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[Kurz notiert:] Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden!

Nach einer Klage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverbandes) hat das Landgericht Potsdam gegen e-Plus (Telefonica) entschieden. Das Urteil ist jedoch noch nicht „rechtskräftig“. Kernaussage: Bietet ein Mobilfukunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) die Geschwindigkeit der Datenübertragung nicht „drastisch“ einschränken sofern das Limit erreicht wurde. Hintergrund: Der E-Plus-Tarif „Allnet […]