Man sollte aber beachten, dass es in AGBs Klauseln gibt (müsste man im Falle der Telekom mal nachschauen), dass die 2 jährige Gewährleistung nur dem Erstkäufer gewährt wird und bei einem Weiterverkauf verfällt.
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19.12.2010, 12:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2010, 12:29 von
aciid.)
wenn der verkäufer etwas verschwiegen hat, dann hat das nichts mit garantie und gewährleitung zu tun... dann musst du das mit dem verkäufer klären.
@ gado
und wieder richtig :-)
eben, dann ist das entweder ein Anfechtungsgrund oder du kannst Schadensersatz verlangen. Das wiederum musst du alles wieder beweisen...
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19.12.2010, 12:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2010, 12:36 von
ipermu.)
Mit dem typen lässt sich nicht reden.
Im Prinzip wird für ein gerichtliches Verfahren ein Gutachten benötigt, dass beweist wie der zustand des Gerätes ist(bzw. dass der Zustand nicht so ist wie der Verkäufer es geschildert hat). Ein Kostenvoranschlag gilt auch als gutachten .... dies bekomme ich aber nur und jetzt kommt die Gewährleistung zum Zuge, wenn tmobile das Gerät annimmt quasi mir ein Schriftstück gibt wo steht was es kostet es zu reparieren.
Und damit will ich dann eine Anzeige erstatten, deswegen die Frage mit der Gewährleistung ...
edit @Ratio deswegen ja Kostenvoranschlag gilt als Gutachten --> Beweis
Kostenvorschlag ist aber ein Parteigutachten und gilt daher nur als substantiierter Parteivortrag. Richtigen Beweiswert hat nur das teure gerichtliche Gutachten. Und diese Kosten musst erstmal du bezahlen.
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fürs Strafrechtliche Mahnverfahren wird es reichen, sollten die Zuständigen beim Amtsgericht nicht zufrieden sein, dann mach ich noch ein Gutachten .... aber bei solchen vergleichsweise kleinen Beträgen kann ich mir nicht vorstellen dass es da Probleme geben wird.
Mahnverfahren im Strafrecht? Sowas gibt's nicht... Oder was genau meinst du?
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19.12.2010, 13:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2010, 13:16 von
ipermu.)
sry, meinte natürlich eine reguläre Anzeige.
Das harte an der Sache ist:
Hab per Nachnahme bezahlt und musste beim Abhohlen (Packstation) kein Geld zahlen (Systemfehler).
Ich bin aber trotzdem zur Post gegangen und habe das Geld an der Kasse bezahlt.
Hätte ich bloß das Gerät erstmal getestet und erst anschließenden bezahlt .... immer wenn ich etwas gutes mache stößt mir etwas schlechtes zu ...
Ok, das gibt's natürlich.
Du musst aber beachten, dass wenn du Klage erhebst dem Richter deine Beweise erstmal wurscht sind. Er wird die klage dem Gegner zustellen, er wird erwidern und die Beweislage klärt sich dann in der mündlichen Verhandlung. Oder willst du nur strafrechtlich vorgehen?
aso ok, Für Prozesskostenhilfe müssen natürlich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache beurteilt werden
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Und DHL hätte es sich dann von Dir geholt. Nachnahme ist irgendwie die umständlichste Zahlmethode ohne Nutzen.
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Nabend,
eine Strafanzeige kostet dich keinen Cent und kann den Verkäufer- der sich dann wohl eher Gedanken über sein Tun machen wird, dazu bewegen dass er doch einsieht hier arglistig offene Mängel verschwiegen zu haben und das mit dem Grund letztendlich mehr Verkaufserlös zu erzielen.
Ich würde Ihm das nicht durchgehen lassen, wie gesagt eine Strafanzeige wegen Betrugs(und dazu gehört auch bereits der Versuch) kostet nichts und verfolgt werden muss das allemal.Eventuel hat er solche Spielchen schon bei anderen Käufern abgezogen....umso besser wenn er dann mal einen auf den Deckel bekommt.
Gruss
Andy