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Telekom will defektes iPhone nicht ersetzen
#1
Lightning 

Hallo
Habe letzte Woche mein iPhone 3G bei der Telekom zur Reperatur abgegeben. Das WiFi Modul hat seinen Geist aufgegeben und das haben auch die Leute im Shop gesehn. Der Fehler kam nicht von mir, sprich, ich habe es nicht fallen lassen bzw Wasserschaden oder anderes gibt es auch nicht.
Nun habe ich heute einen Brief erhalten von der Reperaturstelle in dem steht: "Unsere von Apple zertifizierten Techniker haben ihr iPhone für sie kostenfrei geprüft. Dabei ist aufgefallen, dass der Defekt des iPhones auf einen nicht anfänglichen Mangel zurückzuführen ist. Ein Gewährleistungsanspruch scheidet dadurch aus, somit können wir ihnen das iPhone nicht kostenfrei ersetzen".
Dabei hat die Telekom doch 2 Jahre gewährleistung und mein 3G ist noch keine 2 Jahre alt, aber älter als ein Jahr.
Ich soll jetzt stattdessen ein neues 3G für 239€ bei denen kaufen. Dabei steht mir doch ein Ersatzgerät kostenlos zu, oder seh ich das falsch?
Danke schonmal für eure Antworten.
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#2

Da muss man immer Kämpfen Kämpfen kämpfen...

lass dir den geschäftsführer holen und mach das mit ihm aus. Vorher schöne argumente zurechtlegen und Kämpfen....
So ist das leider heut-zu-tage

Telekom muss ja zwei jahre gewährleistung geben und apple ein Jahr garantie
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#3

Apple 1 Jahr, danach 1 weiteres bei der Telekom - keine 2 Jahre bei der Telekom! ;-)
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#4

Falsch und auch richtig.

Eine Grantie können dir beide geben, müssen sie aber nicht!!!

Anders bei der Gewährleistung/Saschmangelhaftung, die müssen dir beide für zwei Jahre geben.

Sprich, du hast dein iPhone bei der Telekom gekauft, also müssen sie dir auch zwei Jahr Gwährleistung geben.

Genauso ist es auch wenn du etwas bei Apple dirkt kaufts.
Das finde ich ja immer so lustig mit dem einem Jahr Apple Garantie.
Sicher können sie da sagen 1 Jahr, ist ja auch eine freiwillige Sache von Apple. Aber um die 2 Jahre Gewährleistung kommt auch Apple (in DE) nicht herrum.

(28.05.2010, 14:04)iMicha schrieb:  Dabei steht mir doch ein Ersatzgerät kostenlos zu, oder seh ich das falsch?

Ein Ersatzgerät steht dir leider nicht zu, jedoch müssen sie den Mangel beheben. Wie die Telekom das macht ist ihnen überlassen.
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#5

Anscheinend können sie den Mangel ja nicht mehr beheben oder es lohnt sich eben nicht mehr. Deswegen können sie mir ja auch kein kostenloses Ersatzgerät anbieten, sondern ich soll zahlen dafür.
Also, wenn die Telekom trotz Gewährleistung mir kein Austauschgerät gibt (Gratis) dann kann ich mich noch an Apple wenden?
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#6

nach 6 Monaten liegt die Beweispflicht aber bei Dir. Du musst beweisen, das der Mangel von Anfang an bestanden hat. Das kann man in der Regel nicht. Somit ist die Aussage der Telekom richtig. Apple gibt ein Jahr Garantie, somit würde ich es an Apple schicken. Es gibt nur eine Herstellergarantie, keine Händlergarantie. Der Händler hat nur eine gesetzliche Gewähleitungspflicht.
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#7

Ich habe es aber schon länger als ein Jahr. Da bringt wohl auch ein einschicken an Apple wenig oder?
Ich blicks langsam nimmer, 1 Jahr Garantie oder 2 oder 2 Jahre Gewährleistung etc usw... :helpsmilie:
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#8

Dein Ansprechpartner ist die Telekom, nicht Apple.

