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iPhone 4 kaufen durch Onlineanzeigen
#1

Hallo,

ich wollte mir gerne in iPhone 4 kaufen, da hier jemand in meiner Umgebung ein solches Gerät verkauft. Kennt man ja z.B. von Kleinanzeigen (eBay) usw.

Nun bietet er das Gerät ohne Beleg (hat er aus einer Vertragsverlängerung) an. Können dabei Risiken auf mich zukommen, da ich keinen festen Beweis habe das es sich dabei um ein legal erworbenes Produkt handelt.
Oder würde als Beweis z.B. die Kleinanzeige inkl. Rufnummer der Kontaktperson ausreichen, sodass ich im schlimmsten Fall aus dem Schneider wäre?!

Würde mich mal interessieren was Ihr so für Erfahrungen gemacht habt. Will mir ggf. dann das 4er zulegen.

Danke an Alle! Smiley

PS:
Kann ich anhand des Etiketts irgendwie prüfen das das Gerät nicht zufällig aus der USA oder sonst woher ist sondern aus Deutschland? Sonst hab ich ein AT&T Lock drauf, was ja mal total Mist wäre.

Gruß,
DK
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#2

Selbst bei einer Vertragverlängerung bekommt man Unterlagen... Das wäre schon der erste Punkt, wo ich mißtrauisch werden würde...
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#3

Seriennummer geben lassen und hier prüfen:

https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do

Was spricht dagegen, dass du dir das iPhone persönlich anschaust bevor du es kaufst?
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#4

Schon - deshalb mache ich ja auch das Thema hier auf Zwinkern

Mir ist es eigt. egal, ob die Rechnung nun dabei ist oder nicht. Natürlich ist es interessanter, da 2 Jahre Garantie, aber darauf kommt es mir jetzt nicht unbedingt an.

Mich würde, wie schon vermutet, mehr itneressieren, ob es dort Probleme geben könnte.

Zum Thema Gerät anschauen - das werde ich so oder so machen. Smiley
Kaufe nicht gerne etwas, wenn ich es zuvor nicht sehe..

Gruß,
DK
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#5

Garantie hast du eh nur ein Jahr.
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#6

Und DU würdest trotzdem blöd darstellen,auch wenn du ein geklautes Gerät bei EBAY kaufst...aus dem Schneider bist du also nie, das sollte doch langsam bekannt sein dass Unwissenheit vor Schlägen nicht schützt.. Smiley
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#7

Probleme können so aussehen:

Ohne Nachweis der Herkunft kann es gut und gerne sein, dass es ein geklautes Gerät ist ("vom LKW gefallen) etc pp.

Im schlimmsten Falle könnten die Strafverfolgungsbehörden in einem solchen Fall auf dich aufmerksam werden, zB wenn Ermittlungen gegen den Verkäufer eingeleitet werden und da dann dein Name fällt.

Dann hast du erstmal Ermittlungen wegen Hehlerei am Hals. Und da sind die StA und die Gerichte nicht immer gnädig.

Also: entweder Nachweis oder gar nicht.
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#8

(01.04.2011, 13:12)LeXani1984 schrieb:  Und DU würdest trotzdem blöd darstellen,auch wenn du ein geklautes Gerät bei EBAY kaufst...aus dem Schneider bist du also nie, das sollte doch langsam bekannt sein dass Unwissenheit vor Schlägen nicht schützt.. Smiley

Warum?



Richter werden immer skeptisch, wenn man etwas auf einem Flohmarkt von einer unbeschreiblich durchschnittlichen Person zu einem entschieden zu geringen Preis gekauft hat.
Ist der Preis durchschnittlich und man hat mittels Telefonnummer, Screenshot und Emails den Nachweis, dass man es einfach nur gebraucht gekauft hat, ist es ok.

Dazu noch der Link zum Checken der SN und alles ist gut.
Dann hat er nämlich alles, was einem Normalbürger möglich ist, getan um zu vermeiden, dass er Diebesgut erwirbt.

Kauft er es aber für 130,-€, muss ihm im Zweifelsfall vor Gericht klar gewesen sein, dass es Diebesgut ist.


Dich selbst sicherst Du zusätzlich am Besten mit einem privaten Kaufvertrag ab. Drin kannst Du ruhig zu Gunsten des Verkäufers auf Garantieansprüche verzichten, aber Dir quittieren lassen, dass keine Ansprüche Dritter bestehen/bestehen werden.

Er könnte ja theoretisch mit seinem Kaufbeleg anschließend bei einer beliebigen Versicherung den Verlust des Handies anmelden - das fällt mit einem privaten Kaufvertrag flach.
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#9

Und selbst wenn alle diese Massnahmen vor einer eventuellen Starfverfolgung schützen sollten, ist trotzdem sowohl das Gerät als auch das Geld danach weg....
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#10

auch ein privater Kaufvertrag in welchem der Besitzer bestätigt Eigentümer zu sein und auch das das Gerät nicht geklaut wurde muss im Fall des Falles nicht vor Hehlerei schützen. Alleine aus der Tatsache, dass man so einen Passus überhaupt aufnimmt kann der Schluß gezogen werden, dass der Käufer mit Hehlerware gerechnet hat.
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#11

So mein ich das...das iPhone müsste er zurückgeben und das Geld wär auch weg...dann steht er dumm da...trotz unwissenheit!
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#12

(01.04.2011, 13:37)Ratio schrieb:  Alleine aus der Tatsache, dass man so einen Passus überhaupt aufnimmt kann der Schluß gezogen werden, dass der Käufer mit Hehlerware gerechnet hat.

Daraus folgernd kann man also bei allen Kaufverträgen davon ausgehen, dass sie zum Zwecke der Vertuschung einer Hehlerei dienen???


Mir persönlich ist´s egal, wollte ich ein Gebrauchtgerät kaufen, täte ich es genau so und hätte nicht einen Funken Angst davor, dass das Geld oder das Gerät weg ist.

Aus der praktischen Erfahrung weiß ich, dass es Eigentum und Besitz bleibt.

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#13

@DK

lass dir am besten die IMEI-bzw Serine-Nr. geben und ruf bei Apple an. Die könne dir sagen, ob alles o.K. ist.

Greets
Raven66

P.S.: Mein 4er 16GB von O2 ist letzte Woche aus dem Paket gezockt worden. Ausgeliefert wurde ein leeres unversehrtes Paket, welches an der Außenseite wohl geöffnet wurde.
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#14

(01.04.2011, 15:12)MaxHRO schrieb:  Aus der praktischen Erfahrung weiß ich, dass es Eigentum und Besitz bleibt.

Gruebel


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#15

Kläre das auch mal bei der Polizei!
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#16

Eigentum hat man aber niemals an Hehlerware erworben Zwinkern
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#17

(01.04.2011, 12:22)iMax schrieb:  Seriennummer geben lassen und hier prüfen:

https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do

Was spricht dagegen, dass du dir das iPhone persönlich anschaust bevor du es kaufst?

Das nützt wenig bis nix, da viele geklaute Geräte gar nicht registriert werden.

Ich kenne einen Fall, wo der Diebstahl erst herauskam, als es um eine Werksfreischaltung ging. Der Diebstahl war sogar 2 Jahre her, wie es sich herausstellte. Die Freischaltung scheitere und auf Nachfrage beim Provider kam heraus, dass der Vertrag zu dem iPhone nie zustande kam und das Gerät nie zurückgegeben, sondern unerlaubt über eBay verkauft wurde.

[/quote]

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