Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 2.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

bei ebay auf die Nase gefallen!
#81

Paypal ist schon nicht schlecht,auch wenn's manchmal länger dauert!
Zitieren
#82

klar, wenn der fall eindeutig ist gehts wohl fix. aber zu nem streit gehören nunmal 2 parteien da will ja jeder sein recht und hat genauso das recht sich zu äussern. deswegen bin ich froh dass die VK das nun komischerweise doch zurückgenommen hat. Folie war ja noch alles drauf, Kabel wurden ned angerührt.

Wer weiss, was die Frau verbrochen hat ^^ is immernoch bei ebay gesperrt^^ besser is

Prost Laugh
Zitieren
#83

Ja zum Glück ist es zu deinem Gunsten ohne sämtliches wirr und warr ausgegangen!
Bei so einer Summe hört sich der Spass auf!
Zitieren
#84

Ich habe mir nicht alle Antworten angeschaut und weiß nicht, ob es schon geschrieben wurde.

Du hast ein Handy ohne Sim-Lock bestellt. Da die Beschaffenheit der gelieferten Sache von jener der vertraglich vereinbarten Sache abweicht, könnte hier ein Sachmangel vorliegen. Da Rechtsberatung so nicht zulässig ist, kann ich Dir nicht viel mehr dazu sagen. Schau im BGB unter § 434.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Zitieren
#85

(25.05.2010, 21:09)Ikarus schrieb:  Du hast ein Handy ohne Sim-Lock bestellt.

Nein das stimmt so nicht!
Sie hat ein iphone mit sim-lock, aber mit der Möglichkeit
es Software seitens (sprich softunlock) zu entsperren gekauft!

Jedenfalls hat die Verkäuferin es in der Auktion beschrieben
und wurde als solches im eigentlichen Sinne verkauft!

Bekommen hat sie aber eines, dass mit der Firmware 3.1.3
und eben mit dem Baseband 05.12.01, das bekanntlich
nicht zu entsperren ist!
Zitieren
#86

richtig es war als iphone mit simlock ausgewiesen und nicht von haus aus frei...
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: