Beiträge: 5
Registriert seit: Sep 2010
Bewertung:
0
bin zwar kein rechtsexperte, aber bin mir ziemlich sich, dass du da rein rechtlich gesehen nichts machen kannst
Beiträge: 86
Registriert seit: Jun 2010
Bewertung:
0
17.09.2010, 01:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2010, 01:41 von
shitbird.)
auf deine frage wirst du wohl nur eine endgültige antwort finden ,wenn du die sache gerichtlich klären läßt.
laut wikipedia ist der netlock eine form von simlock.(eigentlich gut für dich)aber wie heißt es so schön:"3 anwälte-4 verschiedene meinungen".
wenn sich der verkäufer quer stellt,frag mal deinen anwalt,wie die chancen stehen,vielleicht gibt es ja einen präzedensfall,auf welchen sich dein anwalt berufen kann.
Beiträge: 15
Registriert seit: Sep 2010
Bewertung:
0
Schwer zu sagen, da er ja ein Privatverkäufer ist. Versuch erstmal es für den selben Preis loszuwerden.
Beiträge: 9.644
Registriert seit: Jun 2009
Bewertung:
182
Das wird nichts. Wenn du es abgeholt hast hättest du direkt prüfen können ob es ein freies ist oder nicht. Alleine das hinten die Beschreibung is Deutsch ist hätte dich stutzig machen müssen. Nartürlich kannst du ihm drohen und noch versuchen ein paar Euros wieder zu bekommen.
Gruß Mike
Beiträge: 30.543
Registriert seit: Feb 2010
Bewertung:
929
17.09.2010, 09:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2010, 09:29 von
Xenia.)
Ich sehe da leider auch wenig Chancen, denn simlockfrei bedeutet eben nicht netlockfrei, auch wenn die meisten Leute den Unterschied nicht kennen und simlockfrei sagen, aber netlockfrei meinen.
Der Verkäufer kannte den Unterschied offensichtlich und hat auf die Unwissenheit des Käufers gesetzt.
Du hättest fragen müssen, ob es netlockfrei bzw. werksfrei ist.
Beiträge: 86
Registriert seit: Jun 2010
Bewertung:
0
kommt auf die definition an,welche der richter bevorzugt!
wenn der netlock eine form vom simlock ist,dann würde simlockfrei eben auch netlockfrei bedeuten!!
wenn aber das gericht eine andere definition zur grundlage nimmt und simlock -netlock unabhängig voneinander sieht,bzw.als eigenständige form ansieht und gleichartig behandelt,geht die sache wahrscheinlich anders aus.
aber wie genau wird hier leider niemand sagen können.
Beiträge: 2.304
Registriert seit: Jul 2009
Bewertung:
4
Verkaufen und sich nicht ärgern. Lohnt nicht. Solltest dein Geld wieder rauskriegen. Was hast du gezahlt?
Beiträge: 30.543
Registriert seit: Feb 2010
Bewertung:
929
Wenn überhaupt, ist der Simlock eine Form des Netlocks, nicht umgekehrt.
Netlock bedeutet, dass das Gerät auf die Karten eines Netzbetreibers beschränkt ist, also z.B. Telekom. In diesem Fall funktionieren alle Karten dieses Betreibers.
Simlock bedeutet, dass das Gerät nur mit einer ganz bestimmten Karte funktioniert. Das kommt aus den Anfangszeiten der Prepaid-Handys und ein Gerät mit Simlock auf eine Telekom-Prepaid Karte funktioniert eben nur mit dieser und nicht mit anderen Telekom-Karten.
Und insofern waren alle Angaben des Verkäufers vollkommen korrekt, das iPhone hat keinen Simlock - aber eben einen Netlock auf die Telekom.
Beiträge: 1.674
Registriert seit: Nov 2007
Bewertung:
38
muss man als käufer aber denn explicit nach einer nutzungseinschränkenden eigenschaft fragen?
oder muss sie der verkäufer dies eigentlich von sich aus angeben?
dann wäre es nämlich unerheblich, ob man überhaupt nachgefragt hat.
Beiträge: 30.543
Registriert seit: Feb 2010
Bewertung:
929
Ohne die konkrete Anzeige zu kennen, gehe ich davon aus, dass 'simlockfrei' dabei stand und der Verkäufer, wie gesagt, darauf gesetzt hat, dass die Meisten den Unterschied nicht kennen und die Begriffe simlockfrei und netlockfrei synonym verwenden.
Und selbst wenn nichts dabei stand, hat der Käufer ja nachgefragt und korrekte Antworten erhalten.
Beiträge: 86
Registriert seit: Jun 2010
Bewertung:
0
17.09.2010, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2010, 10:44 von
shitbird.)
@Xenia
laut wikipedia ist simlock der oberbegriff, aber wie ich schon schrieb,alle unsere meinungen bringen ihm gar nix,kommt einfach drauf an, welchen spruch die gerichte in diesem fall ableisten,je nachdem welche definition als grundlage genommen wird.
alles andere sind "nur" gute tips und meinungen,entscheidend weiterbringen wird es aber wohl niemanden.
es sei denn,jemand findet ein musterurteil,dann hätte man etwas zum arbeiten in der hand.
