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Hey,
seit einigen Tagen reagiert mein Homebutton schlecht, bzw. gar nicht.
Muss immer 10-20 mal draufdrücken, dass es funktioniert.
Hab nen Complete XL Vertrag bei der Telekom, und keinen Jailbreak, kann ich mein Gerät umtauschen, oder muss erst versucht werden, dass es repariert wird, oder kann ich das selber entscheiden?
Mir wäre ja am liebsten, wenn ich ein neues bekommen würde.
Danke für Hilfe
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Am besten bei Apple anrufen. In der regel gibt es ein refurbished gerät zurück.
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Ein generalüberholtes iPhone. Akku und Front-/Backcover sind neu, alle anderen Teile sind überholt/geprüft.
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Hab ich keine chance auf ein ganz neues?
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Also einfach bei apple kundenhotline anrufen?
Wie lang dauert es dann bis ich ein neues bekomm?
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04.05.2011, 07:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2011, 07:50 von
Sunny.)
Ja, einfach anrufen. Hier ist eine kostenlose Nummer 0800 / 2000 136
Dann kommt es darauf an. Wenn Du "normal" tauschst, dann schickst Du Dein iPhone zu Apple und bekommst einige Tage später das Austauschgerät.
Du kannst auch einen Vorabtausch machen, der kostet ohne Apple Care Protection Plan einmalig 29 Euro, mit ist er kostenfrei. Dann bekommst Du erst das Austauschgerät, und musst Dein defektes dann innerhalb einer Woche zu Apple schicken.
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04.05.2011, 07:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2011, 07:51 von
Bastuck.)
Ich frage mich, warum immer alle ein ganz neues wollen...
Der Händler / Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn du ein generalüberholtes bekommst mit neuem Front- und Backcover ist das doch super. Er könnte auch dein Handy reparieren und es mit deinen Covern zurücksenden, die z.B. evtl. schon verkratzt sind. Ist bei Glascovern eher unwahrscheinlich, aber kann ja alles sein.
Das Recht auf Nachbesserung hat er 2 oder 3 mal, bin mir nicht so sicher müsste ich nachlesen. Und dann hast du ein Recht auf Wandelung, d.h. entweder zurück geben und ein neues oder Geld zurück.
Und wenn der Händler / Hersteller ganz penibel ist, dann kann er sogar nach mehrfachen Tauschen einen Wandel verweigern, wenn es z.B. immer andere Fehler waren.
Und da es keine gesetzliche Garantie in D mehr gibt, nur noch Gewährleistung, kann der Hersteller die Garantiebedingungen sogar selbst festlegen.
Edith sacht...
Man, so lang hab ich geschrieben??? Gleich zwei neue Beträge... *G*
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Ne ich wollte nur mal nachfragen weil ich noch nie probleme hatte und noch keinen umtausch hatte!
Danke fuer die hilfe
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Sollte jetzt auch nicht persönlich gegen deine Person sein, sondern generell. Manche sind hier am meckern weil es nix neues gibt.
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@Bastuck
Du vermischst hier Garantie und Gewährleistung. Wollte ich nur erwähnen, da man hier genau aufpassen muss, was man bei wem in Anspruch nimmt.
Der TE kann bei der Telekom nur die Gewährleistung in Anspruch nehmen und bei Apple nur deren Garantie.
@ledeni
Wenn Du den regulären ACPP für 69 Euro bei Apple abgeschlossen hast, dann hast Du die Garantie auf 2 Jahre verlängert.
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05.05.2011, 07:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2011, 07:56 von
Bastuck.)
@Outlaw
Ich vermische eigentlich nichts. Ich habe die Gewährleistung erklärt, die müssen Händler / Hersteller je nachdem wo gekauft wurde geben.
Im letzten Satz steht, dass es in D keine gesetzliche Garantie mehr gibt und der Händler die Bedingungen für eine freiwillige Garantie dadurch auch selbst festlegen kann.
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05.05.2011, 08:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2011, 08:46 von
Outlaw.)
Du schreibst in einer Tour von "Händler / Hersteller" und das ist hier in dem Fall falsch, da es sich dabei nicht um das selbe Unternehmen handelt.
Es entsteht der Eindruck, der TE könnte gegenüber Apple Gewährleistungsansprüche geltend machen, was hier aber nicht geht.
Nachtrag:
".... je nachdem wo gekauft wurde." hast Du in Deiner sonst guten Erklärung nicht erwähnt und eine freiwillige Garantie gibt es nicht erst seit der Gewährleistung, sondern schon immer.
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Hä ??
Früher musste sich der Verkäufer ebenfalls innerhalb der 6 Monate mit dem Problem alleine rumschlagen. Danach gabs gar nix mehr. Heute ist das noch immer so, nur dass nach den 6 Monaten der Käufer die Cance hat, seine Unschuld bis zum Ende der 2 Jahre zu beweisen und doch noch was zu reißen.
Also hat sich eigentlich nix geändert, da es fast unmöglich ist, irgend einen Mangel bereits auf die Übergabe zu schieben, vor allem nach so ner langen Zeit.
Ok, der Name hat sich geändert ....
Freiwillige Garantien gibt es schon, seit es den Handel gibt. Damals zu den Zeiten der ges. Garantie von 6 Monaten nannte sich das dann oft Zusatzgarantie oder Anschlussgaramtie, je nach Beginn.
Übrigens heißt es auch schon lange nicht mehr Gewährleistung, sondern eigentlich Sachmängelhaftung ....