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Irreführende Werbung bei Vodafone
#21

@M.T. Klär das bitte per PN.
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#22

@M.T. Kritik bitte per PN!
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#23

@Hulk Holger Lol
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#24

Nö. Der Zug ist abgefahren. Ich habe bereits zwei mal hier erwähnt, dass es mir verboten wurde. Ich mache das jetzt so wie ihr. Ihr seid meine Vorbilder.
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#25

@Jodaun zwei Deppen, ein Gedanke Zwinkern
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#26

@M.T. ähmmm Kritik bitte per PM! rofl2
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#27

Ich muss dem Threadersteller hier Recht geben.
Das Schild ist in der Tat irreführend !

Und die Äusserungen hier im Thread kann ich auch nicht nachvollziehen - es geht hier nicht darum was der TE "will" oder "glaubt" - es geht darum das dieser VF Laden hier unseriöse Werbung betreibt.
Der TE weisst ja selbst darauf hin das ihm sehr wohl bewusst ist das er das iPad und iPhone zu diesem Preis eigentlich nicht bekommen kann - dies ändert aber nichts daran das der Aufsteller vor dem Laden genau dies suggeriert !
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#28

Also so wie es auf dem Angebot steht ist das meiner Meinung schon unlauterer Wettbewerb.
Da fehlt eine Fußnote fürs Kleingedruckte was damit in Verbindung steht.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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#29

@Denon irreführend dahingehend das nicht mal klar definiert wurde, was man überhaupt für das Geld bekommt. Und da liegt der Knackpunkt!

Rechtlich ist das Angebot aber eh nicht bindend.
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#30

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist dehnbar. Im allgemeinen geht man gerade bei diesen Handgemachten "Türstoppern" (sehe ich regelmässig bei den Postfilialen (Postbank Produkte) davon aus, das es eine Aufforderung ist, sich über das Produkt zu informieren.

Ich denke kein Richter würde dort etwas an Strafe verhängen, da das Produkt ja nicht ohne einen Kaufvertrag abschliessbar ist.

Anders ist es bei einem reinen Warenkauf, also wenn dort stehen würde, Kalbsschnitzel im Angebot 4 Euro das Kilo und dann an der Kasse plötzlich 10 Euro Schnittzulage berechnet würden.

Zudem diese Flyer / Ständer ja direkt vor dem Geschäft stehen und nur eine Aufforderung darstellen in das Geschäft zu gehen.

Ist das gleiche wie mit "Räumungsverkauf, bis zu 70%", dort muß auch nicht drauf stehen, das es nur für bestimmte Waren oder Artikel gilt, wenn dies im Laden eindeutig ersichtlich ist.
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#31

Also es beruhigt mich schon mal, dass auch andere Leute das so sehen wie ich.
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#32

@Tony.Dean.2011 Nein, ich schrieb doch, ich sehe das nicht so wie Du.

Ich komme noch nicht mal auf den Gedanken, mir Gedanken darüber zu machen, ob das Schild okay ist oder nicht, weil ich es doch vorher schon weiß, das sagt einem doch auch jedes kaufmännische Grundgefühl.


Wir haben hier in der Stadt einen Teppichladen aus Persien.

Der macht jedes Jahr Totalräumung, wegen Geschäftsaufgabe bis zu 90%. Das macht der seit 35 Jahren, das weiß doch aber auch jedes Kind, das die Preise (15.000 Euro jetzt 1.500 Euro) nie und nimmer real sind und waren.
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#33

Mal ganz ehrlich, wenn ich das Schild gelesen hätte, wüsste ich sofort, das dieser Preis nur mit Verträgen im Zusammenhang steht. Das brauch der Laden auch gar nicht hinschreiben, das ist selbstklärend.
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#34

@sylver anscheinend nicht für jeden...
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#35

ist mir letztens bei burger king auch passiert. irreführende werbung.

iPhone 11 Pro Max (512GB) - iOS 13.2.3
iPad Air Pro (256GB) - iOS 13.2.3

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#36

@mooniz wollten die dir nen Burger mit Vertrag andrehen?
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#37

@Hulk Holger ne eine Flatrate! rofl2
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#38

(07.10.2013, 19:14)sylver schrieb:  Mal ganz ehrlich, wenn ich das Schild gelesen hätte, wüsste ich sofort, das dieser Preis nur mit Verträgen im Zusammenhang steht. Das brauch der Laden auch gar nicht hinschreiben, das ist selbstklärend.

Was man "weiss" und was der Gesetzgeber dazu meint sind 2 unterschiedliche Dinge. Schliesslich sind gerade die Provider auch stark daran auf Kleingedrucktes zu bestehen wenn es Streitigkeiten gibt.......
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#39

Ist doch völlig egal was da drauf steht. Auch @Denner Beispiel mit dem Kalbsschnitzel wäre rechtlich völlig in Ordnung. Bindend ist doch sowieso nie der ausgewiesene Preis sondern nur der an der Kasse genannte. Wenn der Verkäufer beim kassieren meint, er hätte nun plötzlich gerne den doppelten Preis für sein Produkt dann ist das sein Recht. Entscheidend ist letztlich nur der an der Kasse genannte Preis. Dem Kunden ist ja jederzeit überlassen, die Kaufabsicht fallenzulassen.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#40

@Falko ja ne so auch wieder nicht! Zwinkern Wenn die Senseo Pads im Pläddche für 1,85€ stehen und im Markt auch und an der Kasse 2,88€ dann sage ich was und bekomme den Werbepreis! Zwinkern
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