In den USA gilt das im Rahmen der jüngsten Pressekonferenz bekannt gegebene Rückgaberecht für unbeschädigte iPhones 4 ja uneingeschränkt auch für Kunden mit AT&T Vertrag.
Hierzulande war lang nicht klar, ob auch Telekom-Kunden von diesem Rückgaberecht Gebrauch machen können.
Seit gestern können unzufriedene Kunden nun unter folgender Nummer dieses Rückgaberecht gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises in Anspruch nehmen. Die Rücknahme muss unter der folgenden, eigens eingerichteten Apple-Hotline beantragt werden: 0800 6645 086
Die Telekom entscheidet hierbei "nach Einzelfallprüfung ebenfalls auf Kulanz" und löst ggf. den entsprechenden Mobilfunkvertrag auf. Allerdings gelten hier zwei Einschränkungen, denn die Rücknahme wird nur durchgeführt, wenn der Vertrag ''unabtrennbar mit dem Kauf des iPhones verbunden ist'' und der Vertrag wird nicht rückwirkend, sondern mit dem Datum der Rücknahme aufgelöst.
Ob diese Regelung auch für Anytime Upgrades gilt, ist noch unklar.
Unklar ist auch, ob Kunden, die ihr iPhone 4 kurz nach dem 24. Juni erhalten haben, die Rückgabe in Anspruch nehmen können, denn die Regelung gilt erst seit gestern und das Rückgaberecht nur 30 Tage. Denkbar wäre also, dass Käufer der ersten Stunde, die ihre Geräte am 24. oder 25. Juni erhalten haben, diese nicht zurück geben können.
via
Für einige Unruhe unter den Kunden sorgte auch der Telekom-Newsletter 6/10, demzufolge die kostenlose Navigon Select Version nur noch bis zum 31.07. im App Store erhältlich sein sollte.
Diese Meldung wurde zwischenzeitlich aber revidiert, Navigon Select wird es auch nach dem 31.07 noch geben.
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Hierzulande war lang nicht klar, ob auch Telekom-Kunden von diesem Rückgaberecht Gebrauch machen können.
Seit gestern können unzufriedene Kunden nun unter folgender Nummer dieses Rückgaberecht gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises in Anspruch nehmen. Die Rücknahme muss unter der folgenden, eigens eingerichteten Apple-Hotline beantragt werden: 0800 6645 086
Die Telekom entscheidet hierbei "nach Einzelfallprüfung ebenfalls auf Kulanz" und löst ggf. den entsprechenden Mobilfunkvertrag auf. Allerdings gelten hier zwei Einschränkungen, denn die Rücknahme wird nur durchgeführt, wenn der Vertrag ''unabtrennbar mit dem Kauf des iPhones verbunden ist'' und der Vertrag wird nicht rückwirkend, sondern mit dem Datum der Rücknahme aufgelöst.
Ob diese Regelung auch für Anytime Upgrades gilt, ist noch unklar.
Unklar ist auch, ob Kunden, die ihr iPhone 4 kurz nach dem 24. Juni erhalten haben, die Rückgabe in Anspruch nehmen können, denn die Regelung gilt erst seit gestern und das Rückgaberecht nur 30 Tage. Denkbar wäre also, dass Käufer der ersten Stunde, die ihre Geräte am 24. oder 25. Juni erhalten haben, diese nicht zurück geben können.
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Für einige Unruhe unter den Kunden sorgte auch der Telekom-Newsletter 6/10, demzufolge die kostenlose Navigon Select Version nur noch bis zum 31.07. im App Store erhältlich sein sollte.
Diese Meldung wurde zwischenzeitlich aber revidiert, Navigon Select wird es auch nach dem 31.07 noch geben.
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