19.08.2012, 01:37
@barnyblack Das ist mir sehr wohl bekannt. Das ändert nichts daran, dass es trotzdem vorkommt.
(19.08.2012, 01:58)LeXani1984 schrieb: Abwarten und Tee trinken, bevor man den Teufel an die Wand malt.ich mag nicht an wände gemalt werden
(19.08.2012, 01:25)barnyblack schrieb: Was anderes ist es, wenn DU Deine Miete abbuchen lässt, dann kannst Du diese zurückholen!
(19.08.2012, 08:11)nachtanbeterin schrieb: Komisch ist auf jedenfall, das der Jenige der das iPhone gekauft hat, es ja auch durch Paypal VOR Sichtung und Abholung bezahlt hat.
(18.08.2012, 20:50)Giantist schrieb: Nein, ich irre mich nicht. Bei Lastschriften ist das was anderes.
Bereits verbuchte Gutschriften können nicht ohne Einverständnis des Kontoinhabers zurückgebucht werden.
(19.08.2012, 07:09)MaxHRO schrieb: Wenn man sie abbuchen lässt, hat der Vermieter eine Abbuchungserlaubnis bekommen - das kann man nicht zurück holen.
(19.08.2012, 09:42)MaxHRO schrieb: Wenn der Preis gut war, wollte der Käufer auch nur sicher sein, dass er den Zuschlag be-/erhält.
Außerdem sind wir aktuell doch schon ganz gut darauf konditioniert worden, zu erst zu bezahlen und irgendwann später die Ware zu erhalten.