Der Jailbreak ist das Freischalten des Dateisystems und die Grundlage für einen eventuellen anschließenden Unlock (Freischalten des Modems für alle Netzbetreiber).

Generelle Informationen zum Jailbreak

Als Jailbreak bezeichnet man das Freischalten eines vollständigen Lese- und Schreibzugriffs auf allen Partitionen des Gerätes. Hierfür wird die Datei etc/fstab gepatcht und fortan die Systempartition als read/write gemountet. Zusätzlich wird die Code-Signatur von Apple umgangen, die verhindert, dass nicht autorisierte Software auf dem Gerät installiert und ausgeführt wird. Ein Jailbreak ist die Voraussetzung für den Unlock eines Gerätes.

Je nachdem, ob es gelingt, die Patches dauerhaft in der Firmware zu installieren, spricht man von einem tethered oder einem untethered Jailbreak:

Beim untethered (wörtlich: nicht angebundenen) Jailbreak werden die Patches dauerhaft im Gerät gespeichert und auch beim Abschalten oder Neustart nicht entfernt.
Beim tethered (wörtlich: angebundenen) Jailbreak werden die Patches nicht dauerhaft in der Firmware des Gerätes installiert. Das führt dazu, dass sie bei jedem Neustart erneut geladen werden müssen. Hierfür muss das Gerät bei einem Neustart mit einem Mac/PC verbunden werden und das Jailbreak-Tool erneut ausgeführt werden. Wegen der hiermit verbundenen Einschränkungen ist von einem Tethered-Jailbreak eher abzuraten.

Mitunter taucht auch der Ausdruck Semi-Tethered Jailbreak auf. Hierbei handelt es sich um einen tethered Jailbreak; das Gerät kann jedoch ohne Hilfe eines Mac/PC gestartet werden, solange beim Start keine externen Bibliotheken und Schnittstellen (z.B. Mobile Substrate) geladen werden. Die Ausführung nicht autorisierter Programme ist hiernach nicht möglich. Die Unterscheidung, ob ein Jailbreak tethered oder nur semi-tethered ist und ob das Gerät mit oder ohne Mac/PC gestartet werden kann, ist für Anwender ohne fundierte Kenntnisse nicht zu erkennen.

Regelmäßig taucht die Frage auf, ob der Jailbreak legal oder illegal sei. Hierzu lässt sich bislang keine eindeutige Aussage treffen, da es keinen Präzedenzfall gibt. In den USA hat sich die Justiz explizit mit dem Jailbreak des iPhones befasst und selbigen für zulässig erachtet. In Deutschland könnte man als Argument für eine fehlende Legalitat den Paragraphen 202c StGB („Hackerparagraph“) anführen. Der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, zwischen „guten“ und „bösen“ Hacks zu unterscheiden. Daher tut sich die Justiz mit der Anwendung dieses Paragraphen sehr schwer. Das weiß wohl auch die Firma Apple: Bislang ist kein Fall bekannt, dass Anwälte oder die Justiz gegen Tools, die den Jailbreak ermöglichen, vorgegangen sind.

Generelle Informationen zum Unlock

Ob ein Unlock via ultrasn0w möglich ist, hängt immer von der Version der Modem-Firmware (das sog. Baseband) ab. Diese Version kann man unter unter Einstellungen->Allgemein->Info->Modem-Firmware oder mit dem Tool f0recast auslesen. Bei welchen Basebands ein Unlock möglich ist, steht unten in den Abschnitten zu den jeweiligen Geräten. Hat man ein unlockbares Baseband, kann man in der Regel mit einer Custom Firmware (CFW) auch auf eine neuere Firmware-Version updaten und dabei trotzdem sein altes unlockbares Baseband behalten, so dass der Unlock weiterhin möglich ist. Ein Downgrade des Basebands ist ausschließlich nur für das iPhone 3G sowie 3GS möglich: >> KLICK

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