Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Rechtsexperte unter uns?
#1

habe bei den Kleinanzeigen ein iphone 4 gekauft. Mehrmals hat der Verkäufer bestätigt, dass es keinen simlock hat. Bin hin und habe das Teil abgeholt, konnte es nicht testen da es nicht aktiviert und neu war.

Zu Hause merkte ich, dass es ein t-mobile Gerät mit simlock ist.
Verkäufer kontaktiert, doch der gibt sich uneinsichtig. Seiner Meinung nach wäre das iphone simlock frei und er hätte nicht erwähnt, dass es keinen Netlock, sondern nur keinen simlock hat. Recht hat er ja, aber "jeder" weiß eigentlich was mit simlock gemeint ist.

Habe alles ausgedruckt, was er mir geschrieben hat und will jetzt eine Anzeige erstatten. Meint ihr das lohnt sich oder soll ich es einfach so aktezptieren und weiter verkaufen?

im schlimmsten Fall weiß ich ja wo er wohnt..Wacko
Zitieren
#2

bin zwar kein rechtsexperte, aber bin mir ziemlich sich, dass du da rein rechtlich gesehen nichts machen kannst
Zitieren
#3

auf deine frage wirst du wohl nur eine endgültige antwort finden ,wenn du die sache gerichtlich klären läßt.
laut wikipedia ist der netlock eine form von simlock.(eigentlich gut für dich)aber wie heißt es so schön:"3 anwälte-4 verschiedene meinungen".
wenn sich der verkäufer quer stellt,frag mal deinen anwalt,wie die chancen stehen,vielleicht gibt es ja einen präzedensfall,auf welchen sich dein anwalt berufen kann.
Zitieren
#4

Schwer zu sagen, da er ja ein Privatverkäufer ist. Versuch erstmal es für den selben Preis loszuwerden.
Zitieren
#5

Das wird nichts. Wenn du es abgeholt hast hättest du direkt prüfen können ob es ein freies ist oder nicht. Alleine das hinten die Beschreibung is Deutsch ist hätte dich stutzig machen müssen. Nartürlich kannst du ihm drohen und noch versuchen ein paar Euros wieder zu bekommen.

Gruß Mike
Zitieren
#6

Ich sehe da leider auch wenig Chancen, denn simlockfrei bedeutet eben nicht netlockfrei, auch wenn die meisten Leute den Unterschied nicht kennen und simlockfrei sagen, aber netlockfrei meinen.
Der Verkäufer kannte den Unterschied offensichtlich und hat auf die Unwissenheit des Käufers gesetzt.

Du hättest fragen müssen, ob es netlockfrei bzw. werksfrei ist.
Zitieren
#7

kommt auf die definition an,welche der richter bevorzugt!
wenn der netlock eine form vom simlock ist,dann würde simlockfrei eben auch netlockfrei bedeuten!!
wenn aber das gericht eine andere definition zur grundlage nimmt und simlock -netlock unabhängig voneinander sieht,bzw.als eigenständige form ansieht und gleichartig behandelt,geht die sache wahrscheinlich anders aus.
aber wie genau wird hier leider niemand sagen können.
Zitieren
#8

Verkaufen und sich nicht ärgern. Lohnt nicht. Solltest dein Geld wieder rauskriegen. Was hast du gezahlt?
Zitieren
#9

Wenn überhaupt, ist der Simlock eine Form des Netlocks, nicht umgekehrt.
Netlock bedeutet, dass das Gerät auf die Karten eines Netzbetreibers beschränkt ist, also z.B. Telekom. In diesem Fall funktionieren alle Karten dieses Betreibers.
Simlock bedeutet, dass das Gerät nur mit einer ganz bestimmten Karte funktioniert. Das kommt aus den Anfangszeiten der Prepaid-Handys und ein Gerät mit Simlock auf eine Telekom-Prepaid Karte funktioniert eben nur mit dieser und nicht mit anderen Telekom-Karten.

Und insofern waren alle Angaben des Verkäufers vollkommen korrekt, das iPhone hat keinen Simlock - aber eben einen Netlock auf die Telekom.
Zitieren
#10

muss man als käufer aber denn explicit nach einer nutzungseinschränkenden eigenschaft fragen?
oder muss sie der verkäufer dies eigentlich von sich aus angeben?

dann wäre es nämlich unerheblich, ob man überhaupt nachgefragt hat.
Zitieren
#11

Ohne die konkrete Anzeige zu kennen, gehe ich davon aus, dass 'simlockfrei' dabei stand und der Verkäufer, wie gesagt, darauf gesetzt hat, dass die Meisten den Unterschied nicht kennen und die Begriffe simlockfrei und netlockfrei synonym verwenden.

