17.11.2010, 23:38
Hallo,
der Fall ist doch eindeutig! Wenn ich ein "freies" Gerät gekauft habe und es nicht frei ist, würde ich mich sofort mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Aufgrund der falschen Eigenschaften, kann man den Kauf sofort rückgängig machen. Wenn sich der Verkäufer nicht meldet, direkt mitteilen, daß man die Sache einem Anwalt übergibt.
Dazu kann man dem VK noch freundlich mitteilen, daß man durchaus davon ausgehen kann, daß ihm klar war, was er verkauft und somit zusätzlich noch eine "arglistige Täuschung" in Betracht kommt.
So oder so, das Teil wird man wieder los.
Was ich auf gar keinen Fall machen würde: Das Teil benutzen, entsperren oder sonst irgendetwas damit machen!
Finger weg und den VK anschreiben. Punkt!
der Fall ist doch eindeutig! Wenn ich ein "freies" Gerät gekauft habe und es nicht frei ist, würde ich mich sofort mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.
Aufgrund der falschen Eigenschaften, kann man den Kauf sofort rückgängig machen. Wenn sich der Verkäufer nicht meldet, direkt mitteilen, daß man die Sache einem Anwalt übergibt.
Dazu kann man dem VK noch freundlich mitteilen, daß man durchaus davon ausgehen kann, daß ihm klar war, was er verkauft und somit zusätzlich noch eine "arglistige Täuschung" in Betracht kommt.
So oder so, das Teil wird man wieder los.
Was ich auf gar keinen Fall machen würde: Das Teil benutzen, entsperren oder sonst irgendetwas damit machen!
Finger weg und den VK anschreiben. Punkt!
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I reject your reality and substitute my own.