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iPhone 4 - IMEI / Sperren / Orten?
#21

(21.03.2011, 10:22)Schulle schrieb:  Aber die Polizei darf (glaube ich) nicht einfach ein Handy orten (erst ab der gewissen Schwere einer Straftat) wie gesagt, dass ist das was ich gehört und gelesen habe... Kenne mich da aber auch nicht wirklich aus...

Ja weiter oben meinte ja ein User das dieses bei der schwere der Straftat gegeben sei. Ich war leider bei der Anzeigenaufgabe nicht anwesend.
Ich halte euch aber auf jeden Fall auf dem laufenden.
Ein weiterer User war auch schon so freundlich mir die Fakten seiner Versicherungspolice mitzuteilen, vielen Dank auch von dieser Stelle noch einmal dafür.
Leider war dort eine sehr hohe Selbstbeteiligung bei Diebstahl. Ich werde nun etwas Zeit aufwenden um zum einen zu recherchieren ob in meinen Fall auch Diebstahl zum tragen kommen würde und ob man die Selbstbeteiligung, unter Berücksichtigung der monatlichen Beiträge, reduzieren kann.

Gruß
MaTT
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#22

Nee, lass mal gut sein. Ich vermutete und erwähnte das zwar aber statt ne einfache Antwort darauf zu geben, bist Du persönlich geworden.

Egal, es ist Dein Problem. Ich bin raus, auch wenn ich diverse Erfahrungen in dem Bereich habe.
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#23

"Gefahr im Verzug" - wie es übrigens korrekt heisst - liegt hier auf keinen fall vor! dazu müsste eine konkrete gefährdungslage vorliegen. wenn nun jedoch vermutet wird das irgendjemand irgendetwas anstellen könnte nur weil dieser es schon einmal getan hat, so reicht das nicht aus...

zu den versicherungen: raub wird eigentlich in jeder gängingen versicherungspolice für handys abgedeckt. das problem liegt aber etwas tiefer...
es gilt hier zwischen diebstahl und raub zu unterscheiden!
und leider ist es so das diebstahl in fast keiner versicherungen abgedeckt ist. (grund: übermäßiger versicherungsbetrug)

damit nun aber nicht einfach jeder der opfer eines diebstahls geworden ist behauptet er wurde ausgeraubt, liegt die sog. beweislast auf seiten des versicherungsnehmers. und genau da setzt meist die problematik ein... in den seltesten fällen kann man tatsächlich beweisen das man ausgeraubt wurde, denn dies geschieht ja nicht gerade dann wenn zeugen oder kameras oder ähnliches anwesend sind...
als folge bleibt der geschädigte sehr häufig trotz einer versicherung auf dem schaden sitzen!

meiner meinung nach also nur zu versicherungen greifen die tatsächlichen den einfachen diebstahl mitversichern Zwinkern
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#24

(26.03.2011, 14:41)3Greetz schrieb:  ... in den seltesten fällen kann man tatsächlich beweisen das man ausgeraubt wurde, denn dies geschieht ja nicht gerade dann wenn zeugen oder kameras oder ähnliches anwesend sind...

Genau das war aber in meinem geschilderten Beitrag der Fall.

Aktueller Stand:
Mein Sohn muss am kommenden Freitag zur Zeugenaussage. Auf dem Videomaterial der BVG ist zu erkennen wie mein Sohn zur Herausgabe des iPhones seines Freundes mit Hilfe von körperlicher Gewalt gezwungen wird.

Gruß
MaTT
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