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Hallo Leute,
Anfang August werde ich für einige Jahre ins Ausland versetzt.
Da ich einen Telekom-Vertrag habe, der noch bis Oktober 2012 läuft, ist mein iPhone 4 entsprechend locked.
Wenn ich die Nachrichten hier richtig verstehe, dann kann ich es (mit Baseband 03.10.01) nicht jailbreaken und dementsprechend mit anderer SIM-Karte nicht nutzen. Hinzu kommt noch, dass mein Vertrag (laut Telekom) nicht außerordentlich gekündigt werden kann.
Nun sitze ich auf einem iP4 mit Netlock und einem Complete 240 For Friends, die ich beide in Zukunft nicht nutzen kann.
Hat einer von euch eine Lösung, wie ich zu einem iP4 komme, welches ich im Ausland nutzen kann und den Vertrag loswerde?!
Danke euch!
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15.04.2011, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2011, 12:21 von
Alex78.)
Ich würde mich mit der Telekom-Hotline in Verbindung setzen, und auf Kulanz hoffen.
Die Versetzung etc. ist ja auch mit Unterlagen belegbar.
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Mir ist auf jeden Fall von einer ehemaligen Arbeitskollegin bekannt, das der Vertrag pausiert werden kann, da sie nachweislich für mehrere Jahre ins Auslang gegangen ist.
Ich würde auch nochmal die Hotline anrufen und den Fall so schildern.
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Du solltest deinen Vertrag bei der Telekom pausieren können.
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oder jmd finden der den vetrag übernimmt, geht zumindest bei uns in at...
lg
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Ok, die Fritte im Telekom-Shop hat auf Nachfrage nach einer außerordentlichen Kündigung und einer Stilllegung verneint!
Was bekommt man denn für ein gelocktes IP4 und was zahle ich mittlerweile für ein Unlocked?
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Ruf die Hotline an...
Meine Erfahrung ist, dass die kulanter sind als die MItarbeiter im Shop....
Dauerschuldverhältnisse kann man kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist-> §314 BGB.
Ein solcher liegt beim Umzug ins Ausland definitiv vor. Dein Interesse nichts mehr zahlen zu wollen, da du den Vertrag nicht nutzen kannst überwiegt dem Interesse der Telekom, dass du den Vertrag erfüllst, deutlich. Zumal du die Leistung ja auch nicht mehr in Anspruch nehme wirst.
Da allerdings das iPhone durch die Grundgebühr subventioniert wird kann es schon sein, dass die Telekom zumindest darauf besteht, den Restbetrag an Subvention zu erhalten.
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Danke euch zunächst schon mal für eure Antworten!
Habe nun die Hotline angerufen und die haben mich gebeten, eine eMail mit meinem Anliegen zu verfassen.
Auch das habe ich in einem sehr höflichen Ton gemacht und bin nun gespannt auf eine Antwort.
Ich hätte auch kein Problem damit, die Subvention der Telekom zu zahlen, dann müssten sie mir aber mein iPhone entsperren (hoffe ich).
Bist Du Dir sicher, dass § 314 BGB auch greift? Daran habe ich auch schon gedacht, aber es wäre mir ja (theoretisch) möglich, meinen Vertrag in China zu nutzen. Wenn auch mit horrenden Kosten verbunden.
Danke euch weiterhin!
Ja daran hab ich auch gedacht als ich das geschrieben habe. Aber §314 ist auf jeden Fall die Hausnummer auf die es hier ankommt. Dauerschuldverhältnis haben wir, Frage eben noch ob auch ein wichtiger Grund.
Da es aber letztendlich auf eine Abwägung hinauslaufen müsste, werden eben auch die hohen Kosten Mit in die Waagschale geworfen. Und da Sinn des Vertrages die Nutzung im Inland ist und eben nicht in China hast du da sehr gute Chancen.
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Super, danke für Deine Hilfe!
Ich werde bescheid geben, was die Telekom antwortet!
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mir geht es genau gleich, ziehe sogar auch nach China.. hab mein T-mobile iPhone allerdings entsperrt und weis jetzt nicht was ich mit dem vertrag machen soll
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Ich halte Dich auf dem Laufenden und werde Dir dann (bei Erfolg) sagen, was zu tun ist.
Hast Du ein altes Baseband oder wie hast Du Dein iPhone entsperrt?! Oder bin ich auf dem falschen Dampfer und kann meins doch entsperren?
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Schreibt die Telekom den Umzug ins Ausland nicht sogar als Grund für eine außerordentliche Kündigung ??
Ich sehe da kein Problem.
Nur solltest Du das schriftlich machen und nicht per Mail und die Hotliner sind da eh fie falschen Ansprechpartner. Hier wäre der Vertrieb besser angesprochen.
Natürlich wird man sich wegen dem iPhone einigen müssen.
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"Sehr geehrter Herr XXX,
in Ihrem Schreiben teilen Sie uns mit, dass Sie künftig nicht mehr in Deutschland wohnen werden und deshalb Ihren Mobilfunk-Vertrag vorzeitig beenden möchten.
Wir verstehen den Grund hierfür - bedauern dennoch Ihre Kündigung. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist allerdings der 22. Oktober 2012. Dies hat folgenden Hintergrund: Sie haben einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten gewählt. Das bedeutet, die monatlichen Preise fallen auch dann bis zum Ende der Laufzeit an, wenn wir Ihren Vertrag vorher kündigen.
Hier eine Möglichkeit, wie Sie Ihren Vertrag dennoch früher beenden können. Wir berechnen Ihnen vorab die monatlichen Paketpreise bis zum Vertragsende und senden Ihnen darüber eine so genannte Schlussrechnung. Sobald Sie diese Rechnung beglichen haben, ist unser Vertragsverhältnis beendet.
Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, schreiben Sie uns bitte kurz und nennen Sie uns dabei auch eine Auslandsadresse, an die wir die Schlussrechnung schicken können - bitte kein Postfach.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner rund um die mobile Kommunikation - und das nicht nur in Deutschland, sondern zum Beispiel auch in den Niederlanden, Tschechien, Österreich und vielen anderen Ländern. Wir freuen uns, Sie vielleicht auch an Ihrem neuen Wohnort als Kunden zu begrüßen."
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Also ich würde mich da deutlich verarscht vorkommen. Was kann ich dafür, dass mich mein Arbeiter ins Ausland versetzen will und woher soll ich das wissen, wenn ich vor ein paar Monaten oder einem Jahr einen Handyvertrag unterzeichne? Man hat ja bei den großen Anbietern kaum bis gar keine Wahl einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abzuschließen. Ich würde einen Anwalt kontaktieren, denn das ist aus meiner Sicht Abzocke pur und die Telekom ist bekannt dafür. (Siehe "Vorsicht Kunde!" beim c't Magazin. Die kann man übrigens auch kontaktieren.)
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gibts keinen der deinen getrag übernehmen möchte / könnte und ein ip4 haben will??
lg
also, ich hab mal in den AGB geschaut:
9.4 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund ist für die Telekom insbesondere in
den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich
verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ich bin immer noch der Meinung, dass du dich hier auf einen wichtigen Grund stützen kannst. Ich such grade in einem Kommentar bzw. nach einem Urteil, welches meine Vermutung stützt oder widerlegt. Ich gebe dir Bescheid wenn ich was finde.