Nö. Der Zug ist abgefahren. Ich habe bereits zwei mal hier erwähnt, dass es mir verboten wurde. Ich mache das jetzt so wie ihr. Ihr seid meine Vorbilder.
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Ich muss dem Threadersteller hier Recht geben.
Das Schild ist in der Tat irreführend !
Und die Äusserungen hier im Thread kann ich auch nicht nachvollziehen - es geht hier nicht darum was der TE "will" oder "glaubt" - es geht darum das dieser VF Laden hier unseriöse Werbung betreibt.
Der TE weisst ja selbst darauf hin das ihm sehr wohl bewusst ist das er das iPad und iPhone zu diesem Preis eigentlich nicht bekommen kann - dies ändert aber nichts daran das der Aufsteller vor dem Laden genau dies suggeriert !
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07.10.2013, 18:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013, 18:12 von
Fraaay.)
Also so wie es auf dem Angebot steht ist das meiner Meinung schon unlauterer Wettbewerb.
Da fehlt eine Fußnote fürs Kleingedruckte was damit in Verbindung steht.
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Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist dehnbar. Im allgemeinen geht man gerade bei diesen Handgemachten "Türstoppern" (sehe ich regelmässig bei den Postfilialen (Postbank Produkte) davon aus, das es eine Aufforderung ist, sich über das Produkt zu informieren.
Ich denke kein Richter würde dort etwas an Strafe verhängen, da das Produkt ja nicht ohne einen Kaufvertrag abschliessbar ist.
Anders ist es bei einem reinen Warenkauf, also wenn dort stehen würde, Kalbsschnitzel im Angebot 4 Euro das Kilo und dann an der Kasse plötzlich 10 Euro Schnittzulage berechnet würden.
Zudem diese Flyer / Ständer ja direkt vor dem Geschäft stehen und nur eine Aufforderung darstellen in das Geschäft zu gehen.
Ist das gleiche wie mit "Räumungsverkauf, bis zu 70%", dort muß auch nicht drauf stehen, das es nur für bestimmte Waren oder Artikel gilt, wenn dies im Laden eindeutig ersichtlich ist.
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Also es beruhigt mich schon mal, dass auch andere Leute das so sehen wie ich.
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Mal ganz ehrlich, wenn ich das Schild gelesen hätte, wüsste ich sofort, das dieser Preis nur mit Verträgen im Zusammenhang steht. Das brauch der Laden auch gar nicht hinschreiben, das ist selbstklärend.
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ist mir letztens bei burger king auch passiert. irreführende werbung.
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07.10.2013, 19:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013, 19:34 von
Falko.)
Ist doch völlig egal was da drauf steht. Auch
@Denner Beispiel mit dem Kalbsschnitzel wäre rechtlich völlig in Ordnung. Bindend ist doch sowieso nie der ausgewiesene Preis sondern nur der an der Kasse genannte. Wenn der Verkäufer beim kassieren meint, er hätte nun plötzlich gerne den doppelten Preis für sein Produkt dann ist das sein Recht. Entscheidend ist letztlich nur der an der Kasse genannte Preis. Dem Kunden ist ja jederzeit überlassen, die Kaufabsicht fallenzulassen.
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