Was tun, wenn der DSL-Anschluss gesperrt wird?
Damit du dein iPhone uneingeschränkt und gleichzeitig preiswert nutzen kannst, wirst du dir in erster Linie Gedanken über deinen iPhone-Tarif machen und dafür auch sicher einen Tarifvergleich für Mobilfunkanbieter durchführen.
Für Zuhause kommt es aber weniger auf den Mobilfunkvertrag an, sondern auf einen schnellen DSL-Tarif, schließlich wirst du in deinen eigenen vier Wänden hauptsächlich mit dem WLAN verbunden sein, um mit deinem iPhone Apps herunterzuladen, im Internet zu surfen und Videos zu streamen. Auch ein preiswerter und leistungsstarker DSL-Tarif lässt sich vergleichsweise leicht finden, wie beispielsweise mit dem DSL-Tarifvergleich von toptarif.de. Aber: Was kannst du tun, wenn der DSL-Tarif plötzlich gesperrt wird?
Wann darf der Anschluss gesperrt werden?
Ein derartiger Fall wurde bereits im Dezember 2012 unter dem Aktenzeichen 2 T 65/12 verhandelt. Dabei ging es um eine Person, die ihre Rechnung in Höhe von 33,34 Euro nicht beglich. Daraufhin drohte der Anbieter die Anschlusssperrung an und vollzog die Sperrung, nachdem der Anschlussinhaber weiterhin nicht zahlte. Dagegen widersetzte sich der Kunde auf dem Rechtsweg und beantrage die Aufhebung der Sperre. Das Landgericht Baden-Baden entschied schließlich, dass die Sperrung durch eine einstweilige Verfügung aufgehoben werden kann.
Dementsprechend ist eine Sperrung des Internetanschlusses bei geringen Beträgen nicht zulässig. Erst, wenn der Zahlungsrückstand bei wenigstens 75 Euro liegt und die Sperrung zwei Wochen zuvor angekündigt wird, darf der DSL-Anschluss gesperrt werden.
Was kannst du bei einer unzulässigen Sperrung tun?
Falls dein DSL-Zugang aus nicht zulässigen Gründen gesperrt wurde, solltest du zunächst versuchen, dich mit deinem Anbieter zu einigen. Kontaktiere deinen Provider telefonisch oder schriftlich und versuche eine realistische Einigung zu erzielen. Selbst wenn du glaubst, die Rechnungssumme sei nicht gerechtfertigt, solltest du die Summe der offenen Rechnungen erst einmal begleichen. Du hast trotzdem noch vierzehn Tage Zeit, um einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Indem du die Rechnung begleichst, kannst du einen Schufa-Eintrag vermeiden.
Bedenke, dass viele DSL-Anbieter vor Vertragsabschluss eine Schufa-Prüfung veranlassen und dir keinen neuen Vertrag anbieten werden, wenn du einen Schufa-Eintrag wegen nicht bezahlter Rechnungen bei deinem alten Anbieter hast.
Falls du trotz allem keine Einigung erzielen kannst, solltest du über einen Anbieter-Wechsel nachdenken. Da dies aufgrund der Mindestvertragslaufzeiten meist nicht ohne weiteres möglich ist, solltest du dir rechtlichen Beistand holen. Wende dich an einen Anwalt und schildere deinen Fall, damit du ein Sonderkündigungskündigungsrecht erwirken kannst. Allerdings solltest du wissen, dass es lange dauert, ein solches Recht zu erwirken oder eine Rechnung anzufechten.