21.03.2011, 10:29
(21.03.2011, 10:22)Schulle schrieb: Aber die Polizei darf (glaube ich) nicht einfach ein Handy orten (erst ab der gewissen Schwere einer Straftat) wie gesagt, dass ist das was ich gehört und gelesen habe... Kenne mich da aber auch nicht wirklich aus...
Ja weiter oben meinte ja ein User das dieses bei der schwere der Straftat gegeben sei. Ich war leider bei der Anzeigenaufgabe nicht anwesend.
Ich halte euch aber auf jeden Fall auf dem laufenden.
Ein weiterer User war auch schon so freundlich mir die Fakten seiner Versicherungspolice mitzuteilen, vielen Dank auch von dieser Stelle noch einmal dafür.
Leider war dort eine sehr hohe Selbstbeteiligung bei Diebstahl. Ich werde nun etwas Zeit aufwenden um zum einen zu recherchieren ob in meinen Fall auch Diebstahl zum tragen kommen würde und ob man die Selbstbeteiligung, unter Berücksichtigung der monatlichen Beiträge, reduzieren kann.
Gruß
MaTT