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Auf Paypal Betrug reingefallen? Tipps
#41

@barnyblack Das ist mir sehr wohl bekannt. Das ändert nichts daran, dass es trotzdem vorkommt.
#42

Noch nie gehört aus meinen Umfeld, das es vorkam! Habe auch vor längerer Zeit mit 3 Banken darüber gesprochen, das es nicht möglich ist! Es sei denn, es gibt irgendein richterlichen Beschluß! Wink

Ansonsten: No Chance!
#43

Alter Falter....
Da habt Ihr den Jungen ja schön verunsichert.
Alles reine Spekulationen, mal davon ab das ich keinen Thread aufmache nur weil mir in dieser Welt irgendetwas komisch erscheint.
Aber es kann ja auch sein das der Käufer sich durch die schnelle Zahlung nur darauf verlassen wollte das er auch das Handy bekommt, und es ihm kein anderer wegschnappt. Aber auch das, reines BlaBla...

Lieber TE, warte doch bitte ein paar Tage ab und schreie wieder nach Hilfe wenn man auch welche geben kann. Nur weil dein Magen pfeift wegen irgendsoeinem Deal muss ich doch nicht die Pferde scheu machen...
Alles wird gut.

Prost Biggrin
#44

Abwarten und Tee trinken, bevor man den Teufel an die Wand malt.
#45

Eben! .....
#46

Ich kann das nachvollziehen. Bin auch sehr vorsichtig. Smiley

Aber warte und mach dir erst dann sorgen, wenn es einen Grund dafür gibt. Zwinkern
#47

(19.08.2012, 01:42)barnyblack schrieb:  Ansonsten: No Chance!
Rolleyes





@TE . Trotz meiner düsteren Prognose wünsche ich dir, dass du dein Geld nicht verlierst. Wink
#48

(19.08.2012, 01:58)LeXani1984 schrieb:  Abwarten und Tee trinken, bevor man den Teufel an die Wand malt.
ich mag nicht an wände gemalt werden Sad



das einzige was sich an der geschichte komisch anhört ist nur das der käufer den kaufbetrag in mehreren transaktionen vom selben paypalkonto bezahlt hat.
der rest hört sich eher normal an, käufer bezahlt und schickt nen verwandten zum abholen.
hab ich auch schon gemacht, zwar nicht über die kleinanzeigen, sondern übers normale ebay.

:-)
#49

(19.08.2012, 02:23)*Leopard* schrieb:  
(19.08.2012, 01:42)barnyblack schrieb:  Ansonsten: No Chance!
Rolleyes




@TE . Trotz meiner düsteren Prognose wünsche ich dir, dass du dein Geld nicht verlierst. Wink

Also ICH glaub DU bist echt nett *rofl*
#50

(19.08.2012, 01:25)barnyblack schrieb:  Was anderes ist es, wenn DU Deine Miete abbuchen lässt, dann kannst Du diese zurückholen!

Wenn man sie abbuchen lässt, hat der Vermieter eine Abbuchungserlaubnis bekommen - das kann man nicht zurück holen.

Wird das Geld aber per Lastschriftverfahren eingezogen, hat man normal 6 Wochen lang die Möglichkeit, das Geld wieder zu bekommen, man widerruft nur die Einzugsermächtigung und fertig.


Für eine Abbuchungserlaubnis müssen durch beide Teilnehmer andere Formulare im Vorfeld ausgefüllt werden und die gilt effektiv wie eine Überweisung.
Bei Lastschrift reicht eine einfache Einverständniserklärung des Inhabers mit dem Konto, welches belastet werden soll.



Wie auch immer, das ist eine andere Geschichte.
PayPal prüft vor der Überweisung auf ein Bankkonto, ob alles ok ist, und erst dann landet es auf dem Konto.
Wird vom Käufer das Geld zurückgefordert, setzt PayPal sich doch sowieso mit dem Empfänger des Geldes in Verbindung.
Einfach Minus-belasten geht wohl nur unter bestimmten Bedingungen wie z.B. beim eBay-Käuferschutz, aber tritt hier ja nicht in Kraft weil es kein eBay-auf war.

Im allerschlimmsten Fall stellen die fest, dass ein fremdes PayPal-Konto widerrechtlich genutzt wurde, da muss man dann sehen, wie sie mit dem Empfänger des Geldes in Kontakt treten oder ob das "einfach" vom Unternehmen geschluckt wird wie die Banken illegale Zugriffe auf EC-Karten schlucken, weil ihnen die "totale Sicherheit" der 4-Stelligen PIN bewusst ist.

Also einfach erstmal abwarten und das Geld für den Streitfall noch nicht verbrauchen, dennoch würde ich zu 80% optimistisch sein.
#51

Komisch ist auf jedenfall, das der Jenige der das iPhone gekauft hat, es ja auch durch Paypal VOR Sichtung und Abholung bezahlt hat. Es hätte ja auch rein theoretisch der "letzte Schrott" gewesen sein. Dann hätte er ja auch schon bezahlt. Somit gehe ich davon aus, das dem Käufer der Zustand ganz egal gewesen ist und das könnte eigentlich nur dann sein, wenn ich mit fremden Geld bezahle. Ich kann mich allerdings auch irren....
#52

Wenn der Preis gut war, wollte der Käufer auch nur sicher sein, dass er den Zuschlag be-/erhält.
Außerdem sind wir aktuell doch schon ganz gut darauf konditioniert worden, zu erst zu bezahlen und irgendwann später die Ware zu erhalten.
#53

(19.08.2012, 08:11)nachtanbeterin schrieb:  Komisch ist auf jedenfall, das der Jenige der das iPhone gekauft hat, es ja auch durch Paypal VOR Sichtung und Abholung bezahlt hat.

