Thema geschlossen
Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

jailbreak - die rechtliche seite
#21

Du verwechselt da aber Garantie mit Gewährleistung

Kein Händler muss in irgendeiner Form eine Garantie geben. Das können sie machen!!!

Apple hat 1 Jahr Garantie und gesetzlich verpflichtend sind die zwei Jahre Gewährleistung.


Zitat:Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
#22

(19.02.2010, 11:57)Magicans schrieb:  Zumal man auch dran erinnern darf das das FW Update 3.1 gekostet hat, wenn man eine zu alte Version hatte.

Die aktuellen Versionen sind so gesehen Bugfixes

Nein. Das hat nichts gekostet. Das höre ich zum ersten Mal. Bei iPods vielleicht. Beim iPhone nicht.

Aber wie gesagt. Es verkauft ja auch keiner modifizierte FWs. Oder hat schon mal jemand gesehen, dass jemand CFWs zum Verkauf anbietet? Und wenn ja, dann wäre das illegal. Prost
#23

Also hier hört man ja die ungewöhnlichsten Sachen. Ich amüsier mich gerade köstlichBiggrin.

Apple kann das Gerät zurückverlangen? Genau, ich kauf mir ein Auto, und nach 4 Monaten sagt der Hersteller er will es wieder zurückhaben, weil ich ganz banal auf den Zigarettenanzündern ein Button geklebt hab.

Es handelt sich hier um einen Kaufvertrag, das Teil, ob es nun ein Auto oder ein Flugzeug oder eben ein iPhone ist, gehört dir und ist DEIN Eigentum weil du es rechtlich erworben hast!

Mit deinem Eigentum kannst Du tun und lassen was Du willst, solange Du nicht absichtlich einem anderen Menschen schadest und wem soll den ein JB schaden? Vorrausgesetzt Ihr nutzt es nur fürs Allgemeine Modding von Themes, Ringtones usw.
#24

es geht nicht NUR um den verkauf... sie dir mal meinen beitrag zu deinem ärzte beispiel an.
#25

(19.02.2010, 12:03)*Leopard* schrieb:  
(19.02.2010, 11:57)Magicans schrieb:  Zumal man auch dran erinnern darf das das FW Update 3.1 gekostet hat, wenn man eine zu alte Version hatte.

Die aktuellen Versionen sind so gesehen Bugfixes

Nein. Das hat nichts gekostet. Das höre ich zum ersten Mal. Bei iPods vielleicht. Beim iPhone nicht.

Aber wie gesagt. Es verkauft ja auch keiner modifizierte FWs. Oder hat schon mal jemand gesehen, dass jemand CFWs zum Verkauf anbietet? Und wenn ja, dann wäre das illegal. Prost

Ah okay das mag sein. Hatte das damals für den iPod für 7,99 €gekauft. Bin davon ausgegangen, dass es beim iPhone auch was gekostet hat. In der Regel kommen ja für beide Systeme immer gleichzeitig die Firmwares raus.
#26

Apple geht ja nur gegen den Jailbreak vor, weil es cracked Apps gibt. Ohne diesen finanziellen Aspekt würd kein Hahn nach dem Jailbreak krähen. Das kann ich auch nachvollziehen, dass Apple das nicht will. Würd ich auch nicht wollen.

Aber ein normaler Jailbreaker, der Apple und Entwickler nicht beklaut, hat nichts zu befürchten.
#27

Da ist dann die Frage was ein Jailbreak bringt ^^
#28

bei der fw hast du ein nutzungsrecht, die hardware ist dein eigentum.
hallo! mir geht es nicht darum ob jemand etwas zu befürchten hat... ich sitze nicht daheim und schlotter mit den knien aus angst vor apples rechtsabteilung. alleine der image-schaden bei einer aktion gegen jailbreaker wäre eine finanzielle katastrophe.
wie gesagt:
FAKTEN,FAKEN,FAKTEN
#29

@Magicans

Allein die optischen Veränderungen, die man machen kann, sind ein Jailbreak wert. Oder Zusatzprgoramme von Drittentwicklern.

Ich kann nur von mir sagen, dass auf meinem iPhone alles legal ist. Was andere machen interessiert mich nicht.
#30

dein unlock ist legal?
naja, egal... ich merke langsam das der thread sich in kurzer zeit eher zu einem meinungsforum entwickelt hat (und sich damit weit von der eröffnungsfrage entfernt hat).
schade eigentlich. es hätte mich wirklich mal interessiert was jemand der sich mit urheberrecht und lizenzrecht auskennt dazu zu sagen hätte :-(
#31

@Magicans, nein verwechsel ich nicht, wegen der Gewährleistung ist mir die Jahresgarantie von Apple ziemlich schnuppe, das ist auch das was ich gerade gesagt habe.

Die Aussage von Funky ist auch nicht ganz richtig, denn es ist im ersten halben Jahr so, das habe ich auch schon geschrieben, von einer Beweislast die Rede und das sieht (weil wir ja § reiten wollen) laut BGB nämlich so aus:
§ 476 BGB
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Weiterhin stehen dem Käufer noch folgende Rechte zu, wenn ein Mangel auftritt:
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
st die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

So ich hoffe damit haben wir das Thema Gewährleistung und Garantie mal zu Genüge getan :sad:

Gruß
Amphion
#32

Da kann ich mich Leopard nur anschließen! Das iPhone ist auch ohne Jailbreak eine tolle Sache, aber mit ihm bieten sich einfach zusätzliche Möglichkeiten, die das iPhone optisch und in den Nutzungsmöglichkeiten noch weiter aufwerten.

Und wer das dazu nutzt, um illegale Dinge zu tun, muss eben ggf. mit den Konsequenzen leben.
#33

@me1505 sorry wenn ich frage, aber hast du den thread verstanden?
#34

Das habe ich durchaus.
Aber, wie dir aufgefallen sein dürfte, bist du in diesem Thread auf keinen Anwalt für Linzenzrecht gestoßen, der dir unter Auflistung der einschlägigen Paragraphen eine rechtsverbindliche Antwort auf deine Frage geben kann, sondern auf Menschen, die ihre Meinung äußern.

Was ich in der Tat nicht verstehe, sind die immer neuen Threads zu diesem Thema.
Wenn rechtsverbindliche Informationen für dich aber derart essentiell sind, lass dich doch einfach anwaltlich beraten und teile dein Wissen dann mit uns.
#35

Selbst die Anwälte können dazu nichts sagen. Da wird genau dieselbe Leier sein. Der eine sagt so, der andere sagt es anders.

Gibt es Präzedenzfälle zu dem Thema. Spezifisch zu iPhone und Jailbreak? Sicher nicht.
#36

(19.02.2010, 12:33)ME1505 schrieb:  Was ich in der Tat nicht verstehe, sind die immer neuen Threads zu diesem Thema.
Wenn rechtsverbindliche Informationen für dich aber derart essentiell sind, lass dich doch einfach anwaltlich beraten und teile dein Wissen dann mit uns.

Vielen Dank !
Ich denke auch das dieses Thema uerschöpflich ist....

Wer eine rechtsverbindliche Antort möchte, sollte sich nicht in einem Forum erkundigen, sondern bei Anwälten.

Aber es ist wohl offensichtlich dass Apple keine Rechtsgrundlage findet um gegen den JB vorzugehen. Denn wer Apple kennt, weiss das sie dies tun würden Zwinkern
Thema geschlossen




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste