@ Outlaw
Das stimmt so nicht wie du das hier erklärst.
Apple gewährt immer nur die Restgarantie des Ursprungsgerät. Da das refurbished Gerät ob neu oder aufgearbeitet IMMER in die Fussstapfen des Ursprungsgerät tritt.
Da ich selber von so einer Aktion betroffen war, kann ich das mit Bestimmtheit so sagen.
Ich habe mir ein vollkommen neues werksfreiers 3GS im April 2010 mit einem Vertrag von Vodafone geholt. Im Juli 2010 ist mir dieses Gerät dann in die Toilette gefallen. shit happens
Daraufhin habe ich mir über Apple ein refurbished Gerät für 210 € geholt, da Wasserschäden ja Eigenverschulden ist und somit nicht unter Garantieleistungen abgewickelt wird.
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Mein grosses Glück war, das dieser Zeit wahrscheinlich, keine refurbished 3GS an Lager waren, somit hat mir Apple ein vollkommen neues iPhone 4 geschickt.
Garantielaufzeit dieses Neugeräts April 2012 ( wie mein altes 3GS)
Würde deine These Stimmen müsste die Garantielaufzeit Juli 2012 sein
und was den ACCP angeht.... der wird auch ohne Probleme von dem defekten Gerät von Apple auf das Austausch/Neugerät umgeschrieben . Den muss man bei so einer Aktion nicht neukaufen.
Einzig und allein meine Versicherung , die läuft nun wirklich bis Juli 2012. Das Begründet sich aber darin, das mein aktes 3GS ja nun nicht mehrt extistiert, der Vertrag mit der Begleichung des Schades auch erloschen war und ich für das iPhone4 einen komplett neuen Versicherungsvertrag abschliessen musste.