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Führerschein Auto mitnutzen / wer kennt sich aus?
#1

Hallo, also ich habe nächste Woche meine praktische Prüfung und wollte (falls ich bestehe) das Auto meine Vaters mitnutzen, weiß jemand von euch, wie des abläuft? Muss ich mich bei der Versicherung melden oder wie oder was?

Was ist wenn mein Vater angegeben hat, dass nur Leute Über 25 mit dem Auto fahren dürfen...? - lässt sich das ändern und wie wirkt sich das preislich aus?...


Danke Cool
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#2

Ja, es lässt sich ändern, preislich kostet es bizzl mehr.... genauere Informationen kann dir die Versicherung geben
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#3

Muss auf jeden Fall gemeldet werden. Sonst besteht u.u. Kein Versicherungsschutz.
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#4

Kannst/ Musst Dich einfach als Zweitfahrer mit eintragen lassen, Anruf genügt. Seid Ihr zufällig bei der HUK versichert ? Das hat mich damals nicht einen Cent mehr gekostet. Da die Kilometerlaufleitung sich eventuell erhöht, sollte das aber unter Umständen mit angepasst werden.
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#5

Sory dass ich mich da einmische, aber verstehe nicht ganz was hier die frage ist? Warscheinlich weil ich nicht aus Deutschland bin. Wozu braucht man etwas um oder anzumelden wenn man das Auto vom Vater nutzen will. Ich meine , man setzt sich ins Auto, und Fahrt, bei einer Polizeikontrolle, zeig ich ein Zulassungsschein, und das war's. Sollt die Frage kommen "wem gehört das Auto" sag ich einfach meinem Vater. Oder ist es in Deutschland ein Verbrechen? Sollte dann heissen, ich kann mir von einem Freund oder Freundin kein Auto ausborgen weil mein Name nicht in den Fahrzeugpapieren steht???

Komisch oder hab ich ein Denkfehler?
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#6

@avignon
Genau das denke ich mir auch. Es gibt auch Ehepaare, die das so handhaben, wo das Auto nur auf einen Partner gemeldet ist.
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#7

Denkfehler, denn wenn jemand einen Unfall in einem Fahrzeug verursacht, für das er nicht als Mitversicherter eingetragen ist, steht er versicherungstechnisch schlecht da.

Hat nichts mit den Fahrzeugpapieren zu tun, sondern schlicht mit dem Versicherungsschein, bzw. was oder wer dort drinsteht und damit -schutz. Darin gibts eine klare Spezifizierung, wer das Fahrzeug führen darf
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#8

(15.09.2010, 00:11)avignon schrieb:  Sory dass ich mich da einmische, aber verstehe nicht ganz was hier die frage ist? Warscheinlich weil ich nicht aus Deutschland bin. Wozu braucht man etwas um oder anzumelden wenn man das Auto vom Vater nutzen will. Ich meine , man setzt sich ins Auto, und Fahrt, bei einer Polizeikontrolle, zeig ich ein Zulassungsschein, und das war's. Sollt die Frage kommen "wem gehört das Auto" sag ich einfach meinem Vater. Oder ist es in Deutschland ein Verbrechen? Sollte dann heissen, ich kann mir von einem Freund oder Freundin kein Auto ausborgen weil mein Name nicht in den Fahrzeugpapieren steht???

Komisch oder hab ich ein Denkfehler?

Es geht um die Versicherung und wenn in der Versicherung steht, das nur Leute ab 25 Jahren fahren dürfen, dann darf auch ein 22 jähriger Sohn natürlich nicht damit fahren, warum man das macht? Weil die Versicherung dann deutlich billiger ist -> es fährt ziemlich sicher kein Fahranfänger -> geringeres Unfallrisiko -> weniger Beitrag.
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#9

Danke für die Antworten, hab aber davon bei uns in Österreich noch nie Gehört. Ich mein, dass man weniger Zahlt wenn man über 25 ist das ist klar, ist hirezulande auch so. Aber wenn ich meinem 22-jährigen Sohn Auto gebe, und er ein Unfall baut (wo er Schuld ist) zahle ich als versicherter den entstandenen Schaden oder ich nehme Malus in Anspruch, was für mich bedeuten würde, Versicherung zahlt den Schaden und meine Versicherungspremie wird dementsprechend nach Bonus-Malus System angehoben. Egal wer mit dem Auto gefahren ist. so einfach ist es.

Nochmal sory is gar nicht das Thema hier aber interessant zu wissen wie es ev. umständlich ist in anderen Ländern.
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#10

Wenn man aber eingetragen hat, dass nur über 25 jährige Fähen und der Sohn unter 25 ist, ist er kein rechtmäßiger Fahrer gemäß Versicherung. Das ist das Problem.
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#11

Der Inhaber des Fahrzeuges hat (im Normalfall) eine KFZ-Haftpflichtversicherung und der Fahrer sollte/muss auch versichert sein. Da bei einem Unfall beide (Besitzer und Fahrer) haften. Eine Altersregelung ist mir nicht bekannt. D.h. ich kann dem Fritz mein Auto geben. Wenn dieser einen Unfall baut und nicht versichert ist, dann habe ich Pech gehabt.
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#12

Fahren darf der Sohn damit! Nur bei einem Schadensfall kann es sein das die Versicherung sagt:"ne wir zahlen nicht"!
ganz einfach....
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#13

letztendlich kommt es alleine darauf an, was momentan vereinbart ist. Und vereinbaren lässt sich so ziemlich alles. Ich hatte mal die Regelung, dass nur ich versichert bin, wenn ich das Auto fahre. War einfach um einiges billiger. Inzwischen darf auch meine Frau ( Familie] mit meinem Auto fahren, konnte man ganz leicht ändern.

Es gibt dann noch die genannten Altersregelungen und auch die Option, dass Hinz und Kunz das Auto nutzen darf.
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#14

Also zusammengefasst, wenn ich mit dem Auto fahren möchte (und ich einen Unfall nicht ausschließe) sollte ich mich bei der Versicherung mit meinem Vater melden und dieses "Ü25 gefahre" umstellen ..?

Vielen Dank
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#15

Selbstverständlich, das "Ü" vor der 25 sagt doch eigentlich schon alles,oder?

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#16

(15.09.2010, 07:56)Xeon schrieb:  ... sollte ich mich bei der Versicherung mit meinem Vater melden und dieses "Ü25 gefahre" umstellen ..?

Dein Vater ist der Vertragsinhaber und rein rechtlich kann auch nur er den Vertrag ändern.
Ist ja auch denkbar, dass Dein Vater Dich gar nicht mit dem Auto fahren lassen möchte.

Also kurz gefasst: Dein Vater muss Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und die Vertragsbedingungen entsprechend anpassen lassen.

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