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Das Release Datum für die Schweiz steht jetzt für den 28. September 2012 fest.
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Das iPhone 5 wird ohne Vertrag und ohne SIM-Lock zu Preisen ab 749 Franken in der 16-GB-Variante erhältlich sein. Mit 32GB kostet das iPhone 5 859 Franken und mit 64GB 969 Franken.
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In der Schweiz kostet die 16gb Version ca. 620€. Man haben die geile Preise.
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Passt jetzt zwar nicht zum Thema muss ich aber trotzdem schreiben.
Habe vorgestern für meine Frau 150 CHF bei unserer Bank geholt und der Bänker hat unserem Konto nur knapp 84€ belastet. Das macht einen Kurs von ca. 1.77CHF für 1€.
Am liebsten hätte ich noch mehr gewechselt, da ich sofort an einen Kauf in der Schweiz gedacht habe.
Nur hatte ich die Befürchtung, dass der es dann merkt wenn ich auf einmal noch mehr brauche.
Die 40€ die er zu wenig berechnet hat die hab ich jetzt mal (sicher). Ich hoffe mal die Bank merkt es nicht.
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Rechne mal zum Kaufpreis die 19% MwSt dazu und den Zoll.
Da rechnet es sich nicht, ausser Du schmuggelst es und wenn Sie Dich erwischen wird es teuer. Denn das iPhone liegt über dem Freibetrag.
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nicht wenn er zu zweit fährt ;-)
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26.09.2012, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.09.2012, 15:34 von
iPhoneTux.)
Er muss auch mit Ausfuhrformular die 19% MwSt und Zoll bezahlen
Glaube kaum dass jeder ein 1/2 iphone will. Der Käufer hat dann den Freibetrag überschritten
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@iphoneTux
Das rechnet sich pro Auto. Wenn ich mit meiner Familie zu viert nach Deutschland einkaufen fahre(wohne in der Schweiz) dann darf ich auch die vierfache Menge an Milch kaufen. Da es vier Personen sind. Es ist zwar bei einem iPhone ein wenig lächerlich, aber meines Wissens steigt das Erlaubte mit der Anzahl Leuten im Auto.
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Stimmt leider nicht, siehe nachstehende Auszug:
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (z. B. am eigenen Fahrzeug) CHF 300.–, so sind alle Waren und Kosten abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von CHF 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.
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Danke ersque für die Richtigstellung