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Steuererklaerung Anforderung "Personalcomputer" und "Bildschirm"
#1

Hallo Zusammen,

mal eine Frage zur Steuererklaerung, mittlerweile erfuellen ja die meisten Smartphones auch die Anforderungen an einen "Personalcomputer" sprich sie koennen Email, Textverarbeitung, Excel, PPt etc. Demnach sollte man sie als Ausgaben zu Loehnen und Gehaeltern entsprechend geltend machen koennen

Ich dachte nunmehr an folgendes in der Steuererklaerung

Iphone - Personalcomputer
HD 42 Zoll Fernseher - Bildschirm
Apple TV - Als eine Art Dockingstation
Iphone 4 Tastatur usw.

Hat jemand damit Erfahrungen? Wenn ja bitte mal melden ich werde das auf jedem Fall mal einreichen und es drauf ankommen lassen. Laugh

Viele Gruesse
Philipp
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#2

Ja nee, ist klar!Rofl Prost
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#3

lass dich von Bobby nicht beirren:

wenn du selbstständig und im Bereich Medien bist, kannst du sehr wohl alles oben benannte absetzen!
Möglicherweise wird dir ein Privatanteil rausgerechnet, ansonsten geht so was problemlos!
Ich setze auch CDs und DVDs ab... gehört alles zum gleichen Bereich, wie Fachpresse....
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#4

I lol'd hard.
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#5

wohl alles Angestellte Zwinkern
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#6

Ob das oben genannte in der Form, wie es vom Threadersteller angedacht war, absetzbar ist, wage ich zu bezweifeln. Allerdings bin ich weder Finanzbeamter noch Steuerberater --aber schon sehr lange selbständig.

Ihr solltet immer daran denken, dass auch die heutige Generation von Finanzbeamten ausserordentlich Computer-affin ist. Das sind keine merkbefreiten Halbdeppen, sondern genau so interessiert wie wir. Wenn man denen also ein iPhone als Computer "verkauft", oder einen iPod als Wechselplatte, sollte man in Erwägung ziehen, dass die einen lediglich gepflegt auslachen.
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#7

@ Jesusphone: das ist richtig!

Man muss das iPhone (Smartphone) schon als solches bezeichnen!
Jeder Journalist, darf einen Fernseher absetzen, weil er diesen zur Informationsbeschaffung nutzt.
Ich bin Fotograf und setze, Musik, Computer, Laptops, Handies zu 100% ab.... ab und zu wird gemeckert, aber meistens ist es völlig problemlos! Und dass die Damen und Herren Ahnung haben ist korrekt.
Bei einer Betriebsprüfung wollten sie fast alle Gadgets sehen....
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#8

(28.09.2010, 22:08)olo schrieb:  Bei einer Betriebsprüfung wollten sie fast alle Gadgets sehen....

Falsch. Sie wollen ALLE Gadgets sehen. Biggrin Im Steuer-Deutsch GWGs und Anlagevermögen genannt. Wink

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#9

Biggrin

danach waren sie zufrieden...Rolleyes naja zumindest fast....
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#10

Naja die Frage ist ja auch welche Anforderungen bestehen an einen pc.ich werde mal berichten wie es lief in 2011. Zwinkern
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