Und selbst wenn nichts dabei stand, hat der Käufer ja nachgefragt und korrekte Antworten erhalten.
Zitieren
#12

@Xenia
laut wikipedia ist simlock der oberbegriff, aber wie ich schon schrieb,alle unsere meinungen bringen ihm gar nix,kommt einfach drauf an, welchen spruch die gerichte in diesem fall ableisten,je nachdem welche definition als grundlage genommen wird.
alles andere sind "nur" gute tips und meinungen,entscheidend weiterbringen wird es aber wohl niemanden.
es sei denn,jemand findet ein musterurteil,dann hätte man etwas zum arbeiten in der hand.
Zitieren
#13

Und dann bleibt immer noch die Frage, ob sich ein Rechtsstreit lohnt, oder ob es nicht sinnvoller ist, das Gerät mit dem Hinweis auf den Netlock zu verkaufen und dafür ein werksfreies iPhone zu erwerben.
Zitieren
#14

ein rechtsstreit lohnt sich auf keinen fall.
ich wage sogar zu bezweifeln, dass die polizei eine anzeige überhaupt aufnehmen würde.

denn 1. ist der streitwert nicht der gesamtpreis, sondern nur der etwaige minderwert wegen des locks (also evtl. geringfügigkeit)
und 2. ist erfüllt es sicher keinen straftatbestand, also betrug auf keinen fall.
Zitieren
#15

also was ich hier so lese.....

Da fällt mir nur noch Dieter Nuhr ein!

Mein lieber Muri86, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe bitte zum Anwalt!

Du bist hier arglistig getäuscht worden durch den Verkäufer....

Gruß
Mudsen

lest mal diesen Artikel dazu: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1130861.html
Zitieren
#16

@reschl
die polizei nimmt die anzeige auf jeden fall an!! muß sie auch.
wie hoch ein etwaiger streitwert ist und ob überhaupt eine straftat vorliegt,entscheidet ja nicht die polizei,sondern die staatsanwaltschaft.
du kannst also mit jedem pups zur polizei marschieren und anzeige erstatten,geht jede menge zeit und papier bei flöten,was am ende bei raus kommt ist eine ganz andere geschichte.
Zitieren
#17

ich wollte einmal eine anzeige gegen einen ebay verkäufer machen, da die ware entgegen der artikelbeschreibung beschädigt und der verkäufer uneinsichtig war.
da ich die ware ansich jeodoch erhalten habe hätte ich jedoch mit anwalt zivilrechtlich vorgehen müssen.

die polizei hat mir die aufnahme einer anzeige verweigert (bayern).

deshalb meine einschätzung hier.


auch die rechtsschutz wird ihm nicht helfen in diesem fall.
diese wird die kostenübernahme ablehnen. geringfügigekt und keine aussicht auf erfolg.
(so war das ebenfalls in mienem ebayfall)

ich weise aber nochmal drauf hin, dass dies nur meine meinung/einschätzung ist.
Zitieren
#18

@Mudsen: wo hier eine arglistige Täuschung liegen soll, kann ich nicht erkennen. Der Verkäufer wurde gefragt, ob das iPhone einen Simlock hat und hat diese Frage wahrheitsgemäß mit 'nein' beantwortet. Ein iPhone mit Telekom-Lock hat keinen Simlock, es hat einen Netlock.

Ansonsten pflichte ich shitbird bei, natürlich kann der Käufer zur Polizei gehen - ob sich das am Ende gelohnt haben wird, bliebe abzuwarten.
Zitieren
#19

die polizei muss ja in der anzeige die vermutete straftat angeben.

was soll hierbei dann angegeben werden?
die werden ihm das ausreden und ihn wieder heimschicken.

aber probieren kann er es natürlich schon.
Zitieren
#20

Grad bei diesem Thema gibt es abertausend Meinungen und Tips welche nicht unbedingt genau diesen Fall schildern...
Aber gerade im wissen das es keinen Simlock hat wird man hierbei rechtlich gesehen als getäuschter Käufer der Ware eher den Zuspruch erhalten.
Wie sich Simlock definiert lässt, lässt sich anhand einiger Beispiele erläutern, schließlich hieß es damals schon im sprichwörtlichen gebrauch "wenn du einen Simlock hast kannst du damit nix anfangen,es sei denn du hast eine SIM Karte des Providers"
Wie man die Begriffe jetzt zum Verkauf einer Sache benutzt grenzt an der arglistigen Täuschung...

Dies ist zwar kein Straftatbestand, es dient jedoch vom Kauf zurück zu treten, das ist Fakt!

Es gilt hierbei immer einen Anwalt einzuschalten (wenn man es selbst nicht auf die Reihe bekommt), denn man geht davon aus das der bezahlte Wert nicht der Sache entspricht.

Auch in diesem Fall entweder die Polizei darüber Informieren oder gleich zum zuständigen Amtsgericht gehen, und dort den Fall schildern.
Hier im Forum gibt es Meinungen, Tips, Zusprüche usw. aber keine genaue Ablaufs Beschreibung...

Auch der Verkäufer dachte sich: "Wer nicht wagt, der nicht gewinnt"
Warum sollte ich das als geschädigter nicht auch tun?!

Schlusswort:

Geh zum Anwalt, Polizei oder Amtsgericht, du wirst in jedem Fall kein Fehler machen!!!
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste