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Wo Super Mario kaufen ?
#1

Hallo,

ich habe SNES Emulgator und möchte mir Super Mario kaufen und aufs iPhone laden.
Wenn jemand einen Link zum Kauf und Download hat sowie eventl. einen Installation Link hat, könnte man den mir bitte zukommen lassen ?

Ich habe schon hier im Thread unter Games gesucht aber nichts passendes gefunden.

Danke & Gruß
IphoneSyd

iPhone 6 / 64GB /  iOS 9.0.2 / S6 Edge Root 64 GB /
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#2

Für den Emulator wirst du wahrscheinlich keine legale Downloadquelle der Spiele finden.

Nimm doch "Giana Sisters" aus dem App Store. Tolles Spiel.. wie SuperMario gemacht.
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#3

@team1337

danke für deinen tipp.

Weißt Du eventll. einen anderen Emulgator wo ich legale Spiele, Spielen kann ?

Oder wie muß ich anders vorgehen ?

Danke & Gruß
IphoneSyd

iPhone 6 / 64GB /  iOS 9.0.2 / S6 Edge Root 64 GB /
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#4

Nun, das Problem ist, dass die Spiele alle ein Copyright haben und nur für die Verwendung mit der jeweiligen Konsole vorgesehen sind.
Sicher gibt es im Internet einige Seiten wo man sich die Spiele als Rom für einen Emulator runterladen kann, nur sind die alle illegal weil sie das Copyright verletzen.
Lass lieber die Finger davon und nutze die Spiele, die es im App Store gibt.
Ich denke auch nicht, daß es SuperMario mal auf dem iPhone geben wird, da sich Nintendo da den Markt für die eigene mobile Konsole NintendoDS kaputt machen würde.
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#5

falsch... die sogenannten ROMs im internet sind legal, wenn man das original spiel besitzt. ich habe etliche super nintendo spiele, game boy etc als roms runtergeladen ( wo ich jede noch original daheim hab ) und benutzte sie auf dem iphone zum spielen. diese emulator sind zwar eine gute erfindung, nur spielen ist damit einfach kaum möglich. es kommt manchmal zu ton bzw bildfehlern etc. kannst es gerne versuchen, aber freu dich nicht zu früh Zwinkern

ps.: illegal ist es, wenn man nicht das originalspiel besitzt

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#6

Es nennt sich Emulator. Emulgator ist was andres.
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#7

Nunja... das ist jetzt wieder ein Fall für die Rechtsexperten.
Ich sehe das wie gesagt etwas anders. Auch wenn du das Spiel besitzt ist es nicht gestattet dieses zu vervielfältigen. Außerdem sind die Rom's modifiziert, was ebenfalls nicht gestattet ist. Um die Rom's nutzen zu können, benötigt der Emulator ein original Boot-Rom und der ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Ich bin der Meinung dass du da etwas falsch liegst mit deiner Ansicht.
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#8

das ist so ne sache... es gibt kein gerichtsurteil dazu .

hab einen interessanten artikel gefunden

http://pi1.pokefans.net/artikel/roms/rechtliches

wird zeit, das darüber mal ein urteil gefällt wird
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#9

@ team

Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.
Es istein riesen-Unterschied, ob ich so ein Spiel im Internet zum Download anbiete ("vervielfältige"), oder ob ich in Besitz des Original-Spiels bin, und mir eine auf dem iPhone laufende Version runterlade.
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#10

Nintendo sieht das wohl etwas anders. Zumindest verstößt die Nutzung der Roms gegen deren Bestimmungen. Vergleichbar mit dem Jailbreak und Apples Bestimmungen.
http://www.nintendo.com/corp/legal.jsp#download_rom
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#11

Nintendo juckt mich eigentlich kein Stück.
Die deutsche Justiz sagt: Wenn Du das Original hast, darfst Du auch eine (nur die eine) Sicherheitskopie haben...
Egal, ob es hierbei um ein Spiel, eine DVD, oder was auch immer geht....
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#12

