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Kino.to geschlossen-mehrere Mitarbeiter festgenommen

d@v3l0: Ersteinmal toller Beitrag Zwinkern
Hast ne Bewertung.
Das was der Leiter geschrieben hat, finde och echt mutig und gewagt, denn iwie kann ich seine Aufregung verstehen :\
Er hat zwar illegal gehandelt mit seinem Team, aber es ist noch lange nicht erlaubt ihm und den anderen soetwas zu unterstellen..
Dass Kino.to wieder kommen wird finde ich dennoch sehr sehr unwahrscheinlich und unrealistisch, denn den Prozess, falls es dazu kommen wird, werden die auf garkeinen Fall gewinnen! Zu groß ist die Beweislage.
Trotzdem hoffe ich (nicht weil kino.to von mir moralisch unterstützt wird, sondern weil mir der Kerl symphatisch erschienen ist) dass die aus der Sch***e rauskommen werden.

Lg aiPad Biggrin

@V310: Bist du bei dem Bundeskriminalamt?

Wieso sollte er? Sind alles Infos die man im Netz bekommt.

Die Infos schon, doch das letzte Bild. Da stand "Bundeskrimilamt" drauf, deswegen.

Das bekommst du alles im netz. Smiley

Das Bild wurde zum Beispiel stark auf Twitter gepostet.

@pixlam: http://tinyurl.com/3gzn5wt
edit: 4. ergebniss Zwinkern

@gado: Ok, danke.
@Deaaany: Ha, selten so gelacht Zwinkern

Die GVU ist schon mal prophylaktisch am ankündigen: "Das Nutzen von Diensten wie Kino.to ist strafbar"
http://www.gulli.com/news/gvu-das-nutzen...2011-06-11

Hätte nicht gedacht, dass man damit soviel Geld machen kann.

Und Geld macht die Regeln.

klar allein die webungen bringen sehr viel geld ....

Mittlerweile wurde auch kurz nach kino.to für kurze Zeit die Plattform Filmdiebstahl.to ausgeschaltet, sie ist aber seit dienstag wieder online.....

(11.06.2011, 21:36)Piper schrieb:  Die GVU ist schon mal prophylaktisch am ankündigen: "Das Nutzen von Diensten wie Kino.to ist strafbar"
http://www.gulli.com/news/gvu-das-nutzen...2011-06-11

Wieder so ein Fall, wo die GVU gerne definieren möchte, was erlaubt ist und was nicht. Die Gerichte sind sich in Sachen Streaming alles andere als einig. Dementsprechend dürfte es ein spannendes Abenteuer werden, einen Nutzer einer solchen Streamingplattform tatsächlich strafrechtlich zu belangen. Und ob sich das dann bei einer effektiven Schadenshöhe einer Kinokarte pro Einzelfall lohnt, halte ich für fraglich.

Popcorn

Die GVU macht sich in der Tat nicht beliebt. Ich halte es zunächst auch für fraglich, ob ein Streaming überhaupt als Kopie (die dann zur weiteren Vervielfältigung dienen könnte) eingestuft wird. Und zunächst wird sich ja auch in den kommenden Monaten zeigen, ob überhaupt gerichtlich verwertbare Daten, welche genau einem User zugewiesen werden könnten, gefunden werden. Das wäre ja Voraussetzung für das geplante Vorgehen von der GVU.

Jedenfalls gewinnt die Geschichte langsam aber sicher durchaus an amüsierender Qualität. Eine Anwaltskanzlei, die sich auf die Verteidigung von Abmahnopfern spezialisiert hat, hat dem Innenministerium von Sachsen eine Abmahnung zukommen lassen, worin aufgeführt, dass die von der Kriminalpolizei geschlossene Webseite keine Impressum enthalte. Biggrin

http://www.gulli.com/news/nach-kino-to-b...2011-06-16

Sehr genial! Rofl

Hier auch ein passender Artikel http://www.der-postillon.com/2011/06/raz...-user.html
Zwinkern

Echt gut. Rofl

Den letzten Absatz find ich am besten Biggrin

Meinst du das von Gulli?
Zitat:Das PDF der Abmahnung kann hier ungekürzt eingesehen werden.

Das finde ich auch nicht schlecht. Biggrin

Zitat:Sollten die Fahnder mit einer ähnlichen Geschwindigkeit wie bei kino.to, das mindestens sechs Jahre online war, vorgehen, dann – so fürchten Branchenkenner – könnte die nächste schon 2017 abgeschaltet werden.
Rofl
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