Beiträge: 30.543
Registriert seit: Feb 2010
Bewertung:
929
Und dann bleibt immer noch die Frage, ob sich ein Rechtsstreit lohnt, oder ob es nicht sinnvoller ist, das Gerät mit dem Hinweis auf den Netlock zu verkaufen und dafür ein werksfreies iPhone zu erwerben.
Beiträge: 1.674
Registriert seit: Nov 2007
Bewertung:
38
17.09.2010, 11:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2010, 11:27 von
reschl.)
ein rechtsstreit lohnt sich auf keinen fall.
ich wage sogar zu bezweifeln, dass die polizei eine anzeige überhaupt aufnehmen würde.
denn 1. ist der streitwert nicht der gesamtpreis, sondern nur der etwaige minderwert wegen des locks (also evtl. geringfügigkeit)
und 2. ist erfüllt es sicher keinen straftatbestand, also betrug auf keinen fall.
Beiträge: 86
Registriert seit: Jun 2010
Bewertung:
0
@reschl
die polizei nimmt die anzeige auf jeden fall an!! muß sie auch.
wie hoch ein etwaiger streitwert ist und ob überhaupt eine straftat vorliegt,entscheidet ja nicht die polizei,sondern die staatsanwaltschaft.
du kannst also mit jedem pups zur polizei marschieren und anzeige erstatten,geht jede menge zeit und papier bei flöten,was am ende bei raus kommt ist eine ganz andere geschichte.
Beiträge: 1.674
Registriert seit: Nov 2007
Bewertung:
38
17.09.2010, 11:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2010, 11:50 von
reschl.)
ich wollte einmal eine anzeige gegen einen ebay verkäufer machen, da die ware entgegen der artikelbeschreibung beschädigt und der verkäufer uneinsichtig war.
da ich die ware ansich jeodoch erhalten habe hätte ich jedoch mit anwalt zivilrechtlich vorgehen müssen.
die polizei hat mir die aufnahme einer anzeige verweigert (bayern).
deshalb meine einschätzung hier.
auch die rechtsschutz wird ihm nicht helfen in diesem fall.
diese wird die kostenübernahme ablehnen. geringfügigekt und keine aussicht auf erfolg.
(so war das ebenfalls in mienem ebayfall)
ich weise aber nochmal drauf hin, dass dies nur meine meinung/einschätzung ist.
Beiträge: 30.543
Registriert seit: Feb 2010
Bewertung:
929
@Mudsen: wo hier eine arglistige Täuschung liegen soll, kann ich nicht erkennen. Der Verkäufer wurde gefragt, ob das iPhone einen Simlock hat und hat diese Frage wahrheitsgemäß mit 'nein' beantwortet. Ein iPhone mit Telekom-Lock hat keinen Simlock, es hat einen Netlock.
Ansonsten pflichte ich shitbird bei, natürlich kann der Käufer zur Polizei gehen - ob sich das am Ende gelohnt haben wird, bliebe abzuwarten.
Beiträge: 1.674
Registriert seit: Nov 2007
Bewertung:
38
die polizei muss ja in der anzeige die vermutete straftat angeben.
was soll hierbei dann angegeben werden?
die werden ihm das ausreden und ihn wieder heimschicken.
aber probieren kann er es natürlich schon.
Beiträge: 1.443
Registriert seit: Jan 2009
Bewertung:
30
17.09.2010, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2010, 12:05 von
Mudsen.)
Grad bei diesem Thema gibt es abertausend Meinungen und Tips welche nicht unbedingt genau diesen Fall schildern...
Aber gerade im wissen das es keinen Simlock hat wird man hierbei rechtlich gesehen als getäuschter Käufer der Ware eher den Zuspruch erhalten.
Wie sich Simlock definiert lässt, lässt sich anhand einiger Beispiele erläutern, schließlich hieß es damals schon im sprichwörtlichen gebrauch "wenn du einen Simlock hast kannst du damit nix anfangen,es sei denn du hast eine SIM Karte des Providers"
Wie man die Begriffe jetzt zum Verkauf einer Sache benutzt grenzt an der arglistigen Täuschung...
Dies ist zwar kein Straftatbestand, es dient jedoch vom Kauf zurück zu treten, das ist Fakt!
Es gilt hierbei immer einen Anwalt einzuschalten (wenn man es selbst nicht auf die Reihe bekommt), denn man geht davon aus das der bezahlte Wert nicht der Sache entspricht.
Auch in diesem Fall entweder die Polizei darüber Informieren oder gleich zum zuständigen Amtsgericht gehen, und dort den Fall schildern.
Hier im Forum gibt es Meinungen, Tips, Zusprüche usw. aber keine genaue Ablaufs Beschreibung...
Auch der Verkäufer dachte sich: "Wer nicht wagt, der nicht gewinnt"
Warum sollte ich das als geschädigter nicht auch tun?!
Schlusswort:
Geh zum Anwalt, Polizei oder Amtsgericht, du wirst in jedem Fall kein Fehler machen!!!