(21.11.2010, 14:15)Hitchhiker1981 schrieb:  falsch... die sogenannten ROMs im internet sind legal, wenn man das original spiel besitzt. ich habe etliche super nintendo spiele, game boy etc als roms runtergeladen ( wo ich jede noch original daheim hab ) und benutzte sie auf dem iphone zum spielen. diese emulator sind zwar eine gute erfindung, nur spielen ist damit einfach kaum möglich. es kommt manchmal zu ton bzw bildfehlern etc. kannst es gerne versuchen, aber freu dich nicht zu früh Zwinkern

ps.: illegal ist es, wenn man nicht das originalspiel besitzt

@'Hitchhiker1981

jetzt muß ich mal blöd fragen. Du hast geschrieben das es mit den Emulator schlecht geht.
Wie nutzt Du deine ganze Spielsammlung auf dem iPhone ?

Danke & Gruß
IphoneSyd

iPhone 6 / 64GB /  iOS 9.0.2 / S6 Edge Root 64 GB /
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#13

also die roms mit dem emulator zum laufen zu kriegen ist ganz einfach.

du gehst unter private/var/mobile/media und da befindet sich der ordner ROMs. öffnen und da findest du je nach emulator den ordner dazu ( zb gameboy, SNES oder NES ) . da einfach deine rom reinschmeißen, den emulator öffnen und spielen Zwinkern ( evtl noch respring ).

nur spielen mit dem emulator ist halt schlecht, weil die steuerung nicht optimal ist
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#14

(21.11.2010, 14:56)Alex78 schrieb:  Nintendo juckt mich eigentlich kein Stück.
Die deutsche Justiz sagt: Wenn Du das Original hast, darfst Du auch eine (nur die eine) Sicherheitskopie haben...
Egal, ob es hierbei um ein Spiel, eine DVD, oder was auch immer geht....
Das stimmt so nicht. Falls ein Kopierschutz vorhanden ist, darf keine Kopie angelegt werden, wenn dieser Schutz umgangen wird.

Dabei könnte man die Cartridge schon als Kopierschutz ansehen, da du mit keinem handelsüblichen Gerät diese Cartridge auslesen kannst. Es muss nicht immer ein Schutz sein, der über Software geregelt wird.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html

Da gibt es mal wieder sehr viel Freiraum für die Auslegungen.

Es gibt da aber noch kein Urteil. Ich wollte nur gesagt haben, dass das nicht so sicher ist mit den legalen Kopien von solchen Spielen. Zwinkern

Bin auch kein Rechtsexperte, wie wahrscheinlich keiner von uns, aber solange es kein Urteil gibt, weiß es von uns keiner. Wobei es ehe keine Präzedenzfälle in Deutschland gibt und jeder Richter anders entscheiden kann.

Wikipedia:
Zitat:Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die "Privatkopie" aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 2 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" verwendet wird. Diese Gesetzesformulierung ist unklar, da sie nicht erkennen lässt, ob sich der letzte Halbsatz auf alle öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen bezieht, oder nur auf solche, die offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurden. Es bleibt der Rechtsprechung oder dem Gesetzgeber vorbehalten, diese Frage zu klären
Das sollte eigentlich alles sagen.

Auf jeden Fall ist es nicht so klar, wie viele denken.
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#15

Wobei:
Nur weil ich eine Sicherheitskopie habe, heisst das auch noch nicht, dass ich derjenige war, der den Kopierschutz umgangen hat.
Und deswegen habe ich bei meinem Post auch genau auf die Formulierung geachtet.

(21.11.2010, 14:56)Alex78 schrieb:  Wenn Du das Original hast, darfst Du auch eine (nur die eine) Sicherheitskopie haben...

Ich habe nicht geschrieben "Du darfst eine Sicherheitskopie erstellen".
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#16

Das ändert nichts an der Sache. Jede Kopie wurde illegal erstellt, wenn eine Cartridge als Kopierschutz gelten sollte. Somit greift wieder folgendes.
Zitat:Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" verwendet wird.

Wie du es drehst und wendest. Keiner weiß, ob es legal ist, auch wenn du es nicht wahr haben willst. Das kann nur ein Richter entscheiden, sonst keiner. Zwinkern
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