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VoIP-Anbieter Sipgate gewinnt 2. Instanz gegen Telekom-Werbung
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VoIP-Anbieter Sipgate gewinnt 2. Instanz gegen Telekom-Werbung
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Die Telekom bewirbt aktuell ihre iPhone Complete Tarife mit dem Zusatz "unbegrenzte Datenflatrate", wobei dort Dienste wie VoIP nicht erlaubt sind und auch technisch unterbunden werden. Diese Art der Werbung war dem VoIP-Anbieter Sipgate schon lange ein Dorn im Auge.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat nun heute in 2. Instanz entschieden, dass die Werbung mit "unbegrenzter Datenflatrate" nicht mehr zulässig ist. Die Telekom muss in Zukunft genauer kennzeichnen, dass es sich, je nach Tarif, um eine Flatrate mit bestimmten Datenvolumen handelt. Sollte die Telekom diesem Urteil nicht nachkommen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Dass der Richter auf den Ausschluss von VoIP-/Messenger-Diensten in den Telekom-Tarifen nicht weiter eingegangen ist, findet Thilo Salmon von Sipgate eher enttäuschend. Aus kartellrechtlicher Sicht ist es derzeit aber noch schwierig, auch gegen diese Einschränkungen gerichtlich vorzugehen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat nun heute in 2. Instanz entschieden, dass die Werbung mit "unbegrenzter Datenflatrate" nicht mehr zulässig ist. Die Telekom muss in Zukunft genauer kennzeichnen, dass es sich, je nach Tarif, um eine Flatrate mit bestimmten Datenvolumen handelt. Sollte die Telekom diesem Urteil nicht nachkommen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Dass der Richter auf den Ausschluss von VoIP-/Messenger-Diensten in den Telekom-Tarifen nicht weiter eingegangen ist, findet Thilo Salmon von Sipgate eher enttäuschend. Aus kartellrechtlicher Sicht ist es derzeit aber noch schwierig, auch gegen diese Einschränkungen gerichtlich vorzugehen.
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