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T-mobile meint Gewährleistung nur 1 Jahr?
#21

(19.12.2010, 12:08)aciiid schrieb:  wie gesagt... garantie ist abgelaufen und bei der gewährleistung muss du innerhalb der ersten 6 monate beweisen, das der mangel bereits bestand. wenn es ein privatverkäufer war und er ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, das er keine garantie / gewährleitung übernimmt, dann hast du schlechte karten.

Das glaubst du doch selber nicht oder?
Er hat den Mangel arglistig verschwiegen, um einen höheren Preis zu bekommen! Das nennt man heutzutage auch Betrug!

Dann könnte ich ja die ganze Zeit die defekten iPhones bei eBay kaufen und ohne anzugeben, dass sie defekt sind bei eBay verkaufen Ohmy

Ich werde eine Strafrechtliche Anzeige bei der Polizei und eine Zivilrechtliche Anzeige beim Amtsgericht einreichen. Und das mit der Beweislast gibt es beim Privatenhandel nicht da muss der Käufer immer Beweisen und das will ich machen indem ich den Reparaturkostenvoranschlag von tmobile bekomme.

Einmal wurde ich schon verarscht, dass führte beim Verkäufer zur Wohnungsvollstreckung (wurde aber leider nichts brauchbares gefunden).

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#22

Man sollte aber beachten, dass es in AGBs Klauseln gibt (müsste man im Falle der Telekom mal nachschauen), dass die 2 jährige Gewährleistung nur dem Erstkäufer gewährt wird und bei einem Weiterverkauf verfällt.
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#23

(19.12.2010, 12:19)ipermu schrieb:  Das glaubst du doch selber nicht oder?
Er hat den Mangel arglistig verschwiegen, um einen höheren Preis zu bekommen! Das nennt man heutzutage auch Betrug!

Klar ist das Betrug. Ich denke er meinte eher, dass du kein Anspruch auf Gewährleistung hast, wenn der Fehler erst nach z.B 6 Wochen aufgetreten wäre. Smiley
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#24

wenn der verkäufer etwas verschwiegen hat, dann hat das nichts mit garantie und gewährleitung zu tun... dann musst du das mit dem verkäufer klären.
@ gado

und wieder richtig :-)
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#25

eben, dann ist das entweder ein Anfechtungsgrund oder du kannst Schadensersatz verlangen. Das wiederum musst du alles wieder beweisen...
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#26

Mit dem typen lässt sich nicht reden.
Im Prinzip wird für ein gerichtliches Verfahren ein Gutachten benötigt, dass beweist wie der zustand des Gerätes ist(bzw. dass der Zustand nicht so ist wie der Verkäufer es geschildert hat). Ein Kostenvoranschlag gilt auch als gutachten .... dies bekomme ich aber nur und jetzt kommt die Gewährleistung zum Zuge, wenn tmobile das Gerät annimmt quasi mir ein Schriftstück gibt wo steht was es kostet es zu reparieren.

Und damit will ich dann eine Anzeige erstatten, deswegen die Frage mit der Gewährleistung ...

edit @Ratio deswegen ja Kostenvoranschlag gilt als Gutachten --> Beweis
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#27

Kostenvorschlag ist aber ein Parteigutachten und gilt daher nur als substantiierter Parteivortrag. Richtigen Beweiswert hat nur das teure gerichtliche Gutachten. Und diese Kosten musst erstmal du bezahlen.
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#28

fürs Strafrechtliche Mahnverfahren wird es reichen, sollten die Zuständigen beim Amtsgericht nicht zufrieden sein, dann mach ich noch ein Gutachten .... aber bei solchen vergleichsweise kleinen Beträgen kann ich mir nicht vorstellen dass es da Probleme geben wird.
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#29

Mahnverfahren im Strafrecht? Sowas gibt's nicht... Oder was genau meinst du?
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#30

sry, meinte natürlich eine reguläre Anzeige.

Das harte an der Sache ist:
Hab per Nachnahme bezahlt und musste beim Abhohlen (Packstation) kein Geld zahlen (Systemfehler).
Ich bin aber trotzdem zur Post gegangen und habe das Geld an der Kasse bezahlt.
Hätte ich bloß das Gerät erstmal getestet und erst anschließenden bezahlt .... immer wenn ich etwas gutes mache stößt mir etwas schlechtes zu ...
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#31

Ok, das gibt's natürlich.

