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super Tina,adwokart da wird dir geholfen
wer lesen knn,ist klr im Vorteil
@Böhse Tina
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ÜSchön zu lesen daß es für Euch erstmal gut aussieht Tina. ??
Ich drücke Euch die Daumen daß es sich letzten Endes dahin entwickelt daß Ihr mit dem Ergebnis zufrieden seid! ?
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Mal ne doofe Frage zwischenrein:
Wäre es nicht möglich, dass die Vermieterin dich "normal" kündigt (also den Eigenbedarf verschweigt), dann einen "Strohmann" als Nachmieter einsetzt und dann z.B. 2 Wochen später selber einzieht?
Bzw würde sich dann was an den Kündigungsfristen ändern?
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02.12.2015, 09:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2015, 17:45 von
Chris.)
Das hätte enorm hohe Regressansprüche der ehemaligen Mieter zur Folge wenn dies herauskommen sollte.
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War ja nur ein Gedankenspiel. Und nachweisen, dass dies absichtlich so "gelaufen" ist, müsste man das dann auch noch...
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Ganz so einfach auch nicht immer. Gibt wohl gerichtsentscheidungen das der eigenbedarfsgrund durchaus auch wegfallen kann, wenn dies erst nach der kündigung erfolgt.
Da kommt es halt dan drauf an, wer von beiden kann was nachweisen und wem glaubt der Richter.
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Seit kurzem ist es sowieso unmöglich den Eigenbedarf vorzutäuschen da es wieder die Pflicht zur Medebescheinigung gibt.
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Dafür sind Gerichte da.
Aber es gibt ja den Typus Vermieter, die mehrere Wohnungen haben oder eine Wohnung kaufen, mit altem Mietvertrag usw...
Also die Oma aus dem 30 Jahre alten Mietverhältnis hauen wollen, nur um statt 250 Euro Miete zukünftig 1250 Euro Miete zu bekommen. Da dürfte das einfacher sein.
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denke das die wohnung ihr gehört bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast. die frau und Stiftung kennen sich vielleicht schon viele Jahre lang. und dann juni 2015 ist es passiert, die wohung ist zu 100% meins. konnte wohl in der Vergangenheit das geld nicht auftreiben um komplett abzukaufen.