05.03.2013, 18:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2013, 18:37 von Chucks1860.)
Naja, zumindest zum telefonieren, SMS schreiben, surfen und Musik hören ist es immernoch gut. ^^
Ein typisches Handy halt (mit bedingten Smartphone Funktionen). ^^
Zum Thema:
Meiner Meinung nach sollte es zumindest für Netzbetreiber verpflichtend werden, nach 2 Jahren (Voraussetzung: Vertragsbedingungen erfüllt) das Mobiltelefon zu entsperren.
Alles andere wäre mir relativ schnuppe.
Für Geräte, die bisher nicht entsperrt wurden, weil sich der Netzbetreiber schlicht weigert oder unerfüllbare Voraussetzungen stellt (Name des ursprünglichen Besitzers) sollte es dann auch eine entsprechende Regelung geben, sprich diese Geräte sollten ebenfalls entsperrt werden können, wenn der Vertrag des ursprünglichen Käufers erfüllt wurde.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, dass der ursprüngliche Besitzer den Vertrag erfüllt hat, dann sollte es zumindest möglich sein, gegen eine Gebühr das Telefon zu entsperren.
Denn der Verkauf von subventionierten Handys kann so gut wie unmöglich verhindert bzw. überprüft werden...
Ein typisches Handy halt (mit bedingten Smartphone Funktionen). ^^
Zum Thema:
Meiner Meinung nach sollte es zumindest für Netzbetreiber verpflichtend werden, nach 2 Jahren (Voraussetzung: Vertragsbedingungen erfüllt) das Mobiltelefon zu entsperren.
Alles andere wäre mir relativ schnuppe.
Für Geräte, die bisher nicht entsperrt wurden, weil sich der Netzbetreiber schlicht weigert oder unerfüllbare Voraussetzungen stellt (Name des ursprünglichen Besitzers) sollte es dann auch eine entsprechende Regelung geben, sprich diese Geräte sollten ebenfalls entsperrt werden können, wenn der Vertrag des ursprünglichen Käufers erfüllt wurde.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, dass der ursprüngliche Besitzer den Vertrag erfüllt hat, dann sollte es zumindest möglich sein, gegen eine Gebühr das Telefon zu entsperren.
Denn der Verkauf von subventionierten Handys kann so gut wie unmöglich verhindert bzw. überprüft werden...