[Kurz notiert:] Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden!
Nach einer Klage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverbandes) hat das Landgericht Potsdam gegen e-Plus (Telefonica) entschieden. Das Urteil ist jedoch noch nicht „rechtskräftig“.
Kernaussage: Bietet ein Mobilfukunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) die Geschwindigkeit der Datenübertragung nicht „drastisch“ einschränken sofern das Limit erreicht wurde.
Hintergrund: Der E-Plus-Tarif „Allnet Flat Base all-in“ – der Tarif hat eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen signalisiert. Technisch wurde die Verbindung nach erreichen von 500MB von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. Eine Drosselung in diesem Rahmen sei eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, zumal der Hinweis „unbegrenztes Datenvolumen“ eine andere Handhabung signalisiert. Gerade in der heutigen Zeit kann man davon ausgehen, dass auch größere Datenmengen ausgetauscht werden.
E-PLUS hat bereits reagiert und darauf hingewiesen, dass die Formulierung nicht mehr in den aktuellen Verträgen verwendet wird. Künftig sollte der Endverbraucher also auch eine klare Darstellung der „Einschränkungen“ in den Verträgen finden.