen bereit. die firmware ist nicht geschenkt und ich vermute mal du kannst dir hier auch nicht die firmware ziehen und legal auf einem apple-nachbau installieren (wenn es denn möglich wäre). iphone os ist kein open source!
und leopard natürlich kann man lieder von den ärzten in der badewanne singen. aber du darfst die lieder nicht remixen und dann verteilen.
du darfst deine gekaufte cd aber durchaus mit einem neuen cover versehen...
vielleicht ist also doch etwas mehr als der gesunde menschenverstand nötig.

keine juristen mit phone im forum unterwegs (oder jura-studenten)?
#18

Zumal man auch dran erinnern darf das das FW Update 3.1 gekostet hat, wenn man eine zu alte Version hatte.

Die aktuellen Versionen sind so gesehen Bugfixes
#19

(19.02.2010, 11:44)Magicans schrieb:  @ Amphion

Du veränderst aber nun mal das betriebseigene System um etwas von Drittanbietern zu installieren. Das ist nicht vorgesehen, also greifst du auf das System ein. Wäre es gewollt gäbe es die Option dazu in den Einstellungen (wie z.B. beim Android)

Sie geben laut den AGB ihr 1 Jahr Garantie und das ist auch im BGB erlaubt. Du kannst dein Kauf auch als Leasing sehen mit einmaliger Rate. Sie können es zurück fordern wenn sie es wollen. Diese Option haben mittlerweile fast alle Konzerne

Wenn Sie Dir nachweisen können, das Du von durch das Verändern des Betriebssystem zum Beispiel eine Überhitzung des Prozessors (zum Beispiel übertakten) hervorgerufen hast, dann ist die Aussage richtig, aber nicht andersrum.

Es ist schön das Apple ein Jahr Garantie gibt aber der Gesetzgeber in Deutschland, wie schon gesagt, das Bürgerliche Gesetzbuch gibt nun mal zwei Jahre Gewährleistung, deswegen ist mir die Jahresgarantie mal völlig egal. Aber ich finde es nett von Apple Shifty
Wenn Du das Iphone ohne Vertrag kaufst sprich sofort voll bezahlst ist es kein Leasing- oder Mietvertrag, dann ist es Deins und Du kannst machen was Du willst damit, sonst müsstest Du ja Apple fragen, ob Du es weiter verkaufen darfst.
#20

garantie und gewährleistung sind zwei paar schuhe... garantie ist weitgehend freiwillig, gewährleistung gesetzlich.
allerdings ist der konsument bei der gewährleistung in der beweispflicht das das konsumgut schon zum kaufzeitpunkt den defekt aufwies, respektive dieser absehbar war (z.b. geringwertiges material).
nur mal so am rande
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