Dieser Sachverhalt ist zunächst übrigens nicht direkt Betrug. Das wäre es nur dann, wenn das Buch von vornherein nur zum Zwecke des Abzockens angeboten worden wäre, obwohl nie die Abischt der Vertragserfüllung bestanden hat (das ist zunächst nicht beweisbar).
Da das Geld freiwilling gesendet wurde, ist es auch kein Diebstahl.
Tatsächlich ist so etwas zunächst Unterschlagung. Der Verkäufer übergibt weder Ware noch Geld.
So wurde mir das bei einem eigenen Fall vor einigen Jahren von der Polizei erläutert.
Bringen tut der Gang zur Polizei aus meiner Erfahrung erstmal nichts. Es wird nach ein paar Wochen eingestellt, da der Wert zu gering ist für aufwendige Ermittlungen. Klar, ab 50,- müssen sie zwar zunächst, aber trotzdem wird wegen 95,- keine Schleierfandung ausgelöst ;-)
Alle Ausdrucke von E-Mail und Chatverläufen könnten von Dir selbst gefaked sein. Diese haben keinerlei Beweiskraft.
Und beglaubigte Original von ebay, papyal etc. werden gar nicht erst angefordert von der Polizei.
Der Gang zum Anwalt bringt da mehr. Denn von einem Anwaltschreiben lassen sich dann manche Menschen schon einschüchtern.
Allerings sehe ich das eher wirtschaftlich. Klar sollte so ein Verkäufer zurecht gewiesen werden, aber wenn mich das mehr kostet, als ich rausholen kann, stell ich dieses Ziel zurück.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Der Anwalt könnte allerdings evtl. erreichen, dass bei einer doch gemachten Anzeige, die Adresse des Verkäufers ermittelt wird und man Einsicht bekommt.
Da das Geld freiwilling gesendet wurde, ist es auch kein Diebstahl.
Tatsächlich ist so etwas zunächst Unterschlagung. Der Verkäufer übergibt weder Ware noch Geld.
So wurde mir das bei einem eigenen Fall vor einigen Jahren von der Polizei erläutert.
Bringen tut der Gang zur Polizei aus meiner Erfahrung erstmal nichts. Es wird nach ein paar Wochen eingestellt, da der Wert zu gering ist für aufwendige Ermittlungen. Klar, ab 50,- müssen sie zwar zunächst, aber trotzdem wird wegen 95,- keine Schleierfandung ausgelöst ;-)
Alle Ausdrucke von E-Mail und Chatverläufen könnten von Dir selbst gefaked sein. Diese haben keinerlei Beweiskraft.
Und beglaubigte Original von ebay, papyal etc. werden gar nicht erst angefordert von der Polizei.
Der Gang zum Anwalt bringt da mehr. Denn von einem Anwaltschreiben lassen sich dann manche Menschen schon einschüchtern.
Allerings sehe ich das eher wirtschaftlich. Klar sollte so ein Verkäufer zurecht gewiesen werden, aber wenn mich das mehr kostet, als ich rausholen kann, stell ich dieses Ziel zurück.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Der Anwalt könnte allerdings evtl. erreichen, dass bei einer doch gemachten Anzeige, die Adresse des Verkäufers ermittelt wird und man Einsicht bekommt.