1 Jahr Garantie (freiwillig von Apple)
2 Jahre Gewährleistung von der Telekom

Das mit der Beweislastumkehr ist zwar richtig, wäre aber echt arm von der Telekom wenn sie jetzt darauf pochen würden.
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#9

Hier nochmal was zum Thema Gewähleistung einer Ratgeberseite:

Gewährleistung
Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung. Sie sichert Ihnen als Kunde bei einem Produktmangel eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Das gilt ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang. Der Fehler kann durch Reparatur oder Umtausch des Geräts beseitigt werden. Für die Gewährleistung steht der Händler gerade, nicht der Hersteller. Nach sechs Monaten muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag („Beweislastumkehr“). Ausgenommen von dieser Regel sind aber Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch auftreten können. Geht der Händler pleite, verfällt der Gewährleistungsanspruch.
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#10

Das alte Spiel von Dat Repair.
Das ist mit einer der schlimmsten Haufen.
Aber kannst selbst lesen. Ich hab es dann mit Apple geklärt.
https://iszene.com/thread-43160.html
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#11

(28.05.2010, 15:08)inspi1717 schrieb:  Das alte Spiel von Dat Repair.
Das ist mit einer der schlimmsten Haufen.
Aber kannst selbst lesen. Ich hab es dann mit Apple geklärt.
https://iszene.com/thread-43160.html
Danke für deinen Link. Habe den Thread nun dort weitergeführt Zwinkern
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#12

Bei dem Schreiben von DAT steht doch gar nix drin von wegen selbstverursacht oder Wasserschaden.
Die haben lediglich mitgeteilt, dass ein Defekt vorliegt, der nicht durch die 1-jährige Garantie abgedeckt ist ("nicht anfänglicher Mangel").
Somit kommt erstmal nur noch Gewährleistung in Betracht. Aufgrund der umgekehrten Beweispflicht dürfte es allerdings so gut wie unmöglich sein, gegenüber T-Mobile einen Sachmangel nachzuweisen. Wenn du den Fehler bei T-Mobile oder Apple gemeldet hast, als noch Garantie bestand und sich das ganze nur aufgrund von Fehlerbehebungsschritten und Versandwegen dann soweit verzögert hat, dass du jetzt außerhalb der Garantie bist, dann müßte das im Rahmen der Garantie laufen, da der Fehlermeldungszeitpunkt ausschlaggebend ist.
Weg 1: T-Mobile kontaktieren und versuchen das auf Kulanz durchzubekommen.
Weg 2: Apple anrufen und fragen, ob es da vielleicht eine Möglichkeit gibt
...Fragen kost nix
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#13

(28.05.2010, 14:04)iMicha schrieb:  dass der Defekt des iPhones auf einen nicht anfänglichen Mangel zurückzuführen ist.
Die Gewähleistungspflicht oder auch Sachmangelhaftung wurde eingeführt, um den Verbraucher in einem bestimmten zeitlichen Rahmen, vor mangelhafter Ware oder Schäden zu schützen.

Dabei ist es absolut unerheblich ob der Schaden von Anfang an oder einen Tag vor Ablauf der Sachmängelhaftung aufgetreten ist.

Das IPHONE wieder einsenden, Frist von 14 Tagen für die Reperatur setzten, ansonsten mit rechtlichen Mitteln drohen.
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#14

(28.05.2010, 14:04)iMicha schrieb:  dass der Defekt des iPhones auf einen nicht anfänglichen Mangel zurückzuführen ist.
Leute, der Mangel hat nicht bei Verkauf existiert. Er ist später aufgetreten. Kann durch starke Erschütterung, Zu grosse Hitze oder sonst was passiert sein. Damit einfach Pech. Keine Gewährleistung. Chance auf kostenlose Reparatur wohl nur auf Kulanz.
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