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NEUES "Gebrauchtes" iPhone 3G gekauft!
#1

Hallo Leute,


Ich würde gerne mal euren Rat hören!

Folgender Fall....

Eine gute Freundin hat am 18.April 2009 ein iPhone 3G, bei einem (bekannten) großen Elektro Fachhandel gekauft. Jetzt vor kurzem haben wir gemerkt das dieses iPhone 3G ein 5K Gerät bzw. schon mal von der Apple Garantie ausgetauscht worden ist, jedoch nicht von meiner Freundin! Sie hatte noch nie grobe Beanstandungen.
Wir haben dann bei Apple angerufen und die haben uns tatsächlich bestätigt daß das iPhone 3 Monate zuvor wegen einem Defekt ausgetauscht worden ist! Bestätigung haben wir per Post erhalten!
Alle Originalen Belege bzw. Kaufdokumente sind vorhanden!

... und hier sind wir jetzt! Der Marktleiter der Filiale lässt es auf eine Verhandlung ankommen! Wir werden morgen unseren Rechtsbeistand zuziehen!

Meine Frage an euch... Was können wir tun? Wie würdet ihr reagieren?
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#2

hallo
welchen defekt hat denn das gerät?
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#3

Es hat kein Defekt... es hatte ein Defekt vor meinem Kauf!
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#4

Also hat der Elektromarkt ein refurbished Gerät als neu verkauft? Oder wann genau wurde das iPhone getauscht?
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#5

(19.12.2010, 11:38)Ratio schrieb:  Also hat der Elektromarkt ein refurbished Gerät als neu verkauft? Oder wann genau wurde das iPhone getauscht?


Genau so ist es! Getauscht wurde das iPhone im Januar 2009!
Also lange vor dem Kauf!
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#6

Das ist rechtlich ein Sachmangel und du hast anspruch auf ein Neugerät.
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#7

Anspruch vielleicht aber die Durchsetzung wird ein Problem werden. Das Gerät ist genutzt worden, dafür gibt es dann schon mal einen Abzug, da wird dann der Preis berechnet und wenn es auf einen Vergleich rausläuft zahlt jeder seinen Anwalt.

Wenn das Gerät doch einwandfrei funktioniert und es nie Probleme gab, würde ich da überhaupt nix machen.

Ihr habt halt entdeckt dass es schon mal getauscht worden ist und jetzt seid ihr sauer, an der Qualität und am einwandfreien Gerät ändert das doch nichts.
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#8

Ich sehe das genauso wie Ratio aber halte uns auf dem laufenden. Bin gespannt wie das ausgeht.
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#9

Wenn es auf einen Vergleich hinausläuft, dann ja nur, weil man einen Vergleich freiwillig abschließt.

Das würde ich in einem solchen Fall nicht machen.

Wenn Du ein Neufahrzeug kaufen und später feststellen würdest, dass es ein gebrauchter PKW war, wärst Du also zufrieden, weil der Wagen ja fehlerfrei läuft.
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#10

Sehe auch in der Durchsetzung die Probleme... Bin gespannt.
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#11

Hmm... Also meint ihr, das Sie rechtlich auf der schwierigen Seite ist!?
Ok! Schauen wir mal was morgen der Rechtschutz meint!

Ich weiß nicht, aber ich würde dies nicht akzeptieren das ich ein gebrauchtes iphone angedreht bekommen würde!
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#12

Würde ich an deiner stelle auch nicht.

Du hast schliesslich ein "NEUES" Iphone gekauft und kein gebrauchtest. Wäre ja fast so als wenn man nen reparierten Fernseher wieder in den verkauf stellt.

Aber war das Iphone nicht mehr eingeschweisst oder so!?
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#13

Leider weiß Sie dies nicht mehr! Ich hatte sie auch schon gefragt!
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#14

Eigentlich so wie ich weis muss er dir ein neues iPhone 3G geben
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#15

Es wurde dir bzw. deiner Freundin ''B'' Ware verkauft, als einzigstes Problem sehe ich nur die Zeit die vergangen ist, zwischen Kauf & ''Reklamation''. Hast du eine Rechnung ? Kassenbon ? Hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.....
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#16

Vielleicht ist das iPhone ja garnicht gebraucht?
Wenn es ein Austauschgerät ist, ist es doch neu und somit kann es auch als neu verkauft werden.
Anders sieht die Sache aus, wenn es nur repariert wurde.
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#17

@ Norob

Erst genau lesen.....

(19.12.2010, 11:12)Denise schrieb:  Wir haben dann bei Apple angerufen und die haben uns tatsächlich bestätigt daß das iPhone 3 Monate zuvor wegen einem Defekt ausgetauscht worden ist!

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#18

Naja also als neu darf es auf keinen Fall verkauft werden, da es eben nicht neu ist!

Bei den refurbished werden ja nur die Äußeren Teile und der Akku getauscht, alles andere also die elektronik und der Monitor bleiben von dem Gebrauchten Gerät.

Wie aber schon gesagt wurde, wird es schwer den Rechtsanspruch durchzusetzen, da eben schon einiges an Zeit vergangen ist.

Aber würde, wenn du eine Rechtsschutzversicherung OHNE Selbstbeteiligung hast, auch dagegen vorgehen. Wenn du eine mit Selbstbeteiligung hast oder gar keine, dann würde ich es lassen.
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