Selbst da gäbe es theoretisch keine Sicherheit.


Es kann immer irgendwas sein, aber wenn man so denkt, sollte man am besten nicht das Haus verlassen.
#54

Genau deshalb last ihn erst mal abwarten was nun wirklich passiert,
wenn er wirklich Pech hat dann war es ein kostspielige Lehre, und wenn er wirklich nur kurioses erlebt hat und alles gut geht, dann hat er durch die Tage der schlimmen Erwartungen gelernt.
Da ich relativ viele iDevices kaufe und zum Teil wieder verkaufe, komme ich oft mit kuriosem und auch leider mit versuchten Betrügereien in Kontakt, zwei mal dass ich die Polizei informierte, mit Erfolg sogar.

Also lieber SebbiST, Du kannst nur warten und hoffen.
#55

(18.08.2012, 20:50)Giantist schrieb:  Nein, ich irre mich nicht. Bei Lastschriften ist das was anderes.
Bereits verbuchte Gutschriften können nicht ohne Einverständnis des Kontoinhabers zurückgebucht werden.

Das ist nur die halbe Wahrheit.

Im vorliegenden Fall müsste der Threadsteller den PayPal-Verkäuferschutz geltend machen.
Der wiederum greift aber nur, wenn man sich genau an die Spielregeln von PayPal hält und das iPhone hätte nicht persönlich übergeben werden, sondern nur an eine von PayPal verifizierte Postadresse versendet werden dürfen.
In diesem Fall - und nur in diesem Fall - greift der Verkäuferschutz.

Sobald der Inhaber des mutmaßlich gehackten Kontos die Abbuchung bemerkt und das bei PayPal meldet, muss derjenige nachweisen, dass sein Konto gehackt wurde um Käuferschutz von PayPal zu bekommen.
Gelingt ihm das - und PayPal hat anscheinend sehr ausgefeilte Methoden um festzustellen, ob ein Konto gehackt wurde - erhält der rechtmäßige Kontoinhaber Käuferschutz und bekommt das Geld zurück gebucht.

PayPal kann zwar nicht auf das Bankkonto des Threadstellers zugreifen, aber dessen PayPal-Konto wird mit dem Betrag belastet und so lange gesperrt, bis das Konto durch Rücküberweisung ausgeglichen wurde.

Der Threadsteller wird das Geld zurücküberweisen müssen - spätestens in einem Mahnverfahren.

--> PayPal ist schon sehr sicher - aber eben nur, wenn man die AGB kennt und sich strikt daran hält.
#56

(19.08.2012, 07:09)MaxHRO schrieb:  Wenn man sie abbuchen lässt, hat der Vermieter eine Abbuchungserlaubnis bekommen - das kann man nicht zurück holen.

Na dann kennst Du Dich nicht richtig aus! Man kann das zurückholen! Sei Dir da mal jetzt sicher! Cowboy

(19.08.2012, 09:42)MaxHRO schrieb:  Wenn der Preis gut war, wollte der Käufer auch nur sicher sein, dass er den Zuschlag be-/erhält.
Außerdem sind wir aktuell doch schon ganz gut darauf konditioniert worden, zu erst zu bezahlen und irgendwann später die Ware zu erhalten.

Aja, man bezahlt einfach an einen Fremden ein Betrag, obwohl man die Ware nicht gesehen hat, den Verkäufer nicht kennt, und nicht weiß, wo er "wirklich" wohnt? Scheint als wenn Du auch so ein gutgläubiger Mensch bist, und auch bald einen ähnlichen Thread aufmachst! Rofl
#57

Es geht nicht darum, ob PayPal irgendwas vom Bankkonto zurück buchen kann, sondern darum, ob der Threadsteller Anspruch auf Verkäuferschutz haben wird sobald der rechtmäßige Kontoinhaber die Abbuchung bemerkt und Käuferschutz beantragt.
Und das hat er nicht weil er das iPhone persönlich übergeben anstatt an eine von PayPal verifizierte Postadresse gesendet hat.

Das PP-Konto wird belastet und gesperrt, der TS wird auch kein neues Konto eröffnen können und er wird es zurück überweisen müssen - freiwillig oder auch nicht freiwillig.
#58

Ich rede aber nicht vom PayPal Verkäuferschutz, denn das greift beim TE eh nicht!

Ich rede von was anderen.
#59

@barnyblack;

absolut jeder Onlinekauf findet auf pures Vertrauen statt.
Vorkasse an einen völlig fremden, der eine x-beliebige Adresse angibt und man muss hoffen, dass man die Ware bekommt - und zwar im versprochenen Zustand.


Zum Rest sage ich mal,nichts, da Du offenbar entweder meinen Beitrag nicht vollständig gelesen hast oder Schwierigkeiten mit dem Verstehen hast.
Lastschrift != Abbuchungserlaubnis !!!
#60

Auch einer Abbuchung kann man widersprechen, das allerding nur wenige Tage keine Wochen wie bei der Lastschrift. Darum geht es hier aber sowieso nicht. Einen Abbuchungsauftrag bekommen ja nur Geschäftspartner auf lange Sicht wie eben der genannte Vermieter.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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