18.04.2011, 14:41
also, auf den Mobilfunksektor bezogen habe ich leider absolut nichts finden können.
Ich habe aber ein Urteil gefunden für Festnetzanschlüsse. Hier heißt es: "Wer langfristige Verträge abschließt, trägt das Risiko, diese aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können." (BGH, Urteil vom 11. November 2010 ZR III 57/10).
Übertragen auf den Mobilfunk hast du eigentlich Pech gehabt.
Ich habe dann im Rahmen von den AGB noch weiter gesucht. Nach §314 IV BGB kann die Telekom von dir Schadensersatz verlangen, wenn du fristlos aus wichtigem Grund kündigst. Generell ist dieser Schadensersatz in den AGB pauschalisiert. Ich nehme an, dass es bei der Telekom ebenso 50 % von der restlichen Grundgebühr sind, auch wenn unter Punkt 9 in den AGB nur steht, dass diesbezüglich die gesetzlichen Regelungen gelten.
Unter Punkt 7 findet sich aber dieser pauschalisierte Schadensersatz, der aber ausdrücklich nur für eine Kündigung seitens der Telekom wegen Zahlungsverzugs besteht. Ich gehe aber davon aus, dass dies sich auf den Fall hier übertragen lässt.
Fazit: Ich denke, dass du nun mindestens 50 % der Grundgebühr der Restlaufzeit zahlen musst. Sollten die 50 % nicht pauschalisiert sein, kann die Telekom aber wohl tatsächlich die Grundgebühr für die restliche Laufzeit als Schadensersatz verlangen.
Das alles ist ziemlich bescheuert wenn man dran denkt, dass mit der Grundgebühr heute eigentlich fast alle Kosten schon abgedeckt sind.
Ich habe aber ein Urteil gefunden für Festnetzanschlüsse. Hier heißt es: "Wer langfristige Verträge abschließt, trägt das Risiko, diese aufgrund veränderter persönlicher Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können." (BGH, Urteil vom 11. November 2010 ZR III 57/10).
Übertragen auf den Mobilfunk hast du eigentlich Pech gehabt.
Ich habe dann im Rahmen von den AGB noch weiter gesucht. Nach §314 IV BGB kann die Telekom von dir Schadensersatz verlangen, wenn du fristlos aus wichtigem Grund kündigst. Generell ist dieser Schadensersatz in den AGB pauschalisiert. Ich nehme an, dass es bei der Telekom ebenso 50 % von der restlichen Grundgebühr sind, auch wenn unter Punkt 9 in den AGB nur steht, dass diesbezüglich die gesetzlichen Regelungen gelten.
Unter Punkt 7 findet sich aber dieser pauschalisierte Schadensersatz, der aber ausdrücklich nur für eine Kündigung seitens der Telekom wegen Zahlungsverzugs besteht. Ich gehe aber davon aus, dass dies sich auf den Fall hier übertragen lässt.
Fazit: Ich denke, dass du nun mindestens 50 % der Grundgebühr der Restlaufzeit zahlen musst. Sollten die 50 % nicht pauschalisiert sein, kann die Telekom aber wohl tatsächlich die Grundgebühr für die restliche Laufzeit als Schadensersatz verlangen.
Das alles ist ziemlich bescheuert wenn man dran denkt, dass mit der Grundgebühr heute eigentlich fast alle Kosten schon abgedeckt sind.