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iPhone 4 + Ebay Problem
#1

Hi Leute,

meine Freund wollte mir ein iPhone 4 schenken und hat bei Ebay bei mehreren Angeboten mitgeboten.
Jetzt hat die Glücksfee ihm ein
iPhone 4 32GB für 655,00 € gebracht. Wir haben uns tierisch gefreut.

Gerade kommt eine Email von dem Verkäufer und möchte den Kauf abbrechen.
Ist ja klar, er hat sich mehr erhofft.

Aber hat er ein Recht dazu, oder kann ich auf den Artikel bestehen? Habe ich ein Recht auf den Artikel?

Bitte gebt mir Tips.
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#2

Öh soweit ich weiss kannst du drauf bestehen..ob du ihn tatscählich zu dem Preis bekommst is ne andere Frage.
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#3

Also, er MUSS es verkaufen, ob er es macht glaube ich in diesem Fall nicht. Ist ein Kaufvertrag
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#4

Hmm....

so sicher bin ich mir da nicht. Kann man nicht Auktionen wieder abbrechen?

Das mit dem Vertrag ist so eine Sache. So aus Laiensicht würde ich sagen: wenn er nicht die Absicht hat, das 4 zu verkaufen, sondern es ein Versehen war, gibt es doch eigentlich keine Willenserklärung von ihm, oder wie schaut das praktisch aus?
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#5

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
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#6

Läuft die Auktion noch, odewr ist sie beendet und dun hast die Auktion gewonnen??
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#7

Du hast einen rechtskräftingen Kaufvertrag abgeschlossen mit allen Rechten und Pflicheten dies gilt auch für den Verkäufer. Nur wirst du warscheinlich nicht um den Rechtlichen weg herumkommen was bedeutet.

1. Anwalt nehmen
2. klagen
3. warten warten warten
4. Iphone bekommen oder schadenersatz fordern aber das kann sich bei den Deutschen Gerichten sehr lange hinziehen.
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#8

die Willenserklärung hat er zur Einstellung des Artikels abgegeben...

Also besteht rechtlich gesehen ein Kaufvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

Somit ist dieser Verkauf für den Verkäufer bindend...er kann aber 24 Stunden oder sogar 8 Stunden vor Ablauf der Auktion, diese Abbrechen!

Ich denke, für den Verkäufer wird es schwer sich da aus der Affäre zu ziehen!
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#9

Ja nur wenn der Verkäufer stur ist dann wird es um einen Gerichtlichen weg nicht herumkommen. Desweiteren hat er ja einen Artikel verkauft den er nochnichtmal besitzt was die Sachlage noch mehr erschwert.
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#10

Hmm, dann kann er ihn doch eigentlich gar nicht versteigern oder?
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#11

Tja das macht ja die Sachlage schwierig Popcorn
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#12

vielen Dank für Eure Tips.

1. die Versteigerung wurde gewonnen. Von Ebay die Bestätigungsmail erhalten.
2. kurz darau von ihm die Mail, er wolle den Vorgang abbrechen
3. schreibt er jetzt, dass er nicht an das iPhone kommt
4. habe ich ihm geschrieben, dass er nichts anbieten kann, wenn er nichts hat. Außerdem ist er nur von dem Preis enttäuscht, was mir egal ist.
5. habe ich ihm geschrieben, dass ich nicht zurücktrete und das iPhone will!!!!

Bin auch bereit mit dem Anwalt vorzugehen, da ich glücklicher weise einen Rechtsschutzvertrag habe.

Ist das so ok? Oder muss ich noch was beachten?
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#13

Nöö zieh das mal durch und berichte BiggrinPopcorn
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#14

Genau der richtige weg!
Wenn er das iPhone nicht liefern kann kannst du Schadensersatz fordern wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Kaufvertrag (Jura 2. Semester) :-)
Paragraph 280 BGB ff

Sollte dir dein Anwalt aber nochmal besser erklären ;-)

iPad Mini Retina Cellular 32 Gb, iPhone 5 16 Gb, iMac 27" Late 2012, ATV 2
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#15

Auf alle Fälle Anwalt nehmen und die Sache durchziehen....
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#16

und jetzt kommt das kleine häkchen....

was ist, wenn er behauptet dass er den artikel gar nicht selbst eingestellt hat und iiiiirgendjemand zugriff auf seinen account hatte und den artikel eingestellt hatte......

schon oft gehört dass es sowas gegeben hat...nur, wie die einzelnen sachen dann ausgegangen sind kann ich nicht sagen
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#17

Hätte er aber im ersten mailkontakt erwähnen müssen! Wichtig!!!! Mails aufbewahren!!!!!

Wenn das alles stimmt was uns die profs so erzählen müsste es darauf hinauslaufen dass du deine 650€ bezahlst und er dir ein iPhone 4 beschaffen muss! Kann er das nicht so muss er dir das Geld dafür zur Verfügung stellen. Also 650€ im Tausch gegen ca 1000€ :-)
Keeeine Ahnung wie das abläuft aber mich interessierts jetzt schon brennend!
Viel Erfolg!

iPad Mini Retina Cellular 32 Gb, iPhone 5 16 Gb, iMac 27" Late 2012, ATV 2
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#18

(22.06.2010, 18:52)kohllege schrieb:  und jetzt kommt das kleine häkchen....

was ist, wenn er behauptet dass er den artikel gar nicht selbst eingestellt hat und iiiiirgendjemand zugriff auf seinen account hatte und den artikel eingestellt hatte......

schon oft gehört dass es sowas gegeben hat...nur, wie die einzelnen sachen dann ausgegangen sind kann ich nicht sagen

könnte das ein Problem werden??
Wobei er dann beweisen muss, dass jemand anderes am Rechner war, oder??

Außerdem wären es mir keine 1000 € eine Vorbestrafung wert, was er ja dann wäre wenn ich ihn Anzeige.

Wie seht Ihr das??
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#19

geh doch erst mal zu deinem anwalt und frag ihn wie er das sieht...

Ich würde es durchziehen und ihn ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht anklagen, da bei diesem Streitwert nicht unbedingt ein Anwalt nötig ist.
Wenn du Dir aber unsicher bist, auf jeden Fall zum Anwalt!
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#20

wie gesagt, ich habe sowas schon oft gehört und gelesen aber nie mitbekommen wie solche sachen ausgegangen sind.

die frage ist, kann man es beweisen dass man den artikel nicht selbst eingestellt hat und jemand anderes am rechner war....vielleicht wurde sogar der account über einen virus geknackt bzw. die zugangsdatum dadurch erlangt worden.

nicht falsch verstehen, ich kann sowas auch nicht ab und verurteile so eine vorgehensweise wie sie euch passiert ist. würde denjenigen ganz klar anzeigen, die sachen meiner rechtsschutz geben und warten.

ich gucke halt auch nur mal nach links und rechts und ziehe eventuelle ausreden des "verkäufers" in betracht
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