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Hallo,
In ein paar Wochen muss ich weg von Deutschland, Ich habe eine Arbeit im Ausland gefunden. Vor 10 Monate wusste Ich nicht, dass ich so kurz in Deutschland bleiben würde und hatte ein Iphone mit 24 Monate (es gab auch keine Andere Wahl als 24 Monate wenn man ein Telefon mit Internet wollte) Vertrag gekauft.
Ich war gerade am Telefon mit einem Kundenberater der Telekom und Sie hatte mir gesagt dass ich das ganze bis zum Ende meines Vertrages bezahlen muss (ie 600 / 700 Euros). Ich habe in den USA und in Frankreich gelebt: in beiden Länder, wenn Du im Land nicht mehr lebt gibt es ein Ausserordentlichen Kündigungsrecht und Du brauchst keine Gebühren zu zahlen. Ist auch logisch so, als ich keine Ahnung wo ich in 24 Monate bin wenn ich unterschreibe.
Können Sie mir damit helfen ? Hat die Telekom den Recht die 600 / 700 euros zu verlangen ? Habt Ihr eine Erfahrung wie meine gehabt ? Es sollte in Deutschland wie in Frankreich oder in den USA sein...
Steht zu einem solchen evtl. Sonderkündigungsrecht nichts in deinen Vertragsunterlagen? Das wäre doch der erste Schritt, mal da nachzuschauen. Ich weiß spontan nicht, ob es ein solches Recht gibt oder nicht.
Rechtgrundlage für eine außerordentliche Kündigung ist § 314 BGB.
Ein Kündigungsrecht hast du, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In meinen Augen ist ein dauerhafter Umzug ins Ausland so ein wichtiger Grund, da die Telekom dort ja ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann.
Du kannst zwar telefonieren, aber eben nur per Roaming.
Das die Telekom das Iphone ja quasi über den teuren Tarif subevtioniert, steht dem in meinen Augen nicht entgegen. Aus den Verträgen geht ja nicht hervor, wieviel für das iPhone und wieviel letzendlich zum telefonieren einkalkuliert wird.
Also, dann erkläre ich Euch mal, was da abläuft:
Die Telekom mahnt, sperrt den Anschluss, erwirkt einen Mahnbescheid, erwirkt einen Vollstreckungsbescheid.
Der könnte per Rechtshilfeersuchen entweder im Ausland vollstreckt werden oder sorgt für peinlichen Ärger, wenn er zurück nach Deutschland kommt.
Bitte gebt nicht solche haarsträubenden "Tipps"!!!
@Jesus: ja, der Tipp von Raven ist wirklich nicht gut.
@Rebblon: in den AGB steht, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Danach wird nur aufgezählt, wann die Telekom kündigen kann. Daraus folgt, dass sich dein Kündigungsrecht an § 314 BGB orientiert.
NEIN! Erstens bleibst Du ja Deutscher und zweitens muss die Telekom ihre Leistung nur auf dem Gebiiet von Deutschland erbringen. Dieser Paragraph zieht nicht!
das kann ich dir so nicht beantworten. Ich finde aber, dass sich die Telekom etwas zu leicht macht in diesem Fall.
Bei normalen Handytarifen sehe ich kein Problem zu kündigen wegen Umzug ins Ausland. Hier hast du eben das Problem der iPhone Subvention. Ich denke dies ist es, was die Telekom stört. Aber letzendlich hab ich ja gesagt, dass das der Kündigung eigentlich nicht schaden dürfte.
@ Jesus: der Paragraph zieht sehr wohl. Bei Festnetzkündigungen ist der Umzug ins Ausland absolut kein Problem bzgl einer außerordentlichen Kündigung.
Nach deiner Argumentation wäre dann ja bei Festnetzanschlüssen auch keine außerordentliche Kündigung zulässig.
Dann kläre uns doch zunächst mal auf, was genau die Voraussetzungen sind.
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Also ich weiss das es zumindest im Festnetz geht. Ein Bekannter von mir hatte einen Call & Surf mit 2 Jahren MVLZ abgeschlossen.
Halbes Jahr später wurde er vom Arbeitgeber für 5 Jahre nach Australien geschickt - er hat bei der telekom die Bestätigung des Arbeitgebers eingereicht, und die haben Ihn ohne weitere Kosten aus der MVLZ gelassen.
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06.07.2010, 11:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.07.2010, 11:26 von
reschl.)
soweit mir bekannt, ist eine ausserordentliche kündigung nach § 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) an der tagesordnung und wird in den allermeisten fällen auch akzeptiert, sofern man keinen weiteren wohnsitz im inland mehr unterhält.
dazu muss nichts in den agb des anbieters stehen. diese würden sich auch hüten dieses in ihre eigenen agb zu schreiben.
denn der anbieter weiss auch, dass er zb. seine forderungen in ländern ohne rechtshilfeabkommen sowieso nie einfordern können wird. zumal es so oder so unrentabel, da zu teuer, wäre.
dennoch ist es nach besagtem 314 aber nicht unzulässig (absatz 4), eine vertragsstrafe zu verlangen. dh. der anbieter, dem dann die einnahmen des vertrages entgehen, kann einen schadenersatz fordern und einklagen. aber auch hier wird sich die frage der erfolgsaussichten stellen.
dennoch, korrektes vorgehen finde ich wäre es, zunächst aufgrund des 314 ausserordentlich zu kündigen und dann die in rechnung gestellte vertragsablöse zu begleichen.
Das mit dem Anwalt solltest Du lassen, die berechnet sein Honorar nach dem theoretischen Streitwert. Versuche einfach, Dich mit der Telekom zu einigen. Im Festnetz geht es ja auch.
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lasst euch doch nicht alle bangemachen.
Natuerlich kommt man aus dem Vertrag raus wenn man Deutschland
laenger verlaesst.
Auch wenn einige Telekom Juenger das anders sehen.
Vielleicht mal 5 Euro riskieren und die Verbraucher Zentrale fragen?
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