Du musst aber beachten, dass wenn du Klage erhebst dem Richter deine Beweise erstmal wurscht sind. Er wird die klage dem Gegner zustellen, er wird erwidern und die Beweislage klärt sich dann in der mündlichen Verhandlung. Oder willst du nur strafrechtlich vorgehen?
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#32

genau so war es das letzte mal auch.

Also nur strafrechtlich bringt nichts, ich weiß nicht einmal was bei der letzten Anzeige passiert ist, wahrscheinlich nix weil er noch nicht vorbestraft war...

Zivilrechtlich ist das immer so ein Papierkram Wacko da ich ja auch Student bin und Unterstützung bekomme vom Staat.

Aber mal sehen, da bekommt der Verkäufer eben ein passenden Weihnachtsgeschenk.
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#33

aso ok, Für Prozesskostenhilfe müssen natürlich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache beurteilt werden
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#34

genau ich muss Prozesskostenhilfe beantragen, aber wenn ich gewinne dann wird das doch alles vom Verkäufer übernommen?

Zitat:Für Prozesskostenhilfe müssen natürlich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache beurteilt werden

Wie ist das zu verstehen?
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#35

(19.12.2010, 01:48)ipermu schrieb:  Im nachhinein denke ich das es nicht sein kann, denn man kann das Grundgesetz doch nicht zum ungunsten des Käufers ändern oder bin ich da jetzt total falsch?

Also, wenn Du glaubst, dass Garantie und Gewährleistung im GG geregelt sind, solltest Du Dir das mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen und Mahnverfahren nochmal überlegen. Du wirfst hier nämlich wirklich alles durcheinander.
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#36

(19.12.2010, 13:13)ipermu schrieb:  Hab per Nachnahme bezahlt und musste beim Abhohlen (Packstation) kein Geld zahlen (Systemfehler).

Die Packstation hat das Fach geöffnet ohne das bezahlt wurde? Nod_no
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#37

Zitat:Also, wenn Du glaubst, dass Garantie und Gewährleistung im GG geregelt sind, solltest Du Dir das mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen und Mahnverfahren nochmal überlegen. Du wirfst hier nämlich wirklich alles durcheinander.

sry, meinte das BGB ... was ja auch eine Art Grundgesetz fürs Privatrecht darstellt Biggrin


Zitat:Die Packstation hat das Fach geöffnet ohne das bezahlt wurde?
So sieht es aus.
Fehler war, dass ein Mitarbeiter bei der Paketannahme das Paket falsch eingestuft hat (dennoch stand Rechnung auf dem Versandschein...) und dadurch wurde ich bei der Packstation nicht aufgefordert zu bezahlen.

Verkäufer hätte trotzdem zu lasten des Mitarbeiters bei der Deutschen Post sein Geld, was er in Rechnung gestellt hat, bekommen, wenn man das Paket ohne bezahlen genommen hätte...
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#38

Und DHL hätte es sich dann von Dir geholt. Nachnahme ist irgendwie die umständlichste Zahlmethode ohne Nutzen.
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#39

(19.12.2010, 17:51)ipermu schrieb:  genau ich muss Prozesskostenhilfe beantragen, aber wenn ich gewinne dann wird das doch alles vom Verkäufer übernommen?

Zitat:Für Prozesskostenhilfe müssen natürlich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache beurteilt werden

Wie ist das zu verstehen?

Du bekommst keine wenn die Klage aussichtslos ist.
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#40

Nabend,

eine Strafanzeige kostet dich keinen Cent und kann den Verkäufer- der sich dann wohl eher Gedanken über sein Tun machen wird, dazu bewegen dass er doch einsieht hier arglistig offene Mängel verschwiegen zu haben und das mit dem Grund letztendlich mehr Verkaufserlös zu erzielen.

Ich würde Ihm das nicht durchgehen lassen, wie gesagt eine Strafanzeige wegen Betrugs(und dazu gehört auch bereits der Versuch) kostet nichts und verfolgt werden muss das allemal.Eventuel hat er solche Spielchen schon bei anderen Käufern abgezogen....umso besser wenn er dann mal einen auf den Deckel bekommt.


Gruss